Solaranlage am Kanal symbolisiert Energiewende

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Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU können nur dann gelingen, wenn sie europäisch gedacht und von allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getragen und gestaltet werden. Dieser Grundgedanke steht hinter dem neuen Instrument des integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate PlanNECP), den alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2019 der EU-Kommission vorlegen müssen. In ihren NECPs sollen die Mitgliedstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren geben. Bereits bis zum 31. Dezember 2018 müssen die EU-Mitgliedstaaten den Entwurf ihres NECP an die EU-Kommission übermitteln. Die Bundesregierung ist dem fristgerecht nachgekommen und stellt auf dieser Seite ihren NECP-Entwurf öffentlich zur Verfügung (siehe unten). Der NECP-Entwurf der Bundesregierung ist als Arbeitsdokument zu verstehen und wird bis zur Fertigstellung im Dezember 2019 konsultiert und fortentwickelt.

Was ist der NECP und warum ist er wichtig?

Der integrierte Nationale Energie- und Klimaplan ist ein neues Planungs- und Monitoringinstrument der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Er soll zu einer verbesserten Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik beitragen und ist das zentrale Instrument, um die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen. Grundlage ist die EU-Verordnung über das Governance-System der Energieunion (Governance-Verordnung). Sie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen muss.

Die NECP der EU-Mitgliedstaaten ermöglichen insbesondere:

Verlässliches Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030
Die drei quantifizierten EU-Ziele für 2030 umfassen: eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990, eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf mindestens 32 Prozent des Endenergieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz durch Reduktion des Primärenergieverbauchs um mindestens 32,5 Prozent im Vergleich zu einer Referenzentwicklung. In ihren finalen NECP legen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dar. Für die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz enthält die Governance-Verordnung Kontroll- und Korrekturmechanismen, die greifen, wenn die Summe der freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten nicht ausreicht, um die verbindlichen EU-2030-Ziele zu erreichen. Damit soll eine verlässliche Zielerreichung sichergestellt werden. Das EU-2030-Ziel zur Treibhausgasminderung wird umgesetzt durch das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) sowie die Lastenteilungsverordnung („Effort Sharing Regulation“). Die Lastenteilungsverordnung legt für jeden Mitgliedstaat in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels (vor allem Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) verbindliche Minderungsziele als „Beiträge“ zum EU 2030 Klimaziel fest.

Vergleichbarkeit und Koordinieren der Energie- und Klimapolitiken der EU-Mitgliedstaaten
Erstmalig werden durch die NECP die Energie- und Klimapolitiken der Mitgliedstaaten miteinander vergleichbar dargestellt und untereinander abgestimmt. Diese Koordinierung gewährleistet Marktakteuren Transparenz und Investitionssicherheit.

Was ist der Inhalt des NECP?

Die Governance-Verordnung regelt den Inhalt und die Struktur des NECP. Insgesamt soll der NECP die fünf Dimensionen der EU-Energieunion abdecken:

  • Verringerung der CO2-Emmissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien,
  • Energieeffizienz,
  • Energieversorgungssicherheit,
  • Energiebinnenmarkt sowie,
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der NECP ist dabei in zwei Hauptabschnitte gegliedert, einen politisch-strategischen und einen analytischen Teil. Im politisch-strategischen Teil des NECP legen die Mitgliedstaaten nationale Ziele sowie nationale Beiträge zu EU-Zielen dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen. Im analytischen Teil ihres NECP stellen die Mitgliedstaaten mit Projektionen bestehender Maßnahmen und Folgeabschätzungen geplanter Maßnahmen die aktuelle Situation und künftige Entwicklungen im Energie- und Klimabereich dar.

Wie ist der Prozess auf europäischer Seite geplant?

