In Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer soll der Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit eingeführt werden.
Zudem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden.

Die Änderungen zur Stärkung der Berufsaufsicht beruhen auf Erkenntnissen im Rahmen der von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) oder der Wirtschaftsprüferkammer
durchgeführten berufsaufsichtlichen Verfahren. Die Ermittlungsverfahren sollen zukünftig noch effektiver und transparenter gestaltet werden.
Aus den Erfahrungen der bei der Wirtschaftsprüferkammer angesiedelten Kommission für Qualitätskontrolle mit der Qualitätskontrolle bei Wirtschafsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ergeben sich Änderungen, um die Effektivität und Qualität der Qualitätskontrolle weiter zu verbessern. Die Transparenz über die Ergebnisse einer von der APAS bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die Jahresabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, durchgeführten Inspektion soll durch die Einführung einer Informationsmöglichkeit der APAS an Unternehmen von öffentlichem Interesse bzgl. Inspektionsergebnissen gesteigert werden.

Der Entwurf enthält darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen sowie verschiedene Verbesserungen mit lediglich geringfügigen Auswirkungen.