Wir wollen den Wind an Land Zubau so schnell wie möglich auf (brutto) 10 Gigawatt pro Jahr steigern. Das ist eine Versiebenfachung des Ausbautempos gegenüber dem Durchschnitt von 1,4 GW brutto in 2019-21, eine Verfünffachung gegenüber den 2 GW in 2022. 10 GW Zubau pro Jahr brauchen wir, um 2030 115 GW Wind an Land für 80% EE-Strom zu erreichen, sowie 2035 ca. 160 GW für nahezu 100% EE-Strom.
Zentral ist es, nun vom Ende her zu denken und zu schauen, was noch getan werden muss, damit wir jährlich den Zubau erreichen, den wir für die langfristigen Ziele brauchen. Auf Basis der am 24. März 2023 veröffentlichten BMWK-Eckpunkte für eine Windenergie-an-Land-Strategie mit 12 Handlungsfeldern und vielen Maßnahmen werden wir nach Konsultation der Länder und Verbände noch im Frühjahr 2023 eine ressortabgestimmte Windenergie- an- Land-Strategie veröffentlichen. Gleichzeitig arbeiten wir an der Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere wollen wir a) ausreichend Flächen verfügbar machen, b) Genehmigungen noch stärker vereinfachen und beschleunigen, c) Investitionssicherheit gewährleisten, Wertschöpfungsketten stärken, den Fachkräftemangel beheben und den Transport erleichtern. Jährliche Monitoringberichte zeigen uns, welche weitere Maßnahmen nötig sind, um auf Zielkurs zu kommen.
- a) Für ausreichend Flächen haben wir mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz beschlossen, dass die Länder bis 2027 im Schnitt 1,4 und bis 2032 im Schnitt 2 Prozent ihrer Landesfläche zur Verfügung stellen. Für die kurzfristige Flächenverfügbarkeit wurden mit dem EnSiG 3.0 erste Maßnahmen verabschiedet. Mit einer BauGB-Novelle im Herbst wurde die Bereitstellung von Braunkohletagebaufolgeflächen erleichtert. Als nächste Schritte wollen wir die kurzfristige Flächenverfügbarkeit vor allem für die Versorgung der Industrie verbessern (Beschluss Koalitionsausschuss). Vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise ist die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien zum Standortfaktor geworden. Neue, dezentrale Wind- und Solarparks in der Nähe von Industriestandorten können Industrie und Gewerbe mit kostengünstigem Strom versorgen. Außerdem soll der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert werden, indem die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen können, wenn die regionalen Planungen in ihrem Gebiet keine Windflächen vorgesehen haben. Auch der Handlungsspielraum für Länder soll erweitert werden, wenn sie die allgemeine Außenbereichsprivilegierung vorziehen wollen. Schließlich soll eine Flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung für besonders geeignete Flächen eingeführt werden. Außerdem prüfen wir die nötigen Rahmenbedingungen damit eine direkte Belieferung der benachbarten Unternehmen ermöglicht wird, z.B. eine Anpassung der Netzentgelt-Regelungen.
- b) Um Genehmigungen zu vereinfachen, haben wir das Bundesnaturschutzgesetz novelliert und die EU Notfallverordnung umgesetzt. Als nächste Schritte wollen wir Beschleunigungsmöglichkeiten im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Bereich des Luft- & Straßenverkehrs heben, im Artenschutz die probabilistische Methode zulassen und den Umgang mit Habitatpotential-Analysen, Fledermausabschaltungen sowie die Artenschutzprüfung im Planungsverfahren vereinheitlichen. Praxisleitfäden sollen die gesetzlichen Änderungen schnell in die Umsetzung bringen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Umsetzung der RED die Regelungen zur Notfallverordnung verstetigt werden.
- c) Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, haben wir i.R. des sog. Osterpakets das EEG novelliert und sichern im EEG der Branche zu, dass wir den Ausbaupfad von 10 GW jährlich konstant halten wollen, bis wir Ende der 2030er Jahre 160 GW installierte Kapazität erreichen. Das EEG ist beihilferechtlich genehmigt zum 1.1.2023 in Kraft getreten und gibt der Branche Planungssicherheit. Diese Planungs- und Investitionssicherheit ist auch zentral, um Wertschöpfungsketten zu stärken und Fachkräftemangel zu beheben, denn damit lohnen sich Investitionen in den Aufbau von Produktionskapazitäten, Personalentwicklung, Umschulung und Weiterbildung. In diesen Bereichen sowie bei der Erleichterung des Transports laufen diverse Prozesse im BMWK und in anderen Ressorts. Wir wollen die Realisierung von Windparks nach der Genehmigungserteilung beschleunigen, in dem wir den Betreibern gesetzliche Rechte einräumen, Grundstücke zur Verlegung von Netzanschlussleitungen zu nutzen und Grundstücke bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu überfahren und zu überschwenken. Wir wollen die StVO und/oder ihren Vollzug anpassen damit Genehmigungen zum Transport von Windenergieanlagenteilen schneller erteilt werden.