Gefördert werden in:
Förderschwerpunkt 3a:
- Organisationsinnovationen
- Prozessinnovationen
Förderschwerpunkt 3b:
- Innovationsbeihilfen
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Förderschwerpunkt 3c:
- Innovationscluster
Im Förderschwerpunkt 3a werden für Anwendungen neuer bzw. wesentlich verbesserter Produktionsmethoden oder Erbringung von neuen Dienstleistungen (z. B. Reinigung) unter dem Gesichtspunkt der Automatisierung und Digitalisierung im Rahmen von Prozess- und Organisationsinnovationen folgende Schwerpunkte gefördert:
- integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung,
- neue Fertigungstechnologien und Prozessketten,
- Flexibilisierung der Produktion,
- effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen,
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0),
- produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme,
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion.
Im Rahmen von Innovationsbeihilfen für KMU werden im Förderschwerpunkt 3b insbesondere gefördert:
- die Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten durch die Abordnung von hochqualifiziertem Personal einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens für Tätigkeiten im Bereich Forschung, Entwicklung oder Innovation in einer neu geschaffenen Funktion innerhalb des begünstigten KMU (anderes Personal darf dafür allerdings nicht ersetzt werden), sowie
- die Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Im Förderschwerpunkt 3c werden für den Auf- oder Ausbau von branchenübergreifender Innovationsclustern gefördert:
- die Einrichtung zur gemeinsamen Nutzung von Anlagen zur optimalen volkswirtschaftlichen Nutzung der Förderung und zur Steigerung des Technologietransfers und die damit verbundenen Kosten der Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Ein Innovationscluster im Sinne dieser Richtlinie ist die geografische Konzentration von miteinander verbundenen Unternehmen und Institutionen in verwandten Branchen oder Technologien, die sich durch gemeinsame Austauschbeziehungen und Aktivitäten entlang einer (oder mehrerer) Wertschöpfungskette(n) ergänzen. Wesentliche Bestimmungskriterien sind die regionale Nähe der Akteure, eine ausreichende Anzahl und Dichte von Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen (kritische Masse), die thematisch-marktbezogene Nähe und ein mindestens nationales Absatzpotenzial der Produkte und Dienstleistungen. Die technologisch-inhaltliche und regionale Nähe der Akteure entlang der Wertschöpfungskette führt zu verstärkten Innovationsprozessen.
Ein Cluster kann beliebig viele Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen beinhalten, sofern eine kritische Masse erreicht wird. Grundlage zur Förderung der Innovationscluster ist Artikel 27 AGVO, wonach offene, gemeinsam genutzte Infrastrukturen und der Betrieb von Innovationsclustern gefördert werden können.