llIm Förderschwerpunkt 2a „Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche“ erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Nach Artikel 2, Nr. 85 und 86 und Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert werden.
Die Höchstzuwendungen pro Zuwendungsempfänger für Unternehmen ergeben sich aus Artikel 4 AGVO.
Vorhaben, die auf eine Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken nach Förderschwerpunkt 2b durch die Entwicklung individuellerer Passformen abzielen, können im Rahmen von Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung mit einer maximalen Förderintensität von 100 % für kleine Unternehmen, 80 % für mittlere Unternehmen und 50 % für größere Unternehmen gefördert werden.
Die förderfähigen Kosten richten sich nach den in der Förderrichtlinie zu Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung festgelegten Fördersätzen, die je nach Förderoption und Art der Antragsteller variieren.
Für die Förderoptionen sind folgende maximale Fördersätze vorgesehen:
Antragsteller | Förderoptionen | Einzel-projekte | Kooperations-projekte | Free-Access-Projekte* |
Kleine Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
| Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort |
70 %
45 %
100 %
| 80 %
60 %
100 % | 80 %
60 %
|
Mittlere Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
| Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort |
60 %
35 %
80 %
| 75 %
50 %
80 % | 75 %
50 %
|
Weitere Unternehmen (über 250 Mitarbeiter) | Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort | 50 %
25 %
50 % | 65 %
40 %
50 % | 65 %
40 %
|
Forschungseinrichtungen
A: Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit FuEuI-Kapazitäten, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung |
Alle Förderoptionen | |
100 %
| |
Forschungseinrichtungen
B: Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft | Alle Förderoptionen | | 80 %
| |
*sogenannte „Free-Access“-Projekte: Die AGVO ermöglicht einen Zuschlag von 15% wenn die Ergebnisse des Vorhaben durch Konferenzen, Veröffentlichungen, Open-Access-Repositories oder durch gebührenfreie Software bzw. Open-Source-Software weite Verbreitung finden!