(Stand: 13. Mai 2022)
a. „KfW-Sonderprogramm“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm erneut bis zum 30. April 2022 und erhöht die Kreditobergrenzen.
Damit steht das KfW-Sonderprogramm 2020 für Anträge bis zum 30. April 2022 zur Verfügung. Kreditanträge im KfW-Sonderprogramm können bis zu diesem Zeitpunkt über die Hausbanken bei der KfW gestellt werden. Kreditzusagen durch die KfW sind bis zum 30. Juni 2022 möglich.
Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größenordnung sowie den freien Berufen in zwei Varianten offen: für junge Unternehmen bis zu fünf Jahren als ERP-Gründerkredit Universell und für ältere Unternehmen über fünf Jahre als KfW-Unternehmerkredit. Niedrige Zinssätze, eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu zehn Millionen Euro schaffen Erleichterung für die Wirtschaft.
Konkret bedeutet dies:
- Erleichterter Zugang zu günstigen Krediten für Unternehmen jeder Größenordnung und der freien Berufe, die aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in Schwierigkeiten geraten sind,
- Öffnung für gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie für freie Berufe
- beschleunigte Abwicklung: Bei Krediten unter 3 Mio. Euro übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Mio. Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.
- Verbesserte Kreditbedingungen:
- Stärkere Risikoübernahme durch die KfW mit bis zu 90 Prozent Haftungsfreistellung für
kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte; max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro), bis 80% Haftungsfreistellung für große Unternehmen ohne Umsatzbeschränkung (vorher 500 Mio. Euro). - Kredithöchstbetrag von 100 Mio. Euro (höhere Kreditvolumina über Konsortialfinanzierung), begrenzt auf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten 2019.
- Für Kredite über 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro) steht eine Laufzeitvariante mit bis zu 6 Jahren Laufzeit und für Kredite bis 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro) eine Laufzeitvariante mit bis zu 10 Jahren Laufzeit zur Verfügung.
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und beträgt zurzeit zwischen 1 und 1,46 Prozent p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2 und 2,12 Prozent p.a. für größere Unternehmen.
Daneben ermöglicht das Sonderprogramm große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW im Rahmen des KfW-Sonderprogramms – Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen. Hier bietet die KfW Risikoübernahmen bis zu 80 Prozent des Vorhabens, jedoch maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung an. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten zwölf Monate.
Das KfW-Sonderprogramm richtet sich an Unternehmen, die durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret bedeutet dies, dass alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können.
Darüber hinaus bleibt im KfW-Sonderprogramm die Rückzahlung der Kredite (KfW- Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unbürokratisch möglich und kann über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die ursprünglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verlängert
b. „KfW-Schnellkredit“
In Ergänzung zum KfW-Sonderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Soloselbständigen, Kredite für Betriebsmittel und Investitionen (nicht aber Umschuldungen oder Kreditlinieninanspruchnahmen) i. H. v. maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 bei 100- prozentiger Haftungsfreistellung erhalten, sofern die Kreditanträge rechtzeitig bis zum 30. April 2022 über die Hausbanken bei der KfW gestellt werden. Für das Kreditvolumen gelten ab 1. Januar 2022 folgende Grenzen:
- maximal 2,3 Mio. Euro (vorher 1,8 Mio. Euro) für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten,
- maximal 1,5 Mio. Euro (vorher 1,125 Mio. Euro) für Unternehmen mit 10 bis zu 50
Beschäftigten und - maximal 850.000 Euro (vorher 675.000 Euro Euro) für Unternehmen mit bis zu zehn
Beschäftigten.
Die Kreditvergabe erfolgt (anders als beim KfW-Sonderprogramm) aufgrund vergangenheitsbezogener Daten. Die Hausbank prüft, ob das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten war, den Umsatz, die Gewinnerzielung in der Summe der Jahre 2017–2019 oder im Jahr 2019 (sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen) und die Anzahl der Beschäftigten. Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung findet keine Risikoprüfung der Hausbank statt. Auch die KfW nimmt im Interesse einer schnellen Kreditbewilligung keine Risikoprüfung vor. Die Bestellung von Sicherheiten ist nicht zulässig.
Es gilt ein einheitlicher Zinssatz von derzeit 3 Prozent, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und am Tag der Zusage final festgesetzt wird. Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben. Die Abruffrist nach Zusage beträgt einen Monat, auf eine Bereitstellungsprovision wird verzichtet. Der Kredit ist in zehn Jahren in gleichen Raten zurückzuzahlen. Es wird eine tilgungsfreie Zeit von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Insgesamt dürfen drei Anträge bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages im KfW-Schnellkredit gestellt werden.
Wichtig: Wichtig: Der KfW-Schnellkredit kann grundsätzlich nicht mit den anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt oder kombiniert werden. Ausgenommen sind Unternehmen, welche im Jahr 2020 einen KfW-Unternehmerkredit oder einen ERP-Gründerkredit im Rahmen des KfW-Sonderprogramms aufgenommen haben. Diese können im Jahr 2021 und im Folgejahr 2022 einen Antrag im KfW- Schnellkredit stellen, wobei eine Anrechnung der bereits gewährten Kredithöhe erfolgt und weitere Bedingungen zu beachten sind. Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ebenfalls ausgeschlossen (Kumulierungsverbot). Ausgenommen hiervon sind Zuschüsse, die im Rahmen der Soforthilfe-, Überbrückungshilfeprogramme sowie der November- und Dezemberhilfe gewährt werden. Weiterführende Informationen können sie hier abrufen.
c. „KfW-Investitionskredit für kommunale und soziale Unternehmen“
Kommunale und soziale Unternehmen können im Rahmen des KfW-eigenen KfW-Investitionskredits Kommunale und Soziale Unternehmen (IKU, 148) auch Betriebsmittel finanzieren. Die bis 31. Dezember 2021 befristete Betriebsmittelvariante wird erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Betriebsmittelfinanzierung kann für eine Laufzeit von vier bis zu zehn Jahren beantragt werden. Bei Beantragung muss als Verwendungszweck „sonstige Maßnahmen: Gesundheit" angegeben werden.
d. Verbesserte Rahmenbedingungen für Programme der Landesförderbanken
Die Europäische Kommission hat am 3. April 2020 die Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Deshalb können auch die Bundesländer flächendeckend Kreditprogramme aufsetzen, die dieselben guten Förderkonditionen des bereits genehmigten KfW-Sonderprogramms bieten und so Unternehmen schnell und zinsgünstig zu mehr Liquidität verhelfen.
e. KfW-Sonderkreditprogramm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, die Länder bei ihren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen. Hierfür legt der Bund ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren Eigenmitteln eine Haftungsfreistellung bis zu 100 Prozent zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. Von diesem Kreditprogramm können unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung oder Träger der politischen Bildung Gebrauch machen.
(Kreditanträge können bei den am KfW-Sonderkreditprogramm beteiligten Landesförderinstitute der jeweiligen Bundesländer bzw. bei den ggf. eingebundenen Hausbanken bis zum 30. April 2022 gestellt werden. Kreditzusagen durch die Landesförderinstitute erfolgen bis spätestens zum 30. Juni 2022.)
Die KfW unterstützt die digitale Suche nach einem Finanzierungspartner über https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/.