Die für die Tätigkeit der EU erforderlichen Mittel werden im Voraus langfristig festgelegt, in Form des so genannten „Mehrjährigen Finanzrahmens“ (MFR). Dieser bildet für einen Zeitraum von sieben Jahren den finanziellen Rahmen für das Handeln der EU und sorgt dafür, dass die Ausgaben der EU vorhersehbar und, aus Sicht der Empfänger, planbar sind. Der MFR bildet den Rahmen für die einzelnen Jahreshaushalte der EU, die festlegen, wie viele Mittel jährlich für die über 50 Ausgabenprogramme und die Institutionen zur Verfügung stehen.
Finanziert wird der EU-Haushalt in erster Linie über so genannte Eigenmittel. Diese setzen sich bislang zusammen aus Zöllen und sonstigen Abgaben, einem geringen Anteil am Mehrwertsteuer-Aufkommen der Mitgliedstaaten sowie zum Ausgleich und als mittlerweile wichtigste Einnahmequelle einem jährlich neu festgelegten Anteil am jeweiligen Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten. Dabei muss der EU-Haushalt immer ausgeglichen sein, den Ausgaben also stets Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Der derzeitige MFR, auf den sich die EU-Institutionen im Dezember 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft geeinigt haben, läuft von 2021 bis 2027. Insgesamt umfasst er ein Volumen von 1200 Mrd. Euro (lfd. Preise) – für alle 27 Mitgliedstaaten und über sieben Jahre hinweg. Die folgende Abbildung zeigt, in welchen Bereichen die EU tätig wird – etwa der Struktur- und Kohäsionspolitik – und welche Mittel dafür bis 2027 zur Verfügung stehen.
Die Einigung vom Dezember 2020 umfasst aber nicht nur den regulären MFR, sondern auch ein einmaliges, zeitlich befristetes Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU) im Umfang von ungefähr 800 Mrd. Euro. NGEU ist bis 2026 befristet und dient dazu, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid 19-Pandemie abzufedern und Zukunftsfelder zu fördern, vor allem in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung. Eine Besonderheit dieses Instruments besteht darin, dass es über Anleihen finanziert wird, die von der Europäischen Kommission begeben werden. Diese sind bis spätestens 2058 aus dem EU-Haushalt zurückzuzahlen, zu dem die Mitgliedstaaten entsprechend ihres Eigenmittelanteils beitragen.
Im Zuge der Einigung auf den MFR 2021-2027 hatte die Europäische Kommission erklärt, bis zum 1. Januar 2024 eine „Halbzeitüberprüfung“ (Revision) des Finanzrahmens zu unterbreiten. Am 20. Juni 2023 legte sie entsprechende Vorschläge vor. Ende Februar 2024 erzielten Europäisches Parlament und Rat eine Einigung auf die Revision des MFR, die einen besonderen Schwerpunkt auf die weitere finanzielle Unterstüützung der Ukraine und Maßnahmen zur Deckung der gestiegenen Finanzierungskosten von NGEU legt. Daneben wurde im Rahmen der Revision die Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien füür Europa“ (STEP) beschlossen, die bestehende EU-Förderinstrumente stärken und mobilisieren soll, um die technologische Souveränität der EU zu unterstützen.
Teil der Einigung auf den MFR 2021-2027 ist die Einführung zusätzlicher neuer Eigenmittel, etwa aus dem Emissionshandelssystem, einer CO2-Grenzausgleichsabgabe oder einer – bereits eingeführten – Abgabe auf bestimmte nicht recycelte Plastikabfälle. Diese sollen in erster Linie der Rückzahlung der für NGEU begebenen Anleihen dienen. Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission ein angepasstes Paket neuer Eigenmittel vorgelegt, das unter anderem ein befristetes Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttobetriebsüberschusses von finanziellen und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften umfasst. Die neuen Eigenmittel-Vorschläge werden derzeit auf europäischer Ebene verhandelt.