Insbesondere bei den öffentlichen Ausschreibungen konnte die Europäische Union einen wichtigen Verhandlungserfolg erzielen. Mit CETA wird Kanada künftig auch die Provinzen und Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen für europäische Anbieter öffnen, wo der größte Teil öffentlicher Aufträge vergeben wird. Deutschland ist beim öffentlichen Auftragswesen für Anbieter aus dem Ausland ohnehin seit Langem offen. Mit CETA gilt das dann auch für deutsche Unternehmen in Kanada - vor allem in Schlüsselbranchen wie Energie, Telekommunikation und bei Dienstleistungen.
Zölle abbauen, Märkte öffnen, Unternehmen entlasten
Knapp 98 Prozent der Zölle zwischen den beiden Volkswirtschaften werden mit dem geplanten Handelsabkommen CETA abgebaut. Das schafft neue Absatzmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen auf beiden Seiten des Atlantiks: Nicht nur für industrielle Produkte, sondern auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Anbieter von Dienstleistungen wie etwa im Post- und Telekommunikationsbereich werden mit CETA einen vereinfachten Marktzugang haben und auch im Bereich der Seeschifffahrt hat sich Kanada auf einigen Teilstrecken geöffnet.
Ein gemeinsames Abkommen löst neue Impulse für den Mittelstand aus: Nach Angaben der EU-Kommission werden europäische Unternehmen infolge des Zollabbaus jährlich rund 590 Millionen Euro einsparen können. Zudem erhalten sie den besten Zugang zu öffentlichen Aufträgen, den Kanada ausländischen Unternehmen je gewährt hat, und zwar auf Bundes- wie auf Provinz- und Kommunalebene. Die Kommission schätzt, dass infolge der Umsetzung des Abkommens das bilaterale Handelsvolumen bei Waren und Dienstleistungen EU-weit um rund 23 Prozent steigen und sich das jährliche Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union um rund 12 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen wird.
CETA schützt hohe Standards auf beiden Seiten des Atlantiks
CETA bekräftigt soziale und ökologische Standards und schützt europäische und kanadische Besonderheiten und Errungenschaften - seien es regionale Spezialitäten, die öffentliche Daseinsvorsorge oder die Vielfalt der Kulturen. Es ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Wasserversorgung, Kultur und Medien aufrechterhalten werden und auch in Zukunft ergriffen werden können. Für die Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung hat Deutschland breite Sonderregeln eingebracht. CETA verpflichtet nicht zur Privatisierung der Daseinsvorsorge und auch künftige Rekommunalisierungen bleiben möglich.
Auch alle Anforderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Sozialschutz bleiben selbstverständlich in Kraft – einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und zu Tarifverträgen.
Kulturelle Vielfalt und Vorsorgeprinzip bleiben erhalten
Mit CETA bleibt die kulturelle Vielfalt unangetastet: Das Handelsabkommen betont den Willen der Vertragsparteien, die kulturelle Vielfalt zu schützen. Die Kulturförderung ist an mehreren Stellen abgesichert und auch für audiovisuelle Dienstleistungen wurden keine Marktöffnungsverpflichtungen übernommen.
Auch das sogenannte Vorsorgeprinzip der EU, nach dem auch bei noch unvollständiger Wissensbasis präventive Maßnahmen ergriffen werden können, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht entstehen zu lassen, wird weiterhin angewendet. Es kommt beispielsweise bei der Nichtzulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder bestimmter Verfahren in der Lebensmittelproduktion zum Tragen
CETA: richtungsweisend für zukünftige Abkommen
CETA bietet als modernes Abkommen die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten. Die hohen Standards, auf die sich die EU mit Kanada geeinigt hat, setzen Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen. Mehr erfahren.