Die vom BMWK vorgelegten Regelungen zielen zum einen darauf, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen. Hintergrund ist, dass Biogasanlagen im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein müssen, um ihre Stärke ausspielen zu können, um die Solar- und Windenergie ergänzen zu können. Gleichzeitig verfolgen sie das Ziel, für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche mit Anschluss an ein Wärmenetz die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung zu verbessern.

In den Jahren 2004-2011 gab es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung. Das war ein wichtiger Impuls für die Energiewende, bei dem sich viele Akteure aktiv und innovativ eingebracht haben, indem sie z.B. klimaschädliche Gülle als Strom nutzbar machen oder Wärmenetze gebaut haben. Für viele dieser Anlagen endet schrittweise die 20-jährige Erstförderung. Viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgen sich vor diesem Hintergrund um ihre Zukunft.

Gleichzeitig ist nachhaltige Biomasse eine begrenzte und wertvolle Ressource, die intelligent eingesetzt werden muss. Im Stromsektor heißt das, dass Biomasse ihre Möglichkeiten zum flexiblen Einsatz und zur Ergänzung von Wind und Sonne voll ausspielen sollte. Entsprechend wird auch aus der Branche gefordert, einen angepassten Rahmen zu schaffen, der systemdienliche Flexibilität anreizt.

Das BMWK legt ein umfassendes Biomassepaket vor, das die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz wesentlich verbessert und systemdienliche Flexibilität für eine Anschlussförderung einfordert.

Das neue Modell der Anschlussförderung sieht dafür folgende Eckpunkte vor:

  • vorrangige Bezuschlagung von Anlagen mit Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz,
  • effektivere Anreize zur systemdienlichen Flexibilisierung durch eine Umstellung der Förderung auf förderfähige Betriebsstunden, einen verbesserten Flexibilitätszuschlag, einen Ausschuss der Förderung bei schwach positiven Preisen sowie Anreize zum schnellen Förderwechsel durch verlängerte Förderperspektive,
  • moderate und im Gesamtpaket kostenneutrale Anhebung der Ausschreibungsmengen sowie
  • die endgültige Aufhebung der Südquote.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs sind zudem im veröffentlichten Konsultationsdokument im Detail übersichtlich zusammengefasst. Bei dem Entwurf handelt es sich um einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Formulierungshilfe der Regierungsfraktionen. Er ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Das BMWK hat zum Entwurf am 5. Dezember 2024 Entwurf eine zweistufige Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet:

  • Die Frist zur Einreichung erster fachlicher Stellungnahmen läuft bis zum Ablauf des 06.12.2024.
  • Stellungnahmen zu den spezifischen Fragen im gleichzeitig veröffentlichten Konsultationspapier können bis spätestens zum 16.01.2025 eingereicht werden.