KWK-Anlage; Quelle: istockphoto.com/imantsu

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Der beihilferechtlichen Genehmigung ging eine Verständigung mit der EU-Kommission voraus, aus der sich Änderungsbedarf im nationalen Recht ergibt. Am 19. Oktober 2016 hat das Bundeskabinett den vom BMWK vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des KWKG und der Bestimmungen zur Eigenversorgung im EEG 2017 (PDF: 858 KB) verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf setzt die Verständigung mit der EU-Kommission um. Er sieht für das KWKG insbesondere

  • die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt und für innovative KWK-Systeme sowie
  • eine Neuregelung der Entlastung der stromkostenintensiven Unternehmen bei der KWKG-Umlage (Übertragung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG) vor.

Weitere wichtige Änderungen enthält der Gesetzentwurf in Bezug auf die Regelungen zur Eigenversorgung im EEG 2017. Länder und Verbände hatten die Möglichkeit, bis zum 4. Oktober 2016 zum Entwurf Stellung zu nehmen. Darüber hinaus fand am 4. Oktober 2016 im Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung statt, bei der Stellungnahmen mündlich vorgetragen werden konnten. Die Stellungnahmen sind bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.