Die Spielverordnung (SpielV) regelt gewerbliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten sowie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten.

Besserer Spieler- und Jugendschutz, Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpfen: Novellierung der Spielverordnung

Die letzte Anpassung der SpielV fand im Jahre 2014 durch die Sechste (BGBl. I S. 1678) und Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (BGBl. I S. 2003) statt.


Mit dieser Änderung hat das BMWK den Spieler- und Jugendschutz im gewerblichen Glückspiel gestärkt und die Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche verbessert.
Wesentliche Inhalte der Neuregelungen waren:

  • Verbesserung beim Spieler- und Jugendschutz:
    Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten, zum Beispiel durch Regelungen zur Spielpause nach drei Stunden Spielzeit und die Reduzierung der in Gaststätten zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten. Für alle in Gaststätten aufgestellten Geräte werden außerdem technische Sicherungsmaßnahmen verlangt, durch die verhindert wird, dass Jugendliche an den Geräten spielen.
  • Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche:

    Verbesserung des Manipulationsschutzes der von Geldspielgeräten erzeugten Daten. Die Daten der Spielgeräte müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.

Evaluierung der Novellen der Spielverordnung

Die Spielverordnung sieht gemäß § 20 Abs. 3 vor, dass die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats (§ 10 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag) zu evaluieren sind. Ein zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.

Zum 30. Juni 2017 konnten jedoch keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden, da Geldspielgeräte mit „alter“ Bauartzulassung noch bis 10. November 2018 betrieben werden durften und fast ausschließlich in der Aufstellung waren. Eine erneute Evaluation war zum 
30. Juni 2021 geplant.

Aufgrund coronabedingter Einschränkungen (zeitweilige Schließung von Spielhallen und Gaststätten) hat sich der Beginn der Evaluierung weiter verzögert. Details dieser Verzögerung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Bericht vom 30. Juni 2021 erläutert.

Mit Abklingen der Auswirkungen der Pandemie hat das BMWK eine vorbereitende Studie zur Evaluierung der SpielV ausgeschrieben. Ziel der Studie ist die Bewertung der Effektivität der verschärfen Regelungsinstrumente durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung hinsichtlich Suchtprävention und -bekämpfung für Spielende und Jugendliche. Zusätzlich sollten Erkenntnisse gewonnen werden zu möglichen weiteren Instrumenten der Suchtprävention. Diese Ziele sollten durch Befragungen von Spielenden, Betreibenden von Spielhallen und Gaststätten, Mitarbeitenden von Gewerbebehörden und Suchtberatungsstellen sowie von Experten und Expertinnen aus der Wissenschaft erzielt werden. Zusätzlich wurden Begehungen von Spielhallen und Gaststätten sowie Literaturrecherchen durchgeführt. Der Abschlussbericht der vorbereitenden Studie wurde am 09.06.2023 abgeschlossen.

Aktuell werden die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung vom BMWK unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats evaluiert und ein zusammenfassender Bericht erstellt.