Hintergrund

Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kredite von in Deutschland ansässigen Banken (sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von ausländischen Banken) für Rohstoffvorhaben gegen wirtschaftliche und politische Ausfallrisiken ab. Garantien für Ungebundene Finanzkredite leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit notwendigen mineralischen Rohstoffen.

Nachfrage nach Rohstoffen und Garantien weiterhin hoch

Die Nachfrage nach Rohstoffen – insbesondere für Zukunfts- und Schlüsselbereiche wie Elektromobilität und erneuerbare Energien – ist weiterhin hoch und die Unternehmen sind bestrebt, sich notwendige Rohstoffe durch langfristige Abnahmeverträge zu sichern.

Die hohe Nachfrage nach Rohstoffen und Garantien spiegelt sich auch in der Anzahl der Deckungsanträge für UFK-Garantien. 2023 wurden sechs neue Deckungsanträge für Rohstoffprojekte gestellt. Dabei handelte es sich um vier Kupferprojekte, ein Seltene-Erden-Projekt und ein Nickel-Kobalt-Projekt.

Anwendungsbereich erweitert: KLIMA-UFK sichert Finanzierung von Transformationsprojekten ab

Mit der Einführung der Klimastrategie für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung wurde der Anwendungsbereich der UFK-Garantie entscheidend erweitert. Neben dem klassischen Rohstoff-UFK gibt es nun den KLIMA-UFK. Über den KLIMA-UFK kann eine Bank ab sofort auch die Finanzierung grüner Vor- und Zwischenprodukte, die für die Transformation von Bedeutung sind, absichern.

Wie beim Rohstoff-UFK ist auch für den KLIMA-UFK ein langfristiger Abnahmevertrag eines deutschen Unternehmens Voraussetzung für eine Bundesdeckung.

Mit der Durchführung der UFK-Garantien (Rohstoff-UFK und KLIMA-UFK) hat die Bundesregierung die Euler Hermes AG beauftragt. Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet der Interministerielle Ausschuss UFK-Garantien im Konsens mit den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Vorsitz und Federführer), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Auswärtiges Amt (AA) und Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weitere Informationen zu UFK-Garantien sowie Ansprechpartner finden Sie unter www.ufk-garantien.de.