Artikel - Freihandelsabkommen

Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten

Einleitung

Ein Containerschiff setzt am Hafen an.

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Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des MERCOSUR – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – beinhaltet Bestimmungen zu politischem Dialog, Kooperation und Handel. Am 28. Juni 2019 wurde nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer eine Einigung über den Handelsteil erzielt.

Derzeit laufen Gespräche über ein Begleitinstrument zu dem Abkommen zur Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten. Nach einer Einigung und Abschluss der formaljuristischen Prüfung wird das Abkommen in die europäischen Amtssprachen übersetzt und dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Stimmen diese zu, kann der Ratifizierungsprozess starten. Im Rahmen der Ratifizierung müssen alle nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen.

Ein Abkommen für eine der größten Freihandelszonen der Welt

Das Abkommen ist für Deutschland von großer gesamtwirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Es setzt ein nachhaltig positives Signal gegen protektionistische Tendenzen und für eine regelgebundene und wertebasierte Ausgestaltung der Handelspolitik. Dabei handelt es sich um das erste Handelsabkommen, das MERCOSUR überhaupt abschließt.

Mit dem Abkommen wird eine der weltweit größten Freihandelszonen mit über 715 Millionen Einwohnern (EU 447 Millionen / MERCOSUR 270 Millionen) entstehen. Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sind wichtige Absatzmärkte für die deutsche Wirtschaft. Die EU ist ein wichtiger Handels- und Investitionspartner des MERCOSUR. Bereits jetzt sind EU-Unternehmen mit 380 Milliarden Euro in den MERCOSUR-Ländern investiert. Das Handelsvolumen zwischen der EU und MERCOSUR belief sich 2022 auf rund 120 Milliarden Euro, das deutsche Handelsvolumen mit dem MERCOSUR auf rund 24 Milliarden Euro.

Das Abkommen ist somit ein wichtiger Eckpfeiler für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Es eröffnet deutschen und EU-Unternehmen die Möglichkeit, an der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der Region verstärkt teilzuhaben. Vor allem innovative kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Abkommen eine höhere Rechtssicherheit bei ihren unternehmerischen Aktivitäten erlangen.

Häufig gestellte Fragen zum EU-MERCOSUR Assoziierungsabkommen

Welche Ergebnisse konnten im Handelsteil erzielt werden?

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Wie wird das Abkommen die europäischen Produktstandards schützen?

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Wie wird das Abkommen Arbeitnehmerrechte in der EU und im MERCOSUR sichern?

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Zentrale Inhalte des Abkommens

Für 91 Prozent aller zwischen der EU und MERCOSUR gehandelten Waren werden die Zölle abgeschafft. Teilweise gelten für beide Seiten Übergangsfristen. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission ergeben sich durch den Zollabbau für europäische Exporteure jährliche Einsparungen in Höhe von 4 Milliarden Euro.

Ebenso werden geographische Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Nahrungsmitteln im MERCOSUR geschützt (zum Beispiel Münchener Bier oder Tiroler Speck). Durch das Handelsabkommen bleiben die hohen EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit unverändert. Sensible Agrarinteressen werden geschützt. Alle Einfuhren in die EU müssen auch weiterhin den strengen EU-Regeln entsprechen. EU-Unternehmen werden besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten und EU-Dienstleister besseren Marktzugang unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr.

Das ambitionierte Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung enthält verbindliche Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima. Die Parteien verpflichten sich, die grundlegenden und weitere relevante Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren, multilaterale Umweltübereinkommen inklusive des Pariser Klimaschutzabkommens effektiv umzusetzen und diesbezügliche Verpflichtungen zu respektieren – dazu gehören für die MERCOSUR-Staaten auch Bestimmungen gegen Entwaldung.

Die im Abkommen vereinbarten Dialog- und Monitoringmechanismen sehen einen institutionalisierten und regelmäßigen Austausch der Vertragsparteien vor. Zivilgesellschaft und multilaterale Organisationen werden beim Monitoring der Umsetzung eng eingebunden.

Parlamentarische Anfragen

Symbolicon für Parlamentarische Anfragen

Antworten der Bundesregierung auf Anfragen aus dem Bundestag zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und MERCOSUR

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Weiterführende Informationen

  • Artikel - Handelspolitik

    Artikel: Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen

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  • Artikel - Freihandelsabkommen

    Artikel: Aktuelle Freihandelsverhandlungen

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