Die Zuwendungen werden im Zuge einer Projektförderung gewährt. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Fördersätze und -summen müssen im Einklang mit den in Nummer 1.2 der Richtlinie genannten Vorschriften des Beihilferechts stehen. Förderfähig sind folgende Ausgaben bzw. Kosten:
Entwicklungsphase:
- Personalausgaben bzw. -kosten für die Vollzeitbeschäftigung eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme hierfür 80.000 Euro brutto jährlich beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigung der Projektmanagerin oder des Projektmanagers in der Übergangsphase verringert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung
- Ausgaben bzw. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen (inklusive der im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers), sofern diese für die Vernetzung, die Koordinierung der Akteure oder die Erstellung des Zukunfts- oder Umsetzungskonzepts erforderlich sind; zudem zählen die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers dazu
- Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel, sofern diese für die Vernetzung, die Koordinierung der Akteure oder die Erstellung des Zukunfts- oder Umsetzungskonzepts, bspw. im Rahmen von Netzwerktreffen, erforderlich sind. Unter förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel in der Entwicklungsphase sind insbesondere folgende Positionen zu verstehen, sofern sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen: Anschaffungen, Dienstleistungen oder Aufträge an Dritte (z. B. Konzeption eines Corporate Designs, Gestaltung und Druck von Flyern, Programmierarbeiten für z. B. Websites oder Apps, Rechtsberatung, Kosten für die Durchführung von Netzwerktreffen oder Umfragen) oder Ausgaben bzw. Kosten für weitere erforderliche Reisen des Managers oder anderer Verbundpartner
- Machbarkeitsstudien sind nur bis zu einem Umfang von maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten förderfähig
Nicht förderfähige Ausgaben bzw. Kosten: Beratungsdienstleistungen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Das bezieht sich insbesondere auf Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten Projektes sowie konkreten Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Die Höhe der einzubringenden Eigenmittel für die Förderung in der Entwicklungsphase beträgt für jeden geförderten Verbund mindestens 10 %. Der Eigenanteil wird je Verbund erbracht, die Verbundpartner sind frei darin, sich diesen untereinander aufzuteilen. Die maximale Fördersumme je Verbund beträgt in der Entwicklungsphase 240.000 Euro brutto.
Umsetzungsphase:
- Personalausgaben bzw. -kosten für die Vollzeitbeschäftigung eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme hierfür 80.000 Euro brutto jährlich beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigung der Projektmanagerin bzw. des Projektmanagers in der Übergangsphase verringert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung
- Ausgaben bzw. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen(inklusive der im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers), sofern diese für die Fortsetzung der Umsetzungsprojekte nach Auslaufen der Förderung erforderlich sind
- Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel. Unter förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel in der Umsetzungsphase sind zusätzlich zu den oben, unter Entwicklungsphase, genannten Arten alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einzelprojekte fallenden Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel zu verstehen
- Investitionen
- Machbarkeitsstudien sind nur bis zu einem Umfang von maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten förderfähig. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Finanzinvestitionen sowie Ersatzinvestitionen
Die von der Förderung ausgeschlossenen Ausgaben bzw. Kosten für Beratungsdienstleistungen beziehen sich insbesondere auf Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten Projektes sowie konkreten Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Die Höhe der einzubringenden Eigenmittel für die Förderung beträgt für jeden Verbund bis einschließlich des dritten Jahres der Umsetzungsphase grundsätzlich mindestens 30 %. Für Verbünde unter Beteiligung mindestens einer finanzschwachen Kommune kann der Eigenanteil um bis zu 10 %-Punkte abgesenkt werden. Der Eigenanteil wird je Verbund erbracht, die Verbundpartner sind frei darin, sich diesen untereinander aufzuteilen. Die maximale Fördersumme je Verbund beträgt in der Umsetzungsphase 1.500.000 Euro brutto.