Mit Kreislaufwirtschaft wird zum einen die Entsorgungswirtschaft bezeichnet, zum anderen wird darunter ein zirkuläres Wirtschaften verstanden. Letzteres meint eine Abkehr von der bisherigen häufig linearen Wirtschaftsweise hin zu einer stärker nachhaltigen, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensweise.

Ziel der so verstandenen Circular Economy ist es, Ressourcen zu schonen und den Wert einmal verwendeter Ressourcen und Materialien so lange wie möglich zu erhalten, sie so häufig wie möglich zu verwenden und so wenig wie möglich Abfall zu erzeugen. Im Kern geht es also um die möglichst sparsame und effiziente Verwendung der zur Verfügung stehenden Ressourcen/Rohstoffe und somit vor allem um Fragen der Ressourceneffizienz bzw. der Ressourcenproduktivität.

Die Kreislaufwirtschaft betrachten den gesamten Lebenszyklus eines Produkts von der Produktion bis zur Entsorgung.

Neben einer nachhaltigen Produktion mit zu einem hohen Anteil aus Sekundärrohstoffen und schadstoff- und abfallarm hergestellten langlebigen Produkten kommt der Abfallvermeidung und dem Recycling von Abfällen eine große Bedeutung zu.

Wesentlich für das Recycling sind ein recyclinggerechtes Produktdesign sowie eine effiziente Sammlung und Sortierung der Abfälle. Hier kommt der Entsorgungswirtschaft eine zentrale Rolle zu.

Die Rahmenbedingungen für die Entsorgungswirtschaft werden u.a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in Einzelgesetzen wie z.B. dem Verpackungsgesetz geregelt. Diese wurden und werden immer stärker auf den Gedanken einer Circular Economy ausgerichtet. Sichtbar wird dies am Vorrang der Abfallvermeidung, Regelungen zur Wiederverwendung von zu Abfall gewordenen Produkten sowie an anspruchsvolleren Sammel- und Recyclingquoten. Dabei muss allerdings auch klar sein, dass eine 100 %ige Rückgewinnung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe weder technisch möglich noch ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist.