Ingenieur in der Ausbildung zum Thema Flüchtlingspolitik; Quelle: iStock.com/SolStock

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Zugang zu Ausbildung und Arbeit erleichtern

Die Bundesregierung hat auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zahlreiche Maßnahmen verabredet, um die Zuwanderung von Schutzsuchenden zu reduzieren, ohne das Grundrecht auf Asyl in Frage zu stellen. Damit Flüchtlinge bessere Ausbildungschancen und eine klare Perspektive haben wurde nach dem Integrationsgesetz von 2016 Mitte 2019 das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verabschiedet. Beide Gesetze fördern einerseits die Integration der Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und verpflichten sie andererseits zu eigenen Integrationsbemühungen („fördern und fordern“). Es wurden auch Erleichterungen für Unternehmen geschaffen, die Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen wollen. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte 3+2 Regelung, mit der geduldete Flüchtlinge die Sicherheit erhalten, für die Zeit ihrer Ausbildung und unmittelbar danach in Deutschland bleiben zu dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe. Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung fasst die Regelungen über die Ausbildungsduldung klarer, weitet sie auf Helferberufe aus und schafft außerdem mit der Beschäftigungsduldung einen gesicherten Status für gut integrierte Geduldete. Weitere Informationen zur 3+2 Regelung sind hier und zur Beschäftigungsduldung sind hier abrufbar.

Willkommenslotsen unterstützen Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit und beraten zu Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus Drittstaaten

Als eine Maßnahme der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurden 2016 sogenannte Willkommenslotsen etabliert. Der damalige Bundesminister Sigmar Gabriel und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, gaben im Dezember 2015 den Startschuss für das Programm.

Die Willkommenslotsen sind seit Januar 2024 Teil des novellierten Förderprogramms „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“. Sie sind an Kammern und Wirtschaftsorganisationen im gesamten Bundesgebiet aktiv und helfen bei der Besetzung von freien Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten sowie bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus Drittstaaten. In diesem Kontext beraten sie Unternehmen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Fragen zu Sprachförderung, Aufenthaltsstatus, Qualifikationsbedarf sowie zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Sie stehen auch nach einer erfolgreichen (Ausbildungs-)Stellenbesetzung als Ansprechpartner für die Unternehmen zur Verfügung. Die novellierte Richtlinie „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ läuft zunächst bis zum 31.12.2027.

NETZWERK „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“: Über 3800 Unternehmen. Ein Netzwerk. Neue Wege.

Im März 2016 wurde das NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" vom BMWK und der DIHK ins Leben gerufen. Inzwischen ist das NETZWERK deutschlandweit der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Geflüchteten engagieren. Das NETZWERK zählt bundesweit über 3800 Mitgliedsunternehmen, ein Großteil davon sind kleine und mittlere Unternehmen.

Von bundesweiten (digitalen) Veranstaltungen über Webinare bis hin zu Publikationen mit aktuellen und praxisrelevanten Informationen – das NETZWERK bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Möglichkeiten, um von folgenden Angeboten zu profitieren:

  • Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern
  • Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung
  • Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
  • Sichtbarkeit unternehmerischen Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse

Die Ergebnisse der Mitgliederumfrage Ende 2023 zeigen, dass das Hauptmotiv für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zum ersten Mal der Fach- und Hilfskräftemangel (84 Prozent) ist, dicht gefolgt von der Übernahme sozialer Verantwortung (76 Prozent). Die Fachkraftstelle bleibt dabei die häufigste Beschäftigungsform, die NETZWERK-Betriebe mit Geflüchteten besetzen (49 Prozent). Darüber hinaus hatten so viele NETZWERK-Betriebe wie noch nie 2023 Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine (60 Prozent) und leisten damit eine wichtige Rolle bei der Integration von Geflüchteten.

Abbildung 1: Beweggründe der Unternehmen Geflüchtete einzustellen Bild vergrößern

Abbildung 1: Beweggründe der Unternehmen Geflüchtete einzustellen

Das NETZWERK arbeitet sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene mit verschiedenen Akteuren sowie engagierten IHKs und HWKs zusammen. Die Mitgliedschaft und Nutzung aller Angebote ist kostenlos.

Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung: "So gelingt die Integration von Flüchtlingen"

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umfassende Informationen zur Fachkräftesicherung. Dabei spielt auch die Integration von Flüchtlingen in den Unternehmen eine wichtige Rolle. Unter dem Motto "Flüchtlinge integrieren, Fachkräfte gewinnen" stellt das KOFA allen interessierten Unternehmen ein umfangreiches Dossier mit Wegweisern, Handlungsempfehlungen, Videos und Praxisbeispielen zur Verfügung. In einer repräsentativen Erhebung zum Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen, die das KOFA im September 2020 veröffentlicht hat, zeigte sich, dass die Integration zunehmend nachhaltig gelingt. So stieg der Anteil Geflüchteter in regulärer Beschäftigung seit 2017 um mehr als 50 Prozent und inzwischen bildet bereits jedes zehnte Unternehmen im Rahmen der dualen Ausbildung Geflüchtete aus. Die Studie ist auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung abrufbar.

Integration: Mehr Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung

Knapp jedes vierte Unternehmen in Deutschland beschäftigt Geflüchtete. Das sind 429.000 Unternehmen, rund 18.000 mehr als noch vor drei Jahren. Zugleich stieg der Anteil Geflüchteter in regulärer Beschäftigung um mehr als 50 Prozent, während die Anzahl der Praktika zurückgegangen ist. Inzwischen bildet bereits jedes zehnte Unternehmen Geflüchtete im Rahmen einer dualen Ausbildung aus. Die Integration gelingt somit zunehmend nachhaltiger. Allerdings sind mangelnde Deutschkenntnisse immer noch das Haupthemmnis für die Einstellung und die zentrale Herausforderung im Arbeitsalltag. Dies belegt eine neue repräsentative Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

BQ-Portal: Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Darüber hinaus können Unternehmen mit dem vom BMWK geförderten BQ-Portal auf Deutschlands umfangreichste Wissens- und Arbeitsplattform zu ausländischen Berufsqualifikationen zurückgreifen. Das Portal bietet Beschreibungen von 103 Berufsbildungssystemen weltweit und mehr als 5.300 ausländischen Berufsprofile, die dabei helfen, die Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerber besser einzuschätzen. Sie erfahren, was das Anerkennungsverfahren ist und welche Vorteile eine formale Anerkennung bringt – sowohl für die Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für die Unternehmen. In der Rubrik Fachkräfte aus dem Ausland finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.

Allianz für Aus- und Weiterbildung: Gebündelte Kompetenz

Die Allianz-Partner sehen in der praxisnahen, dualen Ausbildung ein großes Integrationspotenzial für Geflüchtete sowie ein zu behebendes Fachkräftepotenzial für Unternehmen. Die Allianzpartner setzen sich daher weiterhin für eine bundesweit einheitliche, integrationsfreundliche Anwendung der 3+2-Regelung ein, die Rechtssicherheit für Betriebe und deren Auszubildende mit Fluchthintergrund schafft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Allianz für Aus- und Weiterbildung.

Modellprojekt „Gemeinsam in die Ausbildung“

Von November 2016 bis Ende 2018 förderte das BMWK das Modellprojekt „Gemeinsam in die Ausbildung“. Geflüchtete und deutsche Jugendliche wurden hier gemeinsam auf eine Ausbildung im Handwerk vorbereitet (zum Beispiel durch berufsvorbereitenden Unterricht, Sprachkurse sowie Praktika) passgenau in einen Handwerksbetrieb vermittelt und im ersten Ausbildungsjahr begleitet. Seit 2019 erfolgt im Rahmen einer Folgeförderung die weitere Ausbildungsbegleitung der jungen Menschen und der Ausbildungsbetriebe bis zum Erwerb des Ausbildungsabschlusses an den Projektstandorten Duisburg und Recklinghausen Das Projekt verfolgt neben dem Ansatz der „doppelten Integration“ die Betreuung aus einer Hand und unter einem Dach und soll einen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels in Handwerksberufen leisten. Die wissenschaftliche Begleitforschung durch das Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP GmbH) bestätigt, dass der erprobte Ansatz zu einem erfolgreichen Modell für die Integration von Geflüchteten und weiteren Zielgruppen mit Einstiegshemmnissen werden kann. Die im Rahmen des Modellvorhaben identifizierten Erfolgsbedingungen bieten interessante Anknüpfungspunkte für einen Transfer des GidA-Modells (PDF, 1 MB) auf andere Branchen, Zielgruppen und Regionen.

Informationen und Unterstützung für Helfende in Deutschland

2015 und 2016 sind mehr als 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Die Integration der Menschen, die längerfristig bei uns bleiben werden, kann nur mit Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gelingen.