Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. Juli 2022 das Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht und Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder eingeladen, bis zum 22. August 2022 Stellungnahmen einzureichen. Mit dem Diskussionspapier hat das BMWK einen Vorschlag vorgelegt, wie die entsprechenden Beschlüsse des Koalitionsvertrages und des zweiten Entlastungspakets vom 23. März 2022 umgesetzt werden können. In das Diskussionspapier sind dabei Erkenntnisse aus zahlreichen Gesprächen mit den vorgenannten Akteuren eingeflossen.


Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Robert Habeck:

„In Deutschland wird rund die Hälfte der Endenergie für die Beheizung von Wohnungen, für die Warmwasserbereitung und in der Industrie als Prozesswärme eingesetzt. Fossilen Energieträgern kommt dabei nach wie vor die dominierende Rolle zu. Das muss sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit schnell grundlegend ändern. Die Wärmewende kann nur vor Ort, d.h. auf lokaler Ebene, zu einem Erfolg geführt werden, weil Wärme – im Unterschied zu Strom und Gas – praktisch vollständig in räumlicher Nähe erzeugt und verbraucht wird. Gleichzeitig ist der Koordinierungsbedarf hoch, weil unterschiedliche Infrastrukturen, langlebige Investitionen und eine Vielzahl von Akteuren betroffen sind. Wir brauchen deshalb dringend eine sehr aktive Rolle der Kommunen – und zwar aller Kommunen – sowie die tatkräftige Unterstützung der Länder und des Bundes. Wir schlagen vor, die kommunale Wärmeplanung zu einer verpflichtenden Aufgabe für alle mittleren und großen Kommunen und die erstellten kommunalen Wärmepläne möglichst rechtlich verbindlich zu machen. Der Bund wird die Kommunen bestmöglich unterstützen, indem er sie u.a. ermächtigt, die notwendigen Daten zu erheben und indem er durch methodische Vorgaben die für die Erstellung der Wärmepläne notwendige Orientierung gibt. Nach meiner Einschätzung sollte der Bund auch bereit sein, sich in einem gewissen Maße an den für die Wärmeplanungen anfallenden Kosten zu beteiligen.
Mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers stoßen wir heute einen Diskussionsprozess an, der auf die aktive Einbindung und konstruktive Beteiligung von Ländern, Kommunen und betroffenen Verbänden setzt. Gemeinsam können wir die kommunale Wärmeplanung zu einem Instrument machen, das die Besonderheiten vor Ort angemessen berücksichtigt und viele unterschiedliche Wärmewendstrategien ermöglicht; wichtig ist, dass uns alle zur Klimaneutralität führen.“

In seinem Diskussionspapier stellt das BMWK die Gründe dafür dar, warum eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, um die Beschlüsse des Koalitionsvertrages und des zweiten Entlastungspakets vom 23. März 2022 umzusetzen:

  • Der Bund soll die Länder (nicht die Kommunen) verpflichten, eine Wärmeplanung in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Sachliche Gründe sprechen aus Sicht des BMWK dafür, dass die Länder diese Verpflichtung an die Kommunen delegieren und damit in der überwiegenden Zahl der Fälle die Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse die Wärmeplanung durchführen.
  • Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung soll für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000-20.000 Einwohnern gelten.
  • Die Wärmepläne sollen in ihrer Innen- und Außenwirkung ein hohes Maß an rechtlicher Verbindlichkeit haben, damit die Umsetzung der Wärmewende tatsächlich beschleunigt und besser koordiniert erfolgt.
  • Die Wärmepläne sollen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort sein und auf ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben (z.B. GEG, EnWG, Baurecht) sowie Förderinstrumente (v.a. BEG, BEW) unmittelbar einwirken.
  • Die Wärmepläne sollen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorliegen und grundsätzlich alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
  • Eine Genehmigung des Wärmeplans durch eine übergeordnete Verwaltungsinstanz ist nicht vorgesehen. Eine gerichtliche Überprüfung der Wärmepläne steht Privatpersonen grundsätzlich frei. Die Länder sollten dem Bund über den Fortschritt der Wärmeplanung regelmäßig berichterstatten.
  • Die Wärmeplanung besteht aus der Erstellung des Wärmeplans, einer Öffentlichkeitsbeteiligung, einem Beschluss des Gemeinderates und der anschließenden Umsetzung. Die zu erstellenden Wärmepläne bestehen aus einer Bestandsanalyse, einer Potenzialanalyse, Zielszenarien und einer Handlungsstrategie.
  • Die Kommunen sollen durch das Bundesgesetz ermächtigt werden, die erforderlichen Daten anzufordern, z.B. von Energieversorgern und Schornsteinfegern.
  • Das Bundesgesetz soll nur die wichtigsten inhaltlichen und methodischen Anforderungen des Bundes an die Wärmeplanung und die Wärmepläne enthalten. Konkretere methodische Vorgaben/Empfehlungen sollen in einem wissenschaftlich fundierten und alle betroffenen Akteure einbeziehenden Prozess entwickelt werden, der das Gesetzgebungsvorhaben flankiert.
  • Der Kabinettsbeschluss zum Bundesgesetz wird noch für dieses Jahr angestrebt.

Voraussichtlich im September 2022 wird eine Länder- und Stakeholderkonsultation stattfinden, in der das Diskussionspapier vorgestellt und mit Ländern, Vertretern der Kommunen und Verbänden diskutiert wird. Das Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ finden Sie hier.

Stellungnahmen konnten bis zum 22.08.2022 beim BMWK eingereicht werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen, für deren Veröffentlichung uns das Einverständnis der Verfasser vorliegt, finden Sie untenstehend.