Gefördert werden in:
Förderschwerpunkt 1a
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Förderschwerpunkt 1b
- zirkulare Geschäftsmodelle
- Infrastrukturkonzepte
Im Förderschwerpunkt 1a wird für den Ausbau einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Produktion und Verwendbarkeit von Schutzausrüstung gefördert:
- die Entwicklung von neuen, insbesondere biobasierten Materialien, neuen Flächenbildungstechniken sowie antiviralen und antimikrobiellen Ausrüstungen,
- die Entwicklung von entsprechenden innovativen Aufbereitungsverfahren für Schutzausrüstung, welche die Anforderungen an die Hygienesicherheit insbesondere im Einsatz in der Gesundheitsversorgung und Pflege berücksichtigen,
- Monitoring- sowie Schnellprüfsysteme bzgl. der Schutzwirkung nach Aufbereitung der Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur/zum hygienesicheren Verpackung und Transport der Schutzausrüstung vor und nach ihrer Aufbereitung.
Für die Steigerung der Nachhaltigkeit im Bereich der Schutzausrüstung ist die Kreislauffähigkeit der Produkte ein wichtiger Aspekt. Hierbei steht u.a. die Wiederverwendung von textilen Bestandteilen im Fokus. Gefördert werden:
- Projekte zur Erhöhung des Recyklatanteils und neuer Recyclingtechnologien.
Durch die europaweiten Regulierungen im Umwelt- und Chemikalien- sowie Abfallrecht steigen die Anforderungen an die Herstellung von Schutzausrüstung. Um diesen gerecht zu werden, muss mittelfristig die Substitution bestimmter aktuell zur Produktion eingesetzter Stoffe und Gemische u. a. aufgrund vorliegender toxikologischer und/oder persistenter Eigenschaften umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden gefördert:
- die Erforschung von innovativen Substituten für von Regulierung betroffene Substanzen und Gemische sowie
- die Entwicklung neuer Produktionstechnologien zur Implementierung in bzw. zum Ersatz von bestehenden Produktionsverfahren.
Im Förderschwerpunkt 1b werden ebenfalls für die Steigerung der Nachhaltigkeit im Bereich der Schutzausrüstung und die Kreislauffähigkeit der Produkte gefördert:
- Projekte, die auf den Einsatz neuer zirkularer Geschäftsmodelle abzielen sowie
- Konzepte zur Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur für innovative Recyclinglösungen für Schutzausrüstung unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Anforderungen.
Beachten Sie bitte, dass Maßnahmen, zu deren Durchführung ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung verpflichtet, von der Förderung ausgeschlossen sind.