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Zentrale Inhalte des Abkommens
Für 91 Prozent aller zwischen der EU und MERCOSUR gehandelten Waren werden die Zölle abgeschafft. Teilweise gelten für beide Seiten Übergangsfristen. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission ergeben sich durch den Zollabbau für europäische Exporteure jährliche Einsparungen in Höhe von 4 Milliarden Euro.
Ebenso werden geographische Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Nahrungsmitteln im MERCOSUR geschützt (zum Beispiel Münchener Bier oder Tiroler Speck). Durch das Handelsabkommen bleiben die hohen EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit unverändert. Sensible Agrarinteressen werden geschützt. Alle Einfuhren in die EU müssen auch weiterhin den strengen EU-Regeln entsprechen. EU-Unternehmen werden besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten und EU-Dienstleister besseren Marktzugang unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr.
Das ambitionierte Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung enthält verbindliche Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima. Die Parteien verpflichten sich, die grundlegenden und weitere relevante Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren, multilaterale Umweltübereinkommen inklusive des Pariser Klimaschutzabkommens effektiv umzusetzen und diesbezügliche Verpflichtungen zu respektieren – dazu gehören für die MERCOSUR-Staaten auch Bestimmungen gegen Entwaldung.
Die im Abkommen vereinbarten Dialog- und Monitoringmechanismen sehen einen institutionalisierten und regelmäßigen Austausch der Vertragsparteien vor. Zivilgesellschaft und multilaterale Organisationen werden beim Monitoring der Umsetzung eng eingebunden.