Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und EU sprechen sich für mehr Mitbestimmung auf EU-Ebene aus. Ein Forum dafür war die Konferenz zur Zukunft Europas, die vom 9. Mai 2021 bis 9. Mai 2022 stattgefunden hat. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger haben darin 49 Reformvorschläge formuliert. Eine Forderung betrifft die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Rat.

Die Diskussion über notwendige Reformvorschläge, wie etwa mehr Mehrheitsentscheidungen oder die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, ist auch angesichts der bevorstehenden EU-Erweiterung von großer Bedeutung. Die EU muss sich mit notwendigen Reformen auf die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten vorbereiten, damit sie auch mit einer wachsenden Zahl an Mitgliedern weiter handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Das BMWK diskutiert und gestaltet diesen Prozess innerhalb der Bundesregierung aktiv mit.

Die bevorstehende Erweiterung ist ein wichtiges Momentum, das die EU für interne Reformen nutzen sollte, um gestärkt daraus hervorzugehen. Die Reformdebatte in der EU dazu ist angelaufen. Das BMWK setzt sich dabei für ambitionierte Reformen ein, etwa zu institutionellen Fragen aber auch im Bereich der Sachpolitiken. Aufbauend auf der Erklärung von Granada vom Oktober 2023 hat sich der ER im Dezember 2023 in seinen Schlussfolgerungen für die Notwendigkeit von Reformen parallel zur Erweiterung ausgesprochen. Bis zum Sommer 2024 soll ein Fahrplan für den Reformprozess verfasst werden.