Dringliche Beschaffungen können in verschiedenen Krisensituationen erforderlich werden. In Notlagen ist schnelles, unbürokratisches Handeln geboten, um die schlimmsten Auswirkungen der Krisen abzufedern. Dies betrifft nicht nur schnelle finanzielle Unterstützung, sondern ganz essentiell auch Beschaffungen der öffentlichen Hand, die geboten sind, um der jeweiligen Krisensituation Herr zu werden.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in verschiedenen Kontexten jeweils umfassend dargestellt:

  • AKTUELL: Für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden in einem am 9. Januar 2024 veröffentlichten Rundschreiben (PDF, 155 KB)
  • für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in einem am 13. April 2022 veröffentlichen Rundschreiben (PDF, 535 KB)
  • für Beschaffungen anlässlich der Hochwassernotlage in einem am 17. August 2021 veröffentlichen Rundschreiben (PDF, 4 MB)
  • für Beschaffungen anlässlich der Covid-19-Pandemie in einem am 19. März 2020 veröffentlichten Rundschreiben (PDF, 505 KB)
  • und für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in einem Rundschreiben (PDF, 2 MB) vom 24.08.2015.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die den Rundschreiben jeweils zugrunde liegende Ausgangssituation in tatsächlicher Hinsicht zwischenzeitlich weiterentwickelt hat und fortlaufend weiterentwickelt. Der Einzelfallprüfung durch die beschaffende Stelle, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes und vereinfachtes Vergabeverfahren (insb. nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) vorliegen, kommt damit zunehmende Bedeutung zu.

Die Rundschreiben richten sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen.

Die Europäische Kommission hat in Bezug auf die Covid-19-Pandemie im Rahmen einer am 1. April 2020 veröffentlichten Mitteilung ebenfalls Leitlinien veröffentlicht, wie bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte schnell und effizient beschafft werden kann. Die Mitteilung weist über die bereits im BMWK-Rundschreiben vom 19. März 2020 aufgezeigten Möglichkeiten auf weitere Verfahrenserleichterungen insbesondere mit Blick auf Formvorschriften hin.

Zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auch auf die öffentliche Auftragsvergabe. Unter den folgenden Punkten sind – neben dem oben genannten Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben vom 13. April 2022 - weitere Informationen und Hilfestellungen verfügbar.

  1. BMWK-Rundschreiben zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe (Liefer- und Dienstleistungen) vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (Stand: 24.6.2022)

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  2. Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung (Stand: 14.4.2022)
    
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