Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind derzeit teils erhebliche Preissteigerungen bei bestimmten Produkten und Rohstoffen zu verzeichnen. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Aufträge.

Es besteht trotz der mit den Preissteigerungen einhergehenden Unwägbarkeiten in der Praxis die Notwendigkeit, Planungen zur Beschaffung fortzusetzen, Aufträge auszuschreiben und zu vergeben. Im transparenten und fairen Wettbewerb sind geeignete Anbieter zu finden, die anforderungsgerecht die ausgeschriebenen Leistungen anbieten (können). Das Risiko von Preisschwankungen trägt grundsätzlich der Auftragnehmer. Er hat die Leistung zum vereinbarten Preis zu erbringen. Die stark volatilen Preise, die derzeit zu beobachten sind, bedeuten für die Unternehmen jedoch ein nur schwer kalkulierbares Risiko. In dieser außergewöhnlichen Situation ist vorübergehend ein besonders umsichtiger Umgang von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern erforderlich. Das geltende Recht lässt Möglichkeiten der Vertragsanpassung zu. Auch sog. Preisgleitklauseln können im Einzelfall dazu beitragen, den Auswirkungen der Kriegsereignisse in der Ukraine und den in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen Rechnung zu tragen. Die bestehenden Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem am 24. Juni 2022 veröffentlichten Rundschreiben (PDF, 144 KB) dargestellt.

Für den Bundeshochbau und den Bundesverkehrswegebau haben die jeweils zuständigen Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de) und für Digitales und Verkehr (www.bmvi.de) ebenfalls Praxishinweise veröffentlicht.