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Schwerpunkte des Abkommens
Mit dem Abkommen werden ein Großteil der Zölle und eine Reihe langjähriger Regulierungshemmnisse beseitigt. Der japanische Markt mit 127 Millionen Verbrauchern wird sich für wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU (z.B. Wein, Käse, Rind- und Schweinefleisch) öffnen und die Exportchancen der EU in vielen anderen Sektoren erhöhen.
Im Bereich der nicht-tarifären Handelshemmnisse konnten entscheidende Ergebnisse erzielt werden, insbesondere auch im Kfz-Sektor (weitgehende Anerkennung von UNECE-Standards; Einbeziehung von Nutzfahrzeugen). Wichtig ist zudem, dass es gelungen ist, Mechanismen zu etablieren, die die Einführung neuer nicht-tarifärer Handelshemmnisse wirksam verhindern bzw. sanktionieren (sog. snap back Klausel).
Zudem berücksichtigt das Abkommen auch die defensiven Interessen der europäischen Seite, beispielsweise durch angemessene Übergangsfristen für Zollsenkungen (Beispiel: lineare Senkung der Zölle auf Pkw über sieben Jahre).
Schließlich enthält das Abkommen das erstmalige Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen.
Wichtige Ergebnisse im Dienstleistungsbereich und beim Thema Öffentliche Aufträge
Auch im Dienstleistungsbereich wurden gute Ergebnisse erreicht: Die Regeln zu Post-, Kurier- und Telekommunikationsdienstleistungen tragen zu verbesserten Rahmenbedingungen für europäische Dienstleister in Japan bei. Audiovisuelle Dienstleistungen bleiben ausgeschlossen. Der Schutz der Daseinsvorsorge und der kulturellen Vielfalt bleibt garantiert. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung hat sich die Bundesregierung für weitgehende Marktöffnung eingesetzt. Es konnten in diesem Bereich wichtige Ergebnisse erreicht werden: So wird Japan eine weitgehende Ausnahme von transparenten Beschaffungen im Eisenbahnbereich ("Operational Safety Clause") ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens bzw. zwei Jahre nach der politischen Einigung abschaffen. Dies war eine deutsche Kernforderung. Des Weiteren gewährt Japan durch das Abkommen Marktzugang zu Vergabeverfahren bei Universitäten und Krankenhäusern sowie von sogenannten „core-cities“. Hierbei handelt es sich um 48 Städte mit rund 300 000 Einwohnern, dies entspricht rund 15 Prozent der japanischen Bevölkerung.
Investitionsschutz wird weiter verhandelt
Beim Thema Investitionsschutz setzt sich die EU mit Unterstützung der Bundesregierung für ein modernes System nach dem Vorbild von CETA ein. Dazu gehören präzise definierte Schutzstandards für Investitionen, der Schutz des staatlichen Regulierungsrechts und ein transparentes Investitionsgericht mit staatlich ernannten Richtern und Berufungsmechanismus. In den Verhandlungen konnten bei der Festlegung der Schutzstandards und der Regulierung zur Wahrung des Regulierungsrechts erhebliche Fortschritte erzielt werden. Eine Einigung zur Investor-Staat-Streitbeilegung steht dagegen noch aus. Daher werden die Verhandlungen mit Japan über ein separates Abkommen zu Investitionsstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten fortgeführt.
Bundeswirtschaftsministerium setzte sich für Transparenz ein
Das Bundeswirtschaftsministerium setzte sich gegenüber der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten für zusätzliche Transparenz bei den Verhandlungen ein. Nachdem die Bedenken einer Reihe von Mitgliedstaaten ausgeräumt werden konnten, hat die EU-Kommission am 14. September 2017 das Verhandlungsmandat (PDF: 111 KB) veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat regelmäßig Informationen zu den Verhandlungen mit Japan veröffentlicht, die hier abrufbar sind. Darüber hinaus steht die EU-Kommission in regelmäßigem Austausch mit dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie auch in den FAQ.