Überblick
Die Abkommen stellen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage. Nie zuvor wurden derart umfassende Abkommen der Europäischen Union mit einem Drittstaat in so kurzer Zeit verhandelt. Das Vereinigte Königreich wird auch außerhalb der Europäischen Union ein wichtiger Partner für Deutschland und die Europäische Union sein.
Nach Billigung durch den Rat der Europäischen Union, Ratifizierung im Vereinigten Königreich und Unterzeichnung sind die Abkommen ab dem 1. Januar 2021 – teilweise vorläufig - anwendbar. Damit wurde ein nahtloser Übergang nach Ablauf der am 31. Dezember 2020 endenden Übergangsphase geschaffen. Die Prüfung durch das Europäische Parlament soll Anfang 2021 erfolgen. Nach seiner Zustimmung kann auch das Handels- und Kooperationsabkommen ratifiziert und dauerhaft angewendet werden.
Welche Regelungen wurden vereinbart?
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich am 24. Dezember auf drei Abkommen geeinigt: Neben einem breiten Handels- und Kooperationsabkommen sind dies ein Abkommen zur Zusammenarbeit bei ziviler Kernenergie sowie ein Abkommen zur Informationssicherheit.
Das Handels- und Kooperationsabkommen begründet eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Außerdem haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der Staatlichen Beihilfen ebenso wie das Wettbewerbsrecht und Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich. Auch eine durchsetzungskräftige Streitbeilegung wurde vereinbart, mit dem Recht, Sanktionen zu verhängen. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich in vielen Feldern über den Rahmen der künftigen Kooperation geeinigt: beispielsweise zu Waren, Dienstleistungen, Berufsqualifikationen, Geistiges Eigentum, öffentliche Beschaffung, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See- und Schienengüterverkehr sowie Regelungen zu Sozialversicherung sowie Forschung und Entwicklung. Das Vereinigte Königreich wird sich zudem als Drittstaat an einer Reihe von EU-Programmen beteiligen.
Einen kurzen tabellarischen Überblick der ab Januar geltenden Bestimmungen finden Sie hier (PDF, 260 KB, in englischer Sprache).
Was passiert mit dem Austrittsabkommen?
Nach Ratifizierung des Austrittsabkommens durch die Europäische Union und das Vereinigte Königreich ist das Vereinigte Königreich zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen regelt wichtige Fragen wie etwa die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, finanzielle Fragen sowie das Verhältnis zwischen Irland und Nordirland. Es bleibt durch die neu ausgehandelten Abkommen unberührt und gilt weiter. Nach dem Austrittsabkommen galt bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase. In der Übergangsphase galt das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich fort, das gleiche galt für die Rechtsprechungshoheit des Europäischen Gerichtshofs. Das Vereinigte Königreich blieb in dieser Zeit auch Mitglied des EU-Binnenmarktes und der Zollunion, war jedoch nicht mehr an den EU-Institutionen beteiligt und konnte nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen auf technischer Ebene ohne Stimmrecht an deren Sitzungen teilnehmen.
Was passiert nach dem Ende der Übergangsphase?
Das Verhältnis der Europäischen Union zum Vereinigten Königreich verändert sich ab dem 1. Januar 2021 grundlegend und unterscheidet sich wesentlich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt.
Informationen zu den wesentlichen Änderungen finden Sie in unseren FAQ hier.
Weiterführende Informationen für Unternehmen
- Germany Trade and Invest (GTAI)
- Deutsch-Britische Industrie und Handelskammer
- Bund der Deutschen Industrie (BDI)
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- „Brexit-Kompendium“ deutscher Wirtschaftsverbände
- Informationen des Vereinigten Königreichs zum Brexit
Mehr Hintergrundinformationen zu Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und mögliche Auswirkungen durch den Brexit auf die deutsche und europäische Wirtschaft, lesen Sie hier.
Weitere Informationen zum Austrittsabkommen und der Politischen Erklärung bekommen Sie hier.