Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mit den europäischen Verträgen eine tiefgehende Friedens-, Wirtschafts- und Wertegemeinschaft geschaffen. Der Europäische Binnenmarkt, der auf den vertraglichen Grundfreiheiten des freien Warenverkehrs, der Personenfreizügigkeit, der
Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs beruht, ist die Grundlage der wirtschaftlichen Integration der Mitgliedstaaten. Weitere Informationen zum Europäischen Binnenmarkt finden Sie hier. Die Gewährleistung dieser Grundfreiheiten konkretisiert sich in der intensiven bilateralen
Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedstaaten. Bei Kooperationsprojekten der Wirtschaft, Marktinitiativen, der Anerkennung von Berufsqualifizierungen, der Zusammenarbeit in der dualen Berufsausbildung, dem Austausch von guten Erfahrungen („Best Practices“), aber auch bei der Beseitigung von Handelshemmnissen sind zunächst jeweils die Staaten gefragt. Es hat sich gezeigt, dass etwaige Probleme am effizientesten direkt an den Stellen gelöst werden können, an denen sie entstehen. Ein wichtiges Instrument bei der Lösung von konkreten Problemen ist das europäische SOLVIT-Netzwerk.
Auf Ebene der Regierungen sind bilaterale Treffen der Regierungschefs und der Kabinettsmitglieder (Gipfeltreffen oder Ministerräte), wechselseitige Besuche etwa der Wirtschafts-, Energie-, Klimaschutz- oder Handelsministerinnen und -minister, Delegationsreisen mit Unternehmensvertretungen, Gespräche auf Expert*innen- und Fachebene wichtige Elemente der bilateralen wirtschaftspolitischen Beziehungen. Sie dienen dem politischen und praktischen Informations- und Meinungsaustausch und der Pflege guter und vertrauensvoller Kontakte.
Fachkommissionen und Arbeitsgruppen befassen sich mit Spezialthemen. Der Austausch findet mit Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten statt, besonders etabliert ist eine Vielzahl bilateraler Formate wie z.B. die deutsch-französischen, deutsch-polnischen, deutsch-italienischen, deutsch-spanischen und deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen, das deutsch-italienische Industrieministerforum, die deutsch-irischen und deutsch-griechischen Staatssekretärskonsultationen oder regelmäßige Dialoge mit Tschechien, der Slowakei und Slowenien. Zusätzlich gibt es besondere trilaterale Formate wie insbesondere das Weimarer Dreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Polen - einer flexiblen Plattform für Dialog und Zusammenarbeit auf vielen Ebenen (Regierungen, Parlamente, Zivilgesellschaft, Kommunen und Regionen) – und die deutsch-französisch-italienischen Wirtschaftsministertreffen (zuletzt am 8.4.24 in Paris).
Die bilaterale politische Zusammenarbeit mit Frankreich nimmt traditionell einen hervorgehobenen Stellenwert ein und ist zu allen politischen Themenbereichen besonders eng und in besonderer Weise institutionalisiert. Bereits der Élysée-Vertrag von 1963 schuf die Grundlage für einen regelmäßigen Austausch der Regierungen. Später wurde ein Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat zur regelmäßigen Koordinierung der Wirtschaftspolitik geschaffen. Der Anfang 2019 in dieser Tradition unterzeichnete Vertrag von Aachen hat die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit erneut verstärkt, u.a. hat ein deutsch-französischer Rat von Wirtschaftsexperten die Arbeit aufgenommen. Neben dem regelmäßig tagenden Deutsch-Französischen Ministerrat (Erklärung vom 28. Mai 2024) wurde im Jahr 2023 das Format einer Deutsch-Französischen Kabinettsklausur ins Leben gerufen. Auch außerhalb dieser formalen Gremien ist der Austausch zwischen dem BMWK und anderen Bundesressorts und den entsprechenden Ministerien in Frankreich auf allen Ebenen äußerst intensiv und eng.
In wirtschaftlicher Hinsicht ist Frankreich für Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner in Europa und steht global auf Rang vier hinter China, den USA und den Niederlanden. Für Frankreich ist Deutschland weltweit der wichtigste Handelspartner. Deutsch-französische Firmen wie der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus stehen beispielhaft für die engen Verflechtungen der beiden größten Volkswirtschaften der Europäischen Union.
Zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen tragen verschiedene weitere Organisationen bei: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Auslandshandelskammern (AHK), die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (Germany Trade & Invest/GTAI) und die Wirtschaftsabteilungen der deutschen Botschaften verfügen über wichtige Informationen und leisten Unterstützung bei der Markterschließung vor Ort oder der Lösung von Problemen in den Nachbarländern.