Allgemeine Hinweise
Projektantrag auf Ausgabenbasis (AZA) | Projektantrag auf Kostenbasis (AZK) |
Informationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P) zur Verfügung | Informationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) zur Verfügung |
Beide Dokumente enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die jeweiligen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Prüfen Sie Ihre Zuwendungsbescheide dahingehend bitte projekt- und antragstellerindividuell.
Zusammenarbeit mit Dritten – Verbundprojekte - Kooperationsvereinbarung
Bei Verbundprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung unter Beachtung der dargestellten Regelung aus dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu erstellen. Alle Verbundprojekte enthalten eine globale Mittelsperre bis zur schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Projektträger, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Partnern erstellt und unterschrieben worden ist. Als Nachweis dazu sendet die Projektkoordinatorin bzw. der Projektkoordinator bitte eine unterschriebene Bestätigung über die Erstellung des Vertrages an den Projektträger. Das Bestätigungsschreiben kann als E-Mail-Anhang an psa@vdivde-it.de versendet werden. Der Kooperationsvertrag selbst muss dem Projektträger NUR auf Verlangen vorgelegt werden.
Antragsänderungen
Sollten Änderungen im Projektplan wie Mittelumwidmungen, Änderungen der Liste der Geräte oder Gegenstände, Laufzeitänderungen, etc. auftreten, stellen Sie bitte frühzeitig einen Änderungsantrag mit Erläuterungen in profi-Online, damit wir ggf. die Fristen entsprechend anpassen können.
Bei Laufzeitveränderungen einzelner Teilvorhaben in Verbundprojekten beachten Sie bitte, dass mindestens eine vom Verbundkoordinator bzw. von der Verbundkoordinatorin vorgelegte Kenntnisnahme und Zustimmung zu dieser Laufzeitveränderung dem Projektträger vorgelegt wird. Verbundprojekte sollten, wenn möglich das gleiche Laufzeitende aufweisen. Eine nachvollziehbare Varianz der Projektlaufzeiten der einzelnen Teilvorhaben von bis zu drei Monaten kann beim Projektträger schriftlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf die Gewährung einer Anpassung der Mittelbereitstellung besteht. Wird die kassenmäßige Bereitstellung der Zuwendung im jeweiligen Haushaltsjahr nicht wie in der bewilligten Höhe abgerufen, besteht zwar die Möglichkeit der Beantragung auf Übertragung der nicht abgerufenen Zuwendung ins Folgejahr, ein Anrecht auf die entsprechende Umsetzung besteht jedoch nicht. Abhängig von den begrenzt zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmitteln kann eine Umbuchung in andere Haushaltsjahre nicht garantiert werden. Kommen Sie mit Änderungsanträgen deswegen frühzeitig auf den Projektträger zu.
Bei Verzögerungen der fristgerechten Abgabe von Berichten oder anderen einzureichenden Unterlagen, bitten wir Sie um eine Mitteilung per E-Mail an psa@vdivde-it.de.
Teilnahme am profi-Online-Verfahren
Für die Projektbegleitung ist die Nutzung von profi-Online erforderlich. Alle Dokumente wie z.B. Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Zwischennachweise, Verwendungsnachweise werden hier webbasiert ausgefüllt und bearbeitet. Bitte beachten Sie: Alle genannten Dokumente sind zudem rechtverbindlich unterschrieben dem Projektträger per E-Mail an psa@vdivde-it.de zu zusenden.
Sie haben über profi-Online immer einen aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstatus Ihrer Unterlagen.
Mit Ihrem Zuwendungsbescheid haben Sie entsprechende Hinweise und einen Antrag zu diesem Verfahren erhalten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Teilnahmeantrag an den Projektträger, psa@vdivde-it.de. Dieser steht Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung.
Zahlungsanforderungen
In dem Dokument Hinweise für Zahlungsempfänger erhalten Sie Informationen zu den Zahlungsanforderungen, Ausgabennachweis, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis und Jahresabrechnung. Achten Sie vor der Einsendung einer Zahlungsanforderung bitte auf die Erfüllung aller im Zuwendungsbescheid benannten Auflagen (z.B. Vorlage Bestätigung Kooperationsvereinbarung, Bestätigung Besserstellungsverbot, LSP-Nachweis etc.)
Zwischennachweise
Für Vorhaben deren Laufzeit über den 31.12.2023 hinaus geht, ist laut Nebenbestimmungen ein zahlenmäßiger Zwischennachweis zu erstellen.
Das Formular für den zahlenmäßigen Zwischennachweis 2023 wird Ihnen in der profi-Online-Webapplikation bereitgestellt. Dieser ist vom Zuwendungsempfänger über profi-Online auszufüllen und einzureichen.
Im Zwischennachweis sind sämtliche projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten des letzten Haushaltsjahres 2023 einzutragen, ggf. auch ein „Null-Zwischennachweis“, wenn keine Ausgaben bzw. Kosten angefallen sind.
Die Zwischenberichte sind in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlage für den Zwischenbericht können Sie über profi-Online abrufen.
Weiterhin beinhaltet der Zwischenbericht auch den fortgeschriebenen Verwertungsplan für das Vorhaben ggf. Teilvorhaben.
Wir bitten Sie, die Unterlagen:
- Zwischennachweis
- Zwischenbericht inkl. fortgeschriebener Verwertungsplan
- ggf. Belegliste (nur nach Aufforderung)
bis spätestens zum 30.04.2024 ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben per E-Mail an psa@vdivde-it.de zu senden.
Für ein sicheres Versenden von Dokumenten steht Ihnen auch unser Uploadtool unter https://upload.vdivde-it.de/tools/ zur Verfügung.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Punkt 9.2.4. der Richtlinie aus einem Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis und einem aktualisieren Verwertungskonzept.
Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) | Zuwendung auf Kostenbasis (AZK) |
Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen.
Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) beizufügen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.
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Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 7.3 ANBest-P-Kosten berücksichtigen.
Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 7.4 ANBest-P-Kosten eine Nachkalkulation und ein Nachweis über die Finanzierung des Vorhabens beizufügen. Dieser ist durch eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) zu ergänzen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.
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Die Frist für Ihren Verwendungsnachweis endet spätestens 6 Monate nach Ende der Laufzeit oder Beendigung des Projektes.
Außendarstellung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie als Zuwendungsempfänger eine projektbezogene Außendarstellung (Broschüre, Internetseite, Plakat, Messestand etc.) planen. Wir stellen Ihnen das BMWK-Logo mit Förderzusatz zur Verfügung.