Aufgaben

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe. Er berät die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.

Entstehung

Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5. Dezember 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.

Mitglieder

Dem Gremium gehören Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirates (PDF, 8 KB) sind keine Vertreter der Verbände, sondern unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind.