Ab dem 1.1.2024 wird das bisherige Luftfahrzeugausrüsterprogramm unter neuem Namen - Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen - fortgesetzt. Für die neue Förderperiode bis 2028 soll das Programm insgesamt auf die politisch-strategischen Ziele der Bundesregierung (insbes. Voraussetzungen schaffen für eine klimaneutrale Luftfahrt) ausgerichtet werden. Ziel der Förderung ist es, den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, umweltverträglicheren, lärmminimierten, leistungsfähigeren, sichereren und passagierfreundlicheren Luftfahrt voranzutreiben. Hierzu dient auch die künftige Öffnung des Programms für weitere Antragsteller (z.B. Systemhersteller, sog. OEM), um Transformationspotenziale auch bei diesen besser als bisher nutzen zu können.

Die langfristigen Innovations- und Entwicklungszyklen stellen die deutsche Luftfahrtindustrie vor große Herausforderungen beim Thema Finanzierung. Mit dem Luftfahrt-Enzwicklungs-Darlehen fördert das BMWK anteilig Forschungs- und Technologievorhaben von Unternehmen der zivilen, kommerziellen Luftfahrt am Standort Deutschland durch Darlehen zur Begrenzung von Entwicklungsrisiken. Das BMWK hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt, diese Teilfinanzierung der Entwicklungskosten durch verzinsliche, teilweise bedingt rückzahlbare Darlehen zu gewähren.

Damit ergänzt dieses Darlehensprogramm im Bereich der experimentellen Entwicklung für Luftfahrzeugausrüster die anderen Förderinstrumente des Bundes wie das Luftfahrtforschungsprogramm und fördert nachhaltig die eigenständigen Entwicklungskompetenzen der deutschen Luftfahrtindustrie.

Die Bekanntmachung des Luftfahrzeugausrüsterprogramms vom 25. April 2024 finden Sie hier.

Weitere Informationen sind im folgenden Dokument zusammengestellt.