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Artikel - Klimaschutz

Die Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB)

Einleitung

Der Bund setzt sich im Bundes-Klimaschutz (KSG) zum Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Bis 2045 soll in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Auf dem Weg dorthin hat die Bundesverwaltung eine besondere Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion ist ausdrücklich im Klimaschutzgesetz und auch im Klimaschutzprogramm 2030 genannt. Um das Ziel einer klimaneutral organisierten Bundesverwaltung bis 2030 zu unterstützen, wurde basierend auf einem Beschluss aus dem Dezember 2019 des Staatssekretärsausschusses Nachhaltigkeit die „Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ (KKB) eingerichtet.

Coverbild des Grünbuchs Energieeffizienz; Quelle: BMWi

© BMWK

Das Themenfeld der KKB ist vielfältig: Als zentrale Aufgabe hat die Koordinierungsstelle Maßnahmen zu erarbeiten, die konkrete und erforderliche Vorgaben für die Bundesbehörden auf dem Weg zur klimaneutralen Organisation darstellen. Der Bund hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten erlassen. Eine Übersicht über die wichtigsten bereits bestehende Maßnahmen, die dem Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung dienen, wurde im Rahmen der COP28 in einer „Roadmap klima- und treibhausgasneutrale Bundesverwaltung“ zusammengestellt. Um die Fortschritte auf dem Weg zu diesem wichtigen Ziel messbar zu machen, erstellt die KKB jährlich eine Klimabilanz der Bundesverwaltungen, beginnend mit dem Verbrauchsjahr 2022.

Darüber hinaus arbeitet die KKB stark vernetzend: gemeinsam mit anderen Institutionen entwickelt sie konkrete Vorschläge und sammelt Ideen und Best Practice in den Handlungsfeldern, um CO2 Emissionen in der täglichen Verwaltungsarbeit zu vermeiden oder wenigstens zu verringern. Außerdem führt die Koordinierungsstelle mit den Bundesministerien und den Ländern einen regelmäßigen Austausch durch, um aus den unterschiedlichen Erfahrungen auf dem Weg zur Klimaneutralität neue Ideen zu entwickeln und die Rolle der Verwaltung als Vorbild weiter zu stärken. Hierzu zählt auch, die Bundesverwaltung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen wie EMAS oder LUMASplus zu begleiten.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die Bundesverwaltung eine besondere Vorbildfunktion.

ca. 130
Symbolicon für Wachstumskurve

Institutionen

über 4.500
Symbolicon für Netzwerke

Liegenschaften

ca. 43.000
Symbolicon für Elektroauto

Fahrzeuge

über 300.000
Symbolicon für Menschen

Beschäftigte

110
Symbolicon für Servierwagen

Kantinen

Sofortmaßnahmen

Sofortmaßnahmen der KKB zur Energieeinsparung

Bereits vor den Verwerfungen auf den Energiemärkten ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine haben sich Behörden der Bundesverwaltung Maßnahmen zum Klimaschutz und zu Energieeinsparungen umgesetzt. So wurden mit der Umsetzung von Energie- und Umweltmanagementsystemen die entsprechende Kompetenz und Strukturen aufgebaut, um Energieverbräuche in den Bundesliegenschaften systematisch zu erfassen, zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten.

Basierend auf diesen Erfahrungen hatte die KKB im Juni 2022 im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ressortübergreifend Vorschläge zu zehn sofort umsetzbaren Maßnahmen verdichtet und zur Prüfung und Umsetzung in der Bundesverwaltung auf freiwilliger Basis empfohlen. Im Winter wurden diese und die bis zum April 2023 geltenden Vorgaben für öffentliche Nichtwohngebäude der EnSikuMaV um ein sogenanntes Winter Update ergänzt.

Für diesen Herbst-Winter 2023/2024 spricht die KKB eine Empfehlung zur Fortsetzung der Sofortmaßnahmen und Vorgaben der mittlerweile ausgelaufenen EnSikuMaV aus. Hierdurch sollen die im letzten Jahr unternommenen Anstrengungen der Behörden zur CO2-Einsparung aufrechterhalten werden und die Bundesverwaltung ihrer Vorbildfunktion nachkommen.