Zum 31. Dezember 2018 haben die EU-Mitgliedstaaten ihre NECP-Entwürfe zu erstellen und bei der EU-Kommission einzureichen. Daraufhin wird die EU-Kommission auf Grundlage der NECP-Entwürfe aller 28 EU-Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2019 einen sogenannten „iterativen Prozess“ mit den EU-Mitgliedstaaten durchführen. Dabei wird die EU-Kommission die Entwürfe hinsichtlich der Konsistenz zwischen nationalen Zielen und Maßnahmen sowie die geplanten Zielbeiträge auf die gemeinschaftliche Erreichung der EU-Ziele für 2030 überprüfen. Dies betrifft insbesondere die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Anschließend erteilt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen zum Entwurf ihres NECP und veröffentlicht diese. Die Empfehlungen sollen die Mitgliedstaaten in ihrem finalen NECP berücksichtigen und diesen zum 31. Dezember 2019 an die EU-Kommission übermitteln. In der Folge überprüft die EU-Kommission in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der geplanten NECP-Maßnahmen.

Alle 2 Jahre muss ein Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Ein Update des NECP ist für 2023/24 vorgesehen. Sollte die Union unzureichende Fortschritte bei der Umsetzung der EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz machen, werden zusätzliche Maßnahmen auf Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten ergriffen.

Während der Erstellung des NECP sieht die Governance-Verordnung eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Ziel der Governance-Verordnung ist es unter anderem, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere den jeweiligen Nachbarstaaten zu stärken, um negative Auswirkungen geplanter Maßnahmen zu vermeiden und Kooperationsprojekte zu identifizieren.

Wie ist das weitere Vorgehen zur Erstellung des deutschen NECP?

Zum 31. Dezember 2018 hat die Bundesregierung der EU-Kommission einen Entwurf des NECP vorgelegt. Dabei baut der NECP-Entwurf auf den bereits beschlossenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen auf. Dazu zählen vor allem:

  • das Energiekonzept,
  • der Klimaschutzplan (KSP) 2050,
  • der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz NAPE,
  • die Energieeffizienz- und Wärme-Strategie (für 2019 geplant),
  • die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG),
  • das 7. Energieforschungsprogramm,
  • das Ergebnispapier „Strom 2030 - Langfristige Trends, Aufgaben für die kommenden Jahre“ und
  • die jeweiligen Gesetze und Verordnungen zu deren Umsetzung, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Arbeit in bestehenden Dialogprozessen und neuen nationalen Kommissionen (wie etwa der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) werden im finalen NECP berücksichtigt werden.

Wie wird die Öffentlichkeit beteiligt?

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass sich die Öffentlichkeit und nationale Stakeholder und betroffene Nachbarstaaten einbringen und die Energie- und Klimapolitik mitgestalten.

Beteiligung im Rahmen der NECP-Erstellung:

Beteiligung nationaler Stakeholder:
Bei der Erstellung des finalen NECP werden in Deutschland der Bundestag, die Bundesländer, die Kommunen, die Sozialpartner, die relevanten Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Hierzu wird die Bundesregierung im 1. Halbjahr 2019 einen Beteiligungsprozess starten.

Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten:
Dies erfolgt unter anderem durch übergreifende regionale Konsultationen zu den nationalen Energie- und Klimapolitiken sowie durch fortlaufenden, themenspezifischen Austausch in einzelnen Energiebereichen. Die Bundesregierung nimmt diesen Austausch bereits über etablierte Kooperationsforen mit europäischen Partnern wahr, so zum Beispiel im Pentalateralen Energieforum, in der Nordsee-Kooperation, der Baltic Energy Market Interconnection Plan Kooperation (BEMIP) oder in einer Reihe von bi- und trilateralen Projekten, Partnerschaften und Abkommen. Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands im Energiebinnenmarkt wird diesen energie- und klimapolitischen Konsultationen und Kooperationen im NECP eine besondere Bedeutung beigemessen.


An dieser Stelle erhalten Sie sukzessive eine Übersicht über aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit und energie- und klimapolitische Konsultationen der Bundesregierung. Weitere Informationen zur Beteiligung im NECP-Prozess wird die Bundesregierung unter anderem über diese Seite der Öffentlichkeit zugänglich machen.