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Artikel - Innovationspolitik

Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren

Einleitung

Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren

© Adobe Stock/CrazyCloud

Bei der Entwicklung neuer Materialien, Verfahren und Technologien ist die Entwicklung von Materialkennwerten, Prüfmethoden und Standards notwendig. Es ist das Ziel ein qualitätsgesicherten Einsatz von neuen Produkten der Schutzausrüstung zu schaffen. Durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung wird der Transfer branchenübergreifend sowie innerhalb der verschiedenen Produktgruppen der Schutzausrüstung gefördert.

Die Antragstellung für das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.

Was wird gefördert?

Förderoptionen im Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierung

Zur Unterstützung und Verbesserung des Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen werden Projekte gefördert:

  • zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster),
  • zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen,
  • zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft sowie
  • zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien

Die genannten Förderschwerpunkte orientieren sich an denen der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen", die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Zu beachten gilt, dass Projekte, für die bereits im Rahmen der WIPANO-Richtlinie eine Förderung beantragt oder bewilligt wurde, nicht förderfähig für die hier in Rede stehende Förderrichtlinie zu Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung sind.

Insbesondere werden hier gefördert:

  • Projekte zur Standardisierung von nachhaltigen Materialien und Technologien einschließlich der Durchführung von Stand-der-Technik-Recherchen,
  • Entwicklungen von standardisierten Prüfmethoden für neue Materialien und neue Bauarten für Schutzausrüstungen,
  • vorbereitende Aktivitäten für Normung, Standardisierung und akkreditierte Zertifizierungssysteme sowie die Mitwirkung in Normungsgremien,
  • Projekte zur digitalen Unterstützung bei Prüfung und Zertifizierung, bei denen Produktions- und Prüfdaten online erfasst und in digitale Zertifikate (fälschungssicher) übernommen werden.

Der Schwerpunkt der neuen Verfahren sollte auf sogenannten „flexiblen Geltungsbereichen“ liegen, um sehr schnell auf Probleme in der Lieferkette reagieren zu können. Darüber hinaus sollen sogenannte „Remote-Prüftechniken“ entwickelt und in die Verfahren eingeschlossen werden können.

Wie wird gefördert?

Art der Förderung und Förderkonditionen

Im Förderschwerpunkt 5 „Standardisierung, Prüf- und Zertifizierung“ erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union.

Die förderfähigen Kosten richten sich nach den in der Förderrichtlinie zu Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung festgelegten Fördersätzen, die je nach Förderoption und Art der Antragsteller variieren.

Für die Förderoptionen sind folgende maximale Fördersätze vorgesehen:

AntragstellerEinzel-projekteKooperations-projekte
Kleine Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
100 %100 %
Mittlere Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
80 %80 %
Weitere Unternehmen (über 250 Mitarbeiter)50 %50 %
Forschungseinrichtungen
A: Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit FuEuI-Kapazitäten, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung


100 %
Forschungseinrichtungen
B: Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft

80 %

Weitere Informationen

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