Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden mit der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet. Allein in Deutschland steigt die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen von circa 500 auf fast 15.000. Gleichzeitig nimmt auch der Umfang der erforderlichen Angaben zu. Die Berichterstattung erfolgt über europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Jahresbericht der Unternehmen.

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für ein Omnibus-Paket im Bereich Nachhaltigkeit vorgelegt, mit dem unter anderen im Hinblick auf die CSRD deutliche Erleichterungen für die Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt werden sollen. Die finale Ausgestaltung des Pakets steht noch nicht fest. Sie wird voraussichtlich sowohl Auswirkungen auf die Anzahl der Unternehmen haben, die berichtspflichtig nach der CSRD werden, als auch auf die Inhalte der eigentlichen Berichtsstandards, die vereinfacht werden sollen.

Das BMWK möchte die Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv unterstützen und so für eine effiziente Anwendung sorgen. Dazu wird im Auftrag des BMWK eine neue, weiterentwickelte Version des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erarbeitet, deren erstes Modul den Unternehmen seit dem 11. März 2025 kostenfrei zur Verfügung steht.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein digitales Unterstützungs-Tool, über das die Unternehmen einfach und unentgeltlich ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen können.

Die neue DNK-Plattform

  • bildet die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ab (insbesondere CSRD),
  • verschafft den Unternehmen einen Überblick über die Berichtspflichten,
  • leitet sie Schritt für Schritt durch die Berichterstattung und
  • macht die Berichte auf Wunsch der Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich.

Zudem stellt der überarbeitete DNK ab sofort ein umfassendes Unterstützungsangebot bereit, das neben der DNK-Plattform auch die DNK-Checkliste und den DNK-Sustainability-Campus umfasst. Änderungen an der CSRD, die sich durch die laufende Abstimmung zu dem von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegten Entwurf für ein Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit ergeben, werden nach ihrer Veröffentlichung in die DNK-Plattform übernommen.

Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Investorinnen und Investoren und weiteren Stakeholdern entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Der RNE wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten.

Besondere Unterstützung für den Mittelstand

Kleine und mittelere Unternehmen (KMU), die nicht kapitalmarktorientiert sind, fallen auch zukünftig nicht unter die Berichtspflichten nach der CSRD. Allerdings benötigen berichtspflichtige Unternehmen Angaben aus den Wertschöpfungsketten und fordern bei ihren Vertragspartnerinnen und -partnern die für ihre Berichte notwendigen Informationen ein. So sind auch selbst nicht berichtspflichtige kleine Unternehmen mit zahlreichen Abfragen konfrontiert.

Um dem zu begegnen und Abfragen zu vereinheitlichen, arbeitet die Europäische Kommission (KOM) an einem freiwilligen Berichtsstandard. Dieser zielt auf Unternehmen ab, die selbst nicht nach der CSRD berichtspflichtig sind, aber ihren berichtspflichtigen Vertragspartnern in den Wertschöpfungsketten für deren eigene Berichterstattung Informationen liefern müssen. Diesen sogenannten „Voluntary SME Standard (VSME)“ will die KOM im Laufe des Jahres 2025 veröffentlichen.

Basierend auf dem VSME wird der weiterentwickelte DNK ein gesondertes Modul für KMU beinhalten, mit dem nicht berichtspflichtige Unternehmen freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen können. Dieses Modul wird insbesondere auf die KMU-Bedürfnisse zugeschnitten sein und generell allen freiwillig berichtenden Unternehmen zur Verfügung stehen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Die konzeptionellen Arbeiten an dem VSME-basierten Modul sind angelaufen. Für die finale Umsetzung ist die Veröffentlichung der endgültigen Version des VSME-Standards durch die KOM abzuwarten.

Ergänzend erarbeitet die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Kooperation mit dem DNK und flankiert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das KMU-Modul Handwerk. Mit diesem wird eine auf Handwerksbetriebe zugeschnittene unentgeltliche digitale Lösung bereitgestellt, in der das bereits bestehende Instrument des "Nachhaltigkeits-Navigators Handwerk" aufgehen soll. Zudem sollen wichtige Funktionen des vom BMWK geförderten „E-Tools“ zur Berechnung betrieblicher Energie- und Emissionsdaten in das neue KMU-Modul Handwerk des DNK integriert werden. Damit zielt das BMWK auf eine umfassende Unterstützung der KMU innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette ab.