Investitionen in Deutschland

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Nach der Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde auch die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (PDF: 731 KB) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Fundstelle: Bundesanzeiger BAnz AT 07.02.2017 B1). Das neue Regelwerk ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu §55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 - H 1012-6/16/10003:003). Die Länder werden ihre haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Inkraftsetzung der UVgO in den kommenden Monaten anpassen.