Wichtig ist, dass die Behörden weitere Anstrengungen unternehmen, alle ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren, zu schulen und zu motivieren. Dazu gehört auch, dass neben den Beschäftigten das Reinigungs- und Sicherungspersonal eingebunden wird. Eine möglichst breite Akzeptanz aller Verantwortlichen ist notwendig, um auch in den Bundesbehörden weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Klimaneutralität umsetzen zu können.

Einen Überblick über die von der KKB empfohlenen Maßnahmen zur Energieeinsparungen in der Bundesverwaltung erhalten Sie hier:

Klimabilanz

Die Klimabilanz der Bundesverwaltung

Für die Erstellung der Klimabilanz ist eine solide Datenbasis unumgänglich. Die Herausforderung besteht darin, wesentliche Emissionsquellen und -senken möglichst umfassend und dennoch handhabbar für die Behörden des Bundes zu erfassen und aufzubereiten. Die KKB orientiert sich dabei am sog. Greenhouse Gas Protocol. In die Klimabilanz der Bundesverwaltung fließen Scope-1 Emissionen (direkte Emissionen) und Scope-2 Emissionen (indirekte Emissionen) sowie durch Dienstreisen verursachte Emissionen (indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen) ein. Die KKB hat hierfür ein Konzept erstellt, um standardmäßig die emissionsrelevanten Daten in der Bundesverwaltung zu erheben. Diese IT-gestützte Datenerhebung wurde erstmalig für das Verbrauchsjahr 2021 getestet. Auf Grundlage der hierbei gewonnenen Erfahrungswerte und anschließenden Verbesserungsprozesse erstellt die KKB erstmalig für das Verbrauchsjahr 2022 eine Klimabilanz, auf deren Grundlage die Treibhausgasemissionen in der Bundesverwaltung gezielt reduziert werden sollen.

Folgende Grafik veranschaulicht die erfassten Emissionsquellen- und Senken nach Scope 1, 2 sowie Dienstreisen für die Klimabilanz der Bundesverwaltung:

Emissionsquellen der Bundesverwaltung Bild vergrößern

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder einer klimaneutralen Bundesverwaltung

Die KKB arbeitet stark mit den anderen Ressorts und deren Geschäftsbereichen vernetzend, um die Bundesverwaltung klimaneutral auszurichten. Hierfür wurden mehrere Handlungsfelder identifiziert. Die Handlungsfelder mit ihren zentralen Themen sind:

Liegenschaften

Liegenschaften sind durch ihren Energieverbrauch wesentlicher Verursacher von Treibhausgasen. Damit die Treibhausgasemissionen der Bereitstellung von Wärme und Elektrizität in den Liegenschaften des Bundes auf Netto-Null gesenkt werden, sind Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs der Liegenschaften und die Umstellung des Energiebezugs auf weniger emissionsintensive bzw.- emissionsfreie Energieträger erforderlich. Durch intelligente Raumkonzepte lassen sich agile Arbeitsweisen und Energieeinsparung durch Reduzierung des Raumbedarfs miteinander verbinden.

Mobilität

Das Handlungsfeld Mobilität umfasst die Themenbereiche Fuhrparke, Dienstreisen und Arbeitswege.

Dabei stellen die Bundesbehörden sich ähnliche Fragen, wie auch die Unternehmen, um das Ziel der THG-Neutralität zu erreichen: Wie muss ein Fuhrpark organisiert sein, um möglichst emissionsarm zu sein? Sollen Dienstreisen immer mit der Bahn stattfinden? Und wie sind emissionsarme Dienstreisen ins Ausland möglich? Wie kann der Arbeitsweg möglichst klimaneutral, das heißt mit dem Fahrrad bzw. E-Bike oder ÖPNV für die Beschäftigten der Bundesverwaltung attraktiver werden?

Veranstaltungen

Das Portfolio der Veranstaltungen in der Bundesverwaltung umfasst von Arbeitstreffen mit externen Besuchern, über den Tag der offenen Tür bis hin zu mehrtägigen Großveranstaltungen mit internationalem Podium eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungsarten. In dem Handlungsfeld beschäftigen sich die Behörden mit Fragen, wie: Wie zeichnet sich ein besonders klimafreundlicher Veranstaltungsort aus? Wie lassen sich Emissionen aus An- und Abreise sowie Hotelübernachtungen verringern? Wie sieht ein klimafreundliches Catering aus?

Beschaffung

Nach Schätzungen der OECD liegt das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland bei ca. 500 Milliarden Euro im Jahr. Davon entfallen allein auf die Bundesverwaltung etwa 30 Milliarden Euro jährlich. Damit ist die öffentliche Hand der größte Einkäufer bzw. Nachfrager in Deutschland. Wie lässt sich diese erhebliche Nachfragemacht nutzen, um gezielt THG-Emissionen zu reduzieren? Welche Maßnahmen braucht es hierzu? Und wie können auch die durch Beschaffungsprozesse verursachten CO2 Emissionen in die Klimabilanz aufgenommen werden? Wie kann ein CO2-Schattenpreis bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sinnvoll angewendet werden?

Kantinenbetrieb

Vom Stromverbrauch über die Speisenauswahl und -zubereitung bis zum Umgang mit Speiseabfällen - im Handlungsfeld Kantinenbetrieb werden alle klimarelevanten Aspekte des Kantinenbetriebs betrachtet. Dabei werden die Handhabbarkeit für die Kantinenbetreiber und die Belange der Kantinengäste immer mitgedacht.

Kompensation

Für alle Handlungsfelder gilt, dass Treibhausgasemissionen vorrangig zu vermeiden und zu reduzieren sind. Für die nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen erarbeitet die KKB ein Kompensationskonzept für die Bundesverwaltung. Bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität dient die Kompensation entsprechend dem dargestellten Grundsatz als Zwischenlösung, um die Bundesverwaltung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

EMAS & LUMASPlus

Unterstützung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen

Die KKB unterstützt die Einrichtungen der Bundesverwaltung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen wie EMAS bzw. LUMAPlus. Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde festgelegt, dass alle obersten Bundesbehörden sowie weitere Bundesbehörden an zusätzlichen 300 Standorten ein entsprechendes Umweltmanagementsystem einführen. Hierzu wurden im Jahr 2021 zwei sogenannte Konvoiverfahren durch die KKB initiiert. Inzwischen werden Bundesbehörden im Kaufhaus des Bundes (KdB) Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung bereitgestellt. Auch für Gutachter- und Schulungsleistungen bestehen im Zuge der EMAS-Zertifizierung Abrufmöglichkeiten aus entsprechenden Rahmenvereinbarungen des Beschaffungsamtes (BeschA).

International

Internationaler Austausch und Zusammenarbeit

Deutschland sowie viele andere Länder bestärken die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, indem sie nicht nur in der eigenen Verwaltung als Vorbild voran gehen, sondern auch über ihre großen Beschaffungsvolumina als Treiber der Transformation agieren.

Greening Government Initiative

Um sich hierzu besser zu vernetzen und voneinander zu lernen, wurde im Jahr 2021 auf der Weltklimakonferenz COP26 in Glasgow auf Initiative der USA mit der Greening Government Initiative (GGI) ein internationaler Austausch gestartet. Deutschland gehörte zu den Erstbeitrittsländern. Die KKB beteiligt sich an dem gut etablierten Austausch der rund 50 Mitgliedsländer zu Best-Practice und aktuellen klimapolitischen Herausforderungen.

Net-Zero Government Initiative

Mit der 2022 auf der COP27 gestarteten Net-Zero Government Initiative setzen sich die unterzeichnenden Länder zum Ziel, eine klimaneutrale Verwaltung spätestens im Jahr 2050 zu erreichen. Die Initiative betont die Vorbildrolle des Staates beim Klimaschutz als großer Energieverbraucher, Flotteninhaber, Liegenschaftsbesitzer und Beschaffer. Deutschland gehört mit dem bereits spätestens 2045 gesetzten Ziel der Treibhausgasneutralität in der Bundesverwaltung zu den ambitionierteren Beitrittsländern. Mittlerweile gehören der Initiative 30 Staaten aus verschiedenen Regionen der Welt an.

Einige der Erstunterzeichnenden der Net-Zero Government Initiative mit dem Sondergesandten des US-Präsidenten für das Klima John Kerry beim Launch Event auf der COP27 in Sharm El Sheik

Einige der Erstunterzeichnenden der Net-Zero Government Initiative mit dem Sondergesandten des US-Präsidenten für das Klima John Kerry beim Launch Event auf der COP27 in Sharm El Sheik. Deutschland wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel vertreten.

© US Embassy Cairo

Roadmap klima- und treibhausgasneutrale Bundesverwaltung

Die Mitglieder der Net-Zero Government Initiative haben für die COP28 im Jahr 2023 nationale Roadmaps vorgelegt, die den jeweiligen Weg der Staaten zum Ziel der Treibhausgasneutralität aufzeigen. Eine entsprechende Veranstaltung fand auf der COP 28 in Dubai statt. Die Roadmaps können auf der Homepage der Initiative eingesehen werden. Die deutsche Roadmap stellt den Weg der Bundesverwaltung zur klimaneutralen Organisation 2030 und perspektivisch Netto-Treibhausgasneutralität 2045 dar. Sie enthält die wichtigsten aktuellen Maßnahmen, die der Bund zu diesen Zwecken ergreift.

Aktuelles

Aktuelles aus 2023 und 2024

Mehr als nur BLA - Der Bund-Länder-Austausch (05/2024)

Die Bundesregierung führt auf Grundlage des § 15 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Ländern durch. Dieser soll die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Prüfung und Ausarbeitung von Regelungen analog der Vorgaben gem. § 15 Absätze 1 bis 3 KSG unterstützen. Den Austausch „Klimaneutrale Verwaltung“ organisiert die KKB etwa halbjährlich, zumeist mit Unterstützung eines Bundeslandes. Das Format dient dazu, unterschiedliche Erfahrungen auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie Best-Practice-Projekte zu teilen und so die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Entsprechend kommen VertreterInnen der für die klimaneutrale Organisation zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der KKB zusammen, um sich über die vielfältigen Themen - wie z.B. Klimabilanzierung, Kompensation oder Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung - auszutauschen. Zu speziellen Fachthemen werden auch Externe eingeladen. Für die Zukunft ist geplant, eine IT-basierte Austauschplattform für eine Verstetigung des Informationsaustauschs und des Fachdialogs einzurichten. Im Mai fand ein virtueller Austausch statt. Im September ist ein hybrides Treffen vorgesehen.

Alles neu macht der Mai: Die Novelle Klimaschutzgesetz (05/2024)

Die Neufassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) wurde am 26. April 2024 verabschiedet. Auf den Weg gebracht hatte sie die Bundesregierung im Juni 2023. Die wichtigsten Änderungen sind insbesondere der neue Fokus darauf, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich sie entstehen, sowie die Stärkung des Expertenrates.

Die besonderen rechtlichen Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand in den §§ 13 bis 15 KSG sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Jedoch hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes zu einer leichten Änderung der rechtlichen Grundlage für die klimaneutrale Organisation der Bundesverwaltung geführt. In § 15 Abs. 1 KSG wurde der Bezug auf das Jahr 2023 ersetzt.

Gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 KSG neue Fassung verabschiedet die Bundesregierung zur Verwirklichung des Zieles der klimaneutralen Organisation der Bundesverwaltung mindestens alle fünf Jahre ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Maßnahmen, die von den Behörden des Bundes und von sonstigen Bundeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wenn sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Bundes unterliegen, einzuhalten sind.

Hierdurch wird deutlich gemacht, dass Maßnahmen erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten des KSG im Jahr 2019 erlassen werden müssen, d.h. im Laufe des Kalenderjahres 2024. Außerdem wird mehr Flexibilität eingeräumt, den fünf-Jahres-Rhythmus gegebenenfalls zu unterschreiten. Der Erlass bzw. die Anpassung von Maßnahmen kann bei Bedarf auch in einem kürzeren Abstand als „alle fünf Jahre“ erfolgen.

Eine Übersicht über die wichtigsten, bereits erlassenen Maßnahmen, die dem Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung dienen, findet sich übrigens in der Roadmap klima- und treibhausgasneutrale Bundesverwaltung.

Das erste Netzwerktreffen der Ressorts (05/2024)

Auf Einladung der KKB und des gastgebenden BMI hat am 21. März erstmalig ein Netzwerktreffen der Ressorts zur klimaneutral organisierten Bundesverwaltung stattgefunden. Das Treffen in den Räumlichkeiten des BMI war Auftakt für einen regelmäßigen persönlichen Austausch, der fortan reihum organisiert werden soll. Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aller obersten Bundesbehörden kamen zusammen, um sich über verschiedene Fragestellungen des Umweltmanagements sowie der Klimaneutralität auszutauschen.

Nach Impulsvorträgen zur Erfassung von Verbrauchsdaten durch die KKB und der Vorstellung eines CO2e Budget Konzepts durch das BMI hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, in verschiedenen Gesprächsforen vertieft zu diskutieren und ihre Erfahrungen zu teilen. Die Gesprächsforen standen unter dem Motto „Hebel und Hemmnisse – wie gelingt uns die klimaneutrale Organisation in der Praxis“. Im Fokus standen zwei bedeutende Umweltaspekte: Mobilität und Liegenschaften. Hierbei ging es sowohl um die Frage, welche Maßnahmen wirken und wie sich das Dienstreiseaufkommen besser regulieren und steuern lässt, als auch um Arbeitsplatzkonzepte, die Raum und Energie sparen. In einem weiteren Forum beschäftigten sich die Teilnehmenden mit der Frage, wie man den bürokratischen EMAS Anforderungen möglichst effizient begegnen kann.

In der Feedbackrunde waren sich alle einig: es war ein gewinnbringender und erkenntnisreicher Tag, und es braucht den persönlichen Kontakt zwischen den Ressorts. Denn: wir sitzen alle im selben Boot und Klimaneutralität schaffen wir nur gemeinsam.

Das Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte (05/2024)

Herkunftsnachweise (HKN) bescheinigen einem Anlagenbetreiber – ähnlich wie eine Geburtsurkunde –elektronisch, wo und wie eine bestimmte Energiemenge produziert und eingespeist wurde. Mit dem ausschließlich von der zuständigen Behörde in einer elektronischen Datenbank verwalteten Nachweis ist er in der Lage, den Mehrwert der erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Erzeugungsart der Gas- oder Wärmemenge auch unabhängig vom physischen Transport und Verbrauch dieser Energie durch den Verkauf des HKN zu erlösen. Für das nötige Vertrauen aller Beteiligter sind die Zertifizierung durch eine unabhängige Behörde und der Ausschluss von Doppelvermarktungen essentiell.

Nachdem für Strom aus erneuerbaren Energien bereits seit mehr als zehn Jahren ein HKN-Register beim Umweltbundesamt (UBA) etabliert ist, sollen nun für Gas/Wasserstoff und für Wärme/Kälte entsprechende Register beim UBA ihren Betrieb im Laufe des nächsten Jahres aufnehmen. Nach Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 (RED II) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sind die Mitgliedstaaten zur Errichtung solcher Herkunftsnachweissysteme verpflichtet.

Den ersten Schritt zur Umsetzung des Artikels 19 der RED II in Deutschland bildete das am 14. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG). In einem zweiten Schritt war die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) nötig: Auf den Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Januar 2024 und die mit wenigen Maßgaben am 12. April erteilte Zustimmung des Bundