Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) eingeleitet.

Die geplante Einführung einer zusätzlichen Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Meister im SchfHwG erfordert Folgeanpassungen der KÜO. Weiter bedarf es auch Klarstellungen und Anpassungen bei einigen Gebührentatbeständen nach der Gebäudeenergiegesetznovelle 2023. Für die Sicherung der Kehrbezirksnachbesetzung ist zudem die turnusgemäße Erhöhung des für die Gebührensätze für hoheitliche Tätigkeiten maßgeblichen Arbeitswerts erforderlich.

Da die geplanten Änderungen der KÜO aus verfassungsrechtlichen Gründen überwiegend nicht im Rahmen des Mantelgesetzes mit den SchfHwG-Änderungen erfolgen können, sollen die KÜO-Änderungen durch einer separaten Einzelnovellenverordnung erfolgen.

Stellungnahmen konnten bis 8. Juli 2024 eingereicht werden.

Die folgenden Bundesländer haben eine Stellungnahme abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
Weiter hat sich der ZDH der Stellungnahme des ZIV angeschlossen.

Der Entwurf wird zeitgleich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist noch nicht abgeschlossen.