Ziel des Gesetzentwurfs ist es, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen. Die Änderungen betreffen die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, die zum Aufbau der Anlagen durchlaufen werden. Dabei geht es sowohl um tiefe Geothermie (ab 400 m Bodentiefe) als auch um die oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).

Der Referentenentwurf des BMWK ist ein Artikelgesetz und sieht neben einem Stammgesetz (inkl. Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse, Entfallen der aufschiebenden Wirkung, Rechtswegverkürzung etc.) Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht vor.

Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) umgesetzt werden.

Es handelt sich um einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Am 25.06.2024 wurde die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 17. Juli 2024.