Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Investitionsgarantien tragen damit zur Sicherung von Projekten bei, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Bei drohenden Schadensfällen kann die Bundesregierung Projekte durch diplomatische Interventionen im Anlageland unterstützen. Hiervon profitieren auch kleinere und mittlere Unternehmen.

Gedeckt werden können folgende Investitionen:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)

Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen

Das Garantiejahr 2023 im Überblick

Im Jahr 2023 hat der Bund Investitionsgarantien in Höhe von 1,5 Milliarden Euro (2022: 2,3 Milliarden Euro) übernommen. Mit 53 liegt die Zahl genehmigter Anträge deutlich über dem Vorjahr (43). Hierbei belegte die Ukraine im Jahr 2023 bei den Investitionszielen den ersten Rang und die Nachfrage ist weiterhin hoch.

In einem von politischen Unsicherheiten geprägten internationalen Umfeld nutzt eine wachsende Anzahl von Investoren das Förderinstrument zur Erschließung von Auslandsmärkten. So haben im Jahr 2023 65 Prozent der Garantienehmer erstmals eine Investitionsgarantie erhalten, wobei 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurden. Dies ist der höchste Wert in der Geschichte der Investitionsgarantien. Es zeigt sich, dass neben den großen deutschen Unternehmen vor allem kleine und mittlere deutsche Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren und eine Absicherung durch Investitionsgarantien angesichts weltweit spürbarer politischer Risiken oftmals eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionsentscheidung ist.

Zudem hat die Bundesregierung im Jahr 2023 Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen gesetzt und eine grundlegende Neuausrichtung der Investitionsgarantien im Hinblick auf die verstärkte Förderung klimafreundlicher Projekte beschlossen.

Voraussetzungen für eine Garantieübernahme

Investitionsgarantien können nur für förderungswürdige Projekte übernommen werden. Dazu muss das Projekt positive Rückwirkungen auf Deutschland aufweisen und die Entwicklung des Anlagelands fördern. Zudem muss die Investition in ihren Umwelt-, Sozial - und menschenrechtlichen Auswirkungen unbedenklich sein. Deutsche Unternehmen sind explizit aufgefordert, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert ist.

Damit der Bund eine Investitionsgarantie übernehmen kann, muss für die Investition im Anlageland außerdem ausreichender Rechtsschutz bestehen. Dieser ist regelmäßig gegeben, wenn zwischen Deutschland und dem Anlageland ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des BMWK und unter Mitwirkung von Sachverständigen aus der Wirtschaft.

Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird.