Invalidenhaus, um 1900

© Bundesarchiv, Bild 183-C08191/Fotograf: Dorneth Berlin

Das Invalidenhaus, so die Absicht Friedrichs II., sollte als Genesungs- und Wohnstätte für dienstunfähige Soldaten und ihre Familien dienen. Kostenlos erhielten sie Wohnraum, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Versorgung. Deshalb wurde die Einrichtung vom König mit 523 Morgen Landbesitz und größerem Barvermögen ausgestattet.

Freilich nicht ganz uneigennützig: Das Haus sollte wirtschaftlich unabhängig sein und die Staatskasse nicht belasten. Handwerker und Händler, die für die Bewohner arbeiteten, waren sogar von Steuern und Abgaben befreit, damit sie ihre Waren besonders "wohlfeil" anbieten konnten.

Von Anfang an bestimmte eine strenge militärische Ordnung das Leben im Invalidenhaus. Ein Kommandant stand allem vor und die Bewohner waren in drei Kompanien zu je 190 Mann eingeteilt, geführt von 10 Offizieren, 3 Fähnrichen und 30 Unteroffizieren. Sie trugen auch außerhalb des Dienstes Uniform, und Leutnants hatten Wachdienste zu verrichten.

Das Invalidenhaus bildete eine selbstständige Gemeinde mit eigener Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und verfügte über Geistliche beider Konfessionen. Auf Wunsch des Königs sollten sich die Bewohner schließlich nicht nur diszipliniert verhalten, sondern sich auch durch Sitte und Gottesfurcht auszeichnen.