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Artikel - Innovationspolitik

Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung

Einleitung

Innovative Schutzausrüstung

© Adobe Stock/Andy Dean

Mit der „Bundesförderung für Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung (Innovative Schutzausrüstung)“ werden Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit bei der Produktion von Schutzausrüstung gesetzt. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette angesprochen. Die Förderung soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und somit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere Anstrengungen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschung und Entwicklung , die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Die Antragstellung für das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkte und -inhalte für Innovationsprojekte im Bereich Innovative Schutzausrüstung

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung (persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordung (EU) 2017/745 (MedProdVO)) entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Reinigung. Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Koordinator.

Das Programm adressierte folgende Förderschwerpunkte:

Förderoptionen

Im Rahmen der Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Förderoptionen, die je nach Antragsteller in den jeweiligen Förderschwerpunkten gefördert wurden:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklungen
  • Geschäftsmodelle
  • Konzepte
  • Tragekomfort
  • Organisationsinnovationen
  • Prozessinnovationen
  • Innovationsbeihilfen
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Innovationscluster

Welche Förderoption jedem Antragsteller in Abhängigkeit vom Förderschwerpunkt und der Organisationsform zur Verfügung standen, finden Sie detailliert unter den oben genannten Förderschwerpunkten.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen

Das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung adressierte mit seinen fünf Förderschwerpunkten gewerbliche Unternehmen (KMU, Großunternehmen) und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Unternehmenstyp
Beschäftigte
Umsatz- und/oder Bilanzsumme
Kleine Unternehmen
weniger als 50
kleiner 10 Mio. Euro
Mittlere Unternehmenbis zu 250
bis zu 50 / 43 Mio. Euro
Weitere Unternehmenmehr als 250mehr als 50 / 43 Mio. Euro

Die gültige KMU-Definition des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wurde zugrunde gelegt.

Antragsberechtigt waren auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland, gemeinnützige Organisationen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, konnten neben ihrer institutionellen Förderung im Einzelfall eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt bekommen.

Die Antragstellung von FuEuI-Einrichtungen war nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen möglich. Darüber hinaus durfte die Beteiligung von FuEuI-Einrichtung an Verbünden nicht mehr als 50 % der förderfähigen Gesamtkosten des Verbundprojekts betragen.

Ausschreibungsrunde

Frist der Ausschreibungsrunde

Die Ausschreibungsrunde des Förderprogramms Innovative Schutzausrüstung endete am 31. Dezember 2021. Die Vorlagefrist galt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge konnten für die Ausschreibungsrunde nicht berücksichtigt werden.

Antragsverfahren

Wie funktionierte die Antragstellung?

Das Antragsverfahren erfolgte einstufig und die vollständigen Antragsunterlagen konnten über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes eingestellt werden.

Das Antragsverfahren endet mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWK auf Vorschlag des Projektträgers, es sei denn, er ist dazu beliehen worden.

Beim Projektträger konnten spätestens bis zum 31. Dezember 2021 fortlaufend förmliche Förderanträge eingereicht werden. Nach dem Stichtag eingegangene Anträge wurden grundsätzlich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Projektbegleitung

Projektbegleitung für Anträge auf Ausgaben- (AZA) und Kostenbasis (AZK)

Allgemeine Hinweise

Projektantrag auf Ausgabenbasis (AZA)Projektantrag auf Kostenbasis (AZK)
Informationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P) zur VerfügungInformationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) zur Verfügung

Beide Dokumente enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die jeweiligen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Prüfen Sie Ihre Zuwendungsbescheide dahingehend bitte projekt- und antragstellerindividuell.

Zusammenarbeit mit Dritten – Verbundprojekte - Kooperationsvereinbarung

Bei Verbundprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung unter Beachtung der dargestellten Regelung aus dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu erstellen. Alle Verbundprojekte enthalten eine globale Mittelsperre bis zur schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Projektträger, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Partnern erstellt und unterschrieben worden ist. Als Nachweis dazu sendet die Projektkoordinatorin bzw. der Projektkoordinator bitte eine unterschriebene Bestätigung über die Erstellung des Vertrages an den Projektträger. Das Bestätigungsschreiben kann als E-Mail-Anhang an psa@vdivde-it.de versendet werden. Der Kooperationsvertrag selbst muss dem Projektträger NUR auf Verlangen vorgelegt werden.

Antragsänderungen

Sollten Änderungen im Projektplan wie Mittelumwidmungen, Änderungen der Liste der Geräte oder Gegenstände, Laufzeitänderungen, etc. auftreten, stellen Sie bitte frühzeitig einen Änderungsantrag mit Erläuterungen in profi-Online, damit wir ggf. die Fristen entsprechend anpassen können.

Bei Laufzeitveränderungen einzelner Teilvorhaben in Verbundprojekten beachten Sie bitte, dass mindestens eine vom Verbundkoordinator bzw. von der Verbundkoordinatorin vorgelegte Kenntnisnahme und Zustimmung zu dieser Laufzeitveränderung dem Projektträger vorgelegt wird. Verbundprojekte sollten, wenn möglich das gleiche Laufzeitende aufweisen. Eine nachvollziehbare Varianz der Projektlaufzeiten der einzelnen Teilvorhaben von bis zu drei Monaten kann beim Projektträger schriftlich beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf die Gewährung einer Anpassung der Mittelbereitstellung besteht. Wird die kassenmäßige Bereitstellung der Zuwendung im jeweiligen Haushaltsjahr nicht wie in der bewilligten Höhe abgerufen, besteht zwar die Möglichkeit der Beantragung auf Übertragung der nicht abgerufenen Zuwendung ins Folgejahr, ein Anrecht auf die entsprechende Umsetzung besteht jedoch nicht. Abhängig von den begrenzt zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmitteln kann eine Umbuchung in andere Haushaltsjahre nicht garantiert werden. Kommen Sie mit Änderungsanträgen deswegen frühzeitig auf den Projektträger zu.

Bei Verzögerungen der fristgerechten Abgabe von Berichten oder anderen einzureichenden Unterlagen, bitten wir Sie um eine Mitteilung per E-Mail an psa@vdivde-it.de.

Teilnahme am profi-Online-Verfahren

Für die Projektbegleitung ist die Nutzung von profi-Online erforderlich. Alle Dokumente wie z.B. Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Zwischennachweise, Verwendungsnachweise werden hier webbasiert ausgefüllt und bearbeitet. Bitte beachten Sie: Alle genannten Dokumente sind zudem rechtverbindlich unterschrieben dem Projektträger per E-Mail an psa@vdivde-it.de zu zusenden.
Sie haben über profi-Online immer einen aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstatus Ihrer Unterlagen.

Mit Ihrem Zuwendungsbescheid haben Sie entsprechende Hinweise und einen Antrag zu diesem Verfahren erhalten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Teilnahmeantrag an den Projektträger, psa@vdivde-it.de. Dieser steht Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung.

Zahlungsanforderungen

In dem Dokument Hinweise für Zahlungsempfänger erhalten Sie Informationen zu den Zahlungsanforderungen, Ausgabennachweis, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis und Jahresabrechnung. Achten Sie vor der Einsendung einer Zahlungsanforderung bitte auf die Erfüllung aller im Zuwendungsbescheid benannten Auflagen (z.B. Vorlage Bestätigung Kooperationsvereinbarung, Bestätigung Besserstellungsverbot, LSP-Nachweis etc.)

Zwischennachweise

Für Vorhaben deren Laufzeit über den 31.12.2023 hinaus geht, ist laut Nebenbestimmungen ein zahlenmäßiger Zwischennachweis zu erstellen.

Das Formular für den zahlenmäßigen Zwischennachweis 2023 wird Ihnen in der profi-Online-Webapplikation bereitgestellt. Dieser ist vom Zuwendungsempfänger über profi-Online auszufüllen und einzureichen.

Im Zwischennachweis sind sämtliche projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten des letzten Haushaltsjahres 2023 einzutragen, ggf. auch ein „Null-Zwischennachweis“, wenn keine Ausgaben bzw. Kosten angefallen sind.

Die Zwischenberichte sind in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlage für den Zwischenbericht können Sie über profi-Online abrufen.

Weiterhin beinhaltet der Zwischenbericht auch den fortgeschriebenen Verwertungsplan für das Vorhaben ggf. Teilvorhaben.

Wir bitten Sie, die Unterlagen:

  • Zwischennachweis
  • Zwischenbericht inkl. fortgeschriebener Verwertungsplan
  • ggf. Belegliste (nur nach Aufforderung)

bis spätestens zum 30.04.2024 ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben per E-Mail an psa@vdivde-it.de zu senden.

Für ein sicheres Versenden von Dokumenten steht Ihnen auch unser Uploadtool unter https://upload.vdivde-it.de/tools/ zur Verfügung.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Punkt 9.2.4. der Richtlinie aus einem Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis und einem aktualisieren Verwertungskonzept.

Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)Zuwendung auf Kostenbasis (AZK)

Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen.

Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) beizufügen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.

Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 7.3 ANBest-P-Kosten berücksichtigen.

Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 7.4 ANBest-P-Kosten eine Nachkalkulation und ein Nachweis über die Finanzierung des Vorhabens beizufügen. Dieser ist durch eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) zu ergänzen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.

Die Frist für Ihren Verwendungsnachweis endet spätestens 6 Monate nach Ende der Laufzeit oder Beendigung des Projektes.

Außendarstellung

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie als Zuwendungsempfänger eine projektbezogene Außendarstellung (Broschüre, Internetseite, Plakat, Messestand etc.) planen. Wir stellen Ihnen das BMWK-Logo mit Förderzusatz zur Verfügung.

Geförderte Projekte

Welche Projekte werden gefördert?

Mit einer Übersicht ausgewählter geförderter Forschungs- und Technologievorhaben des Förderprogramms Innovative Schutzausrüstung des BMWK wird ein Überblick gegeben, welche Vorhaben in den einzelnen Förderschwerpunkten unterstützt werden. Im Förderprogramm werden sowohl Einzelvorhaben von Unternehmen als auch Verbundvorhaben zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert.

Je nach Förderschwerpunkt können die Vorhaben gefiltert werden.

Zudem unterstützt auch die Website-Suche bei einer Recherche nach weiteren Begriffen, Stichworten oder Branchen.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm?

Bei Fragen zum Förderprogramm Innovationsprojekte für persönliche Schutzausrüstung (Innovative Schutzausrüstung) steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

Hotline: 030 310078-248
E-Mail: psa@vdivde-it.de

Hinweis zum Info-Mailing

Möchten Sie in Zukunft aktuelle Informationen rund zum das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung erhalten? Wir informieren Sie anlassbezogen mit Info-Mailings rund um das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung, z. B. zu Veranstaltungen, zukünftigen geförderten Projekten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zur Innovativen Schutzausrüstung aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung per kurzer E-Mail an psa@vdivde-it.de. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit per E-Mail bei der genannten E-Mail-Adresse wieder abmelden.

Weitere Informationen

Innovative Schutzausrüstung

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