Die Computerspieleförderung des Bundes auf einen Blick:
- Förderung für die Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen
- Förderquote von bis zu 50 %
- Planbarkeit durch Mindestkriterien
- Antragsberatung und -bearbeitung durch den Projektträger DLR
Trotz steigender Gesamtumsätze der Branche waren die Marktanteile deutscher Unternehmen lange Zeit rückläufig und stagnieren seit einigen Jahren auf niedrigem Niveau. Auch bleibt die Zahl der hier beschäftigten Personen hinter dem Potential zurück. Hauptgrund sind die im internationalen Vergleich hohen Produktionskosten für Computerspiele in Deutschland. Um dem etwas entgegenzusetzen und die Rahmenbedingungen für Entwicklungen aus Deutschland zu verbessern, gibt es seit 2019 die Computerspieleförderung des Bundes mit einem Volumen von max. 70 Mio. Euro jährlich. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Branche zu erhöhen, sowie die Zahl von Spieleveröffentlichungen und Unternehmen aus Deutschland zu steigern und deren Positionierung auf sowohl dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten zu stärken. Im Rahmen der Computerspieleförderung des Bundes wurden seit 2019 insgesamt über 550 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von über 200 Mio. Euro bewilligt (Stand: Dezember 2023).
Von Februar bis November 2023 wurde das Förderprogramm durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) umfassend evaluiert. Dabei wurden sowohl die Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments beleuchtet, als auch Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Förderprogramms gewonnen. Auf dieser Grundlage soll die Förderung künftig noch effektiver ausgerichtet werden, um den Standort Deutschland für Spieleentwickler weiter zu stärken.
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Jahr 2023 konnte die Förderung nach dem Antragsstopp im November 2022 wieder aufgenommen werden. Die Fördermittel für 2023 und auf Basis der derzeitigen bewilligbaren Mittel sind allerdings inzwischen für 2024 (aufgrund der Überjährigkeit der geförderten Projekte) ausgeschöpft. Alle Einsparpotentiale wurden bereits berücksichtigt, so dass ein Antragsstopp erfolgen musste. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit weiterbearbeitet. Bewilligte Fördermittel werden regulär ausgezahlt.
Die Förderrichtlinie wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt (Stand: 21.08.2024). Anschließend muss die Richtlinie noch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Ein Start der neuen Förderung ist für Anfang 2025 ist geplant.
Die Eckpunkte der „Games-Förderung des Bundes“ im Detail:
Ziele:
1. Vielfältige Kulturlandschaft erhalten
2. Wirtschaftlich gesundes Ökosystem schaffen (kleine + mittlere + große Unternehmen)
3. Know-how aufbauen/sichern (Fachkräfte)
4. Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten
Fördergegenstand:
• Entwicklung digitaler Computerspiele (Games), d.h. Prototypenentwicklung
und Produktion (=Entwicklung eines Spiels, einer Portierung oder Erweiterung).
Eckpunkte:
• Die Förderquote (Anteilsfinanzierung von Personal- und Sachkosten) soll sich nach Unternehmensgröße richten (nach KMU-Definition der EU):
o Große Unternehmen max. 25 % (Grundförderquote)
o KMU (kein Startup): max. 45% (Grundförderquote zzgl. 20% KMU-Bonus)
o KMU & Startup (bis 3 Jahre): max. 50% (KMU zzgl. 5% Startup-Bonus)
• Erfüllung des verpflichtenden Kulturtests.
• Verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren nach Jugendschutzgesetz und Ausschluss von gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Spielen von der Förderung.
• Glücksspiel und deren Simulation sind von Förderung ausgeschlossen, ebenso Spiele, die übermäßig manipulative Designs oder Prozesse nutzen („Dark Patterns“) und Spiele, bei denen Darstellungen von Glücksspiel ein zentrales Element des Games darstellen.
• Antragsbearbeitung in Reihenfolge des Eingangs, nach aktuellem Stand pro Jahr 2 Förderaufrufe (keine festen Stichtage, sondern „Einreichungsfenster“) zur Konkretisierung der Förderrichtlinie und zum Nachsteuern des Verfahrens.
• Gewährung als nicht-rückzahlbarer Zuschuss.
• Transparenz der Mittelverfügbarkeit durch „Fördermittel-Radar“ herstellen.
• Unter der Bundesförderung förderfähige Projekte sollen Mindestgröße von 300.000 Euro aufweisen.
• Eine Kumulierung von Bundes- und Landesvorhaben wird nicht ermöglicht.
Die Entwicklung der neuen Förderrichtlinie fand in einem transparenten Prozess unter Einbezug der Branche statt. Wichtige Anregungen aus der Branche wurden in die neue Richtlinie aufgenommen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch auf die Kritik des Bundesrechnungshofes eingegangen. Dieser hat unter anderem eine stärkere Abgrenzung zur Förderung der Länder gefordert. Dem sind wir gefolgt.