Absetzerkippe Tagebau Profen zum Thema Kohle; Quelle: DEBRIV - Foto: Rainer Weisflog

© DEBRIV - Foto: Rainer Weisflog

Kohle ist neben den erneuerbaren Energien derzeit noch der wichtigste Energieträger in der Stromproduktion. Die Bruttostromerzeugung erfolgte im Jahr 2018 zu rund 35 Prozent aus Kohle (Braunkohle - 22,5 Prozent, Steinkohle - 12,9 Prozent), ebenso viel wie aus erneuerbaren Energieträgern. Mit der weiteren Umsetzung der Energiewende soll die Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle schrittweise beendet und der Ausbau der erneuerbaren Energien gleichzeitig weiter vorangetrieben werden. Mehr erfahren

Steinkohle

Steinkohlenverbrauch und -versorgung

Hauptverbraucher von Steinkohle sind in Deutschland die Kraftwerke und die Stahlindustrie. Im Jahre 2018 entfielen auf die Kraftwerke rund 58 Prozent des Gesamtverbrauchs an Steinkohle, auf die Stahlindustrie rund 39 Prozent, auf das sonstige produzierende Gewerbe und auf den Hausbrand und Kleinverbraucher etwa 3 Prozent. Der deutsche Steinkohlenbergbau befindet sich bereits seit Jahrzehnten in einem Umstrukturierungsprozess. Die einheimische Steinkohlenförderung wurde Ende des Jahres 2018 mit der Schließung der letzten beiden Bergwerke Prosper-Haniel und Ibbenbüren eingestellt. Angesichts dieser Entwicklung sichern Einfuhren mittlerweile zu über 97 Prozent die Versorgung des deutschen Marktes mit Steinkohle (43,2 Millionen Tonnen in 2018).

Subventionierung der einheimischen Steinkohlenförderung

Die Steinkohlenförderung in Deutschland ist mit Ende des Jahres 2018 eingestellt worden. Zuletzt wurden noch 2,6 Millionen Tonnen gefördert. Die Steinkohlenförderung war international nicht wettbewerbsfähig. Zum Ausgleich der Differenz zwischen Produktionskosten und Erlösen aus dem Verkauf der Produktion wurde sie subventioniert. Die Hilfen pro Tonne durften dabei den Unterschied zwischen Produktionskosten und durchschnittlichen Drittlandskohlepreisen nicht überschreiten. Daneben gibt es weiterhin Subventionen, um die Aufwendungen für Stilllegungen zu decken. Staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau müssen durch die EU-Kommission auf Grundlage der am 10. Dezember 2010 im Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossenen EU-Steinkohlebeihilfenregelung (PDF, 733 KB) genehmigt werden.

Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland

Am 7. Februar 2007 haben sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland sowie die RAG AG und die IG BCE darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Der Auslaufprozess wird durch die zwischen dem Bund, den Revierländern und der RAG AG am 14. August 2007 abgeschlossene Rahmenvereinbarung "Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland" und durch das im Dezember 2007 in Kraft getretene Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelt. Durch die im Juli 2011 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes (PDF: 20 KB) wurde die ursprünglich vorgesehene Überprüfung des Ausstiegsbeschlusses durch den Deutschen Bundestag (Revisionsklausel) gestrichen.

Die auf der Grundlage dieser Regelungen und zwischenzeitlich ergangener Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen bereitzustellenden Subventionen belaufen sich für den Zeitraum 2014 bis 2019 auf folgende Höchstbeträge (Millionen Euro):

201420152016201720182019
Bund1.284,81.332,01.053,61.020,3939,5794,4
Land NRW      363,8171,4170,9161,2151,5220,6

Die RAG AG wird für diesen Zeitraum einen Eigenbeitrag in Höhe von 192 Millionen Euro leisten.

Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus

Für die Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG (Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden, Grundwasserreinigung) ist eine gesonderte Regelung getroffen worden, die die spezielle Verantwortung der Revierländer widerspiegelt. Die Finanzierung der Ewigkeitslasten wird durch die am 10. Juli 2007 gegründete RAG-Stiftung über die Verwertung des Vermögens der Evonik Industries AG (ehemaliger Beteiligungsbereich der RAG AG) sichergestellt. Für den Fall, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreicht, gewährleisten das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Finanzierung der Ewigkeitslasten (Erblastenvertrag zwischen diesen beiden Ländern und der RAG-Stiftung). Mit den beiden Ländern ist vereinbart, dass sich der Bund mit einem Drittel beteiligt, falls sie aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Damit ist die Finanzierung der Ewigkeitslasten sichergestellt.

Braunkohle

Braunkohle ist der derzeit noch der wichtigste einheimische fossile Energierohstoff. Braunkohle kann subventionsfrei gewonnen werden. Die vorhandenen Ressourcen haben lange Reichweiten.

Braunkohle wird noch in drei Revieren, dem Rheinischen, Lausitzer und Mitteldeutschen Revier, ausschließlich in Tagebauen, also oberflächennah gefördert. Die Förderung im Helmstedter Revier endete im August 2016. Die Jahresförderung betrug 2018 rund 166,3 Millionen Tonnen und war in den letzten Jahren nahezu konstant.

Die Bundesrepublik Deutschland ist derzeit noch weltweit das größte Braunkohlenförderland, gefolgt von China, Russland und den USA.

Braunkohlenverwendung

Braunkohle wird zu rund 90 Prozent zur Strom- und Fernwärmeerzeugung in öffentlichen und industriellen Kraftwerken eingesetzt und trägt damit in 2017 zu 22,5 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei.

Wegen ihrer spezifischen Eigenschaften wird Braunkohle lagerstättennah im Verbund von Tagebau und Kraftwerk mit einem Höchstmaß an Versorgungssicherheit und Effizienz wirtschaftlich genutzt. Einen internationalen Markt für Braunkohle gibt es daher nicht. Knapp zehn Prozent der Braunkohlenförderung werden zu festen oder staubförmigen Brennstoffen (Braunkohlenbriketts, Braunkohlenstaub und Wirbelschichtbraunkohle, Braunkohlenkoks) veredelt - für eine gewerbliche Nutzung sowie für die privaten Haushalte.

Umweltauswirkungen

Braunkohlenbergbau verändert die Landschaft nachhaltig; er ist immer mit gravierenden Eingriffen in den Lebensraum von Mensch und Tier und in die Natur allgemein verbunden. Im Rahmen landesplanerischer und bergrechtlicher Genehmigungsverfahren wird versucht, zwischen energiewirtschaftlichen, sozialen, technischen und umweltbezogenen Interessen einen Ausgleich herzustellen. Dabei wird der Öffentlichkeit - zum Beispiel den Bürgern, Fachbehörden, Umweltverbänden - die Möglichkeit zur Einflussnahme und Mitbestimmung eingeräumt.

Seit Beginn der Abbautätigkeit hat der Braunkohlenbergbau insgesamt rund 177.300 ha in Anspruch genommen, davon sind bereits ca. 70 Prozent wieder rekultiviert. Rund 20 Prozent der rekultivierten Flächen sind als landwirtschaftliche Flächen, ca. 30 Prozent als forstwirtschaftliche Flächen und ca. 13 Prozent als Wasserflächen hergestellt worden.