Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden mit der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet. Allein in Deutschland steigt die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen von ca. 500 auf fast 15.000. Gleichzeitig nimmt auch der Umfang der erforderlichen Angaben zu. Die Berichterstattung erfolgt über europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Jahresbericht der Unternehmen.

Das BMWK möchte die Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv unterstützen und so für eine effiziente Anwendung sorgen. Dazu wird im Auftrag des BMWK eine neue, weiterentwickelte Version des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erarbeitet, die den Unternehmen ab Anfang 2025 kostenfrei zur Verfügung stehen wird.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein digitales Unterstützungs-Tool, über das die Unternehmen einfach und unentgeltlich ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen können. Der weiterentwickelte DNK bildet die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ab (insb. CSRD), verschafft den Unternehmen einen Überblick über die Berichtspflichten, leitet sie Schritt für Schritt durch die Berichterstattung und macht die Berichte auf Wunsch der Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich.

Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten.

Besondere Unterstützung für den Mittelstand

KMU, die nicht kapitalmarktorientiert sind, fallen auch zukünftig nicht unter die Berichtspflichten nach der CSRD. Allerdings benötigen berichtspflichtige Unternehmen Angaben aus den Wertschöpfungsketten und fordern bei ihren Vertragspartnern die für ihre Berichte notwendigen Informationen ein. So sind auch selbst nicht berichtspflichtige kleine Unternehmen mit zahlreichen Abfragen konfrontiert.

Um dem zu begegnen und Abfragen zu vereinheitlichen, arbeitet die Europäische Kommission an einem freiwilligen Berichtsstandard. Dieser zielt ab auf Unternehmen, die selbst nicht nach der CSRD berichtspflichtig sind, aber ihren berichtspflichtigen Vertragspartnern in den Wertschöpfungsketten für deren eigene Berichterstattung Informationen liefern müssen. Diesen sogenannten „Voluntary SME Standard (VSME)“ will die EU-Kommission im Frühjahr 2025 veröffentlichen.

Basierend auf dem VSME wird der weiterentwickelte DNK ein gesondertes Modul für KMU beinhalten, mit dem nicht berichtspflichtige Unternehmen freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen können. Die konzeptionellen Arbeiten an dem KMU-Modul sind angelaufen. Für die finale Umsetzung des KMU-Moduls ist die Veröffentlichung der endgültigen Version des VSME-Standards durch die Europäische Kommission abzuwarten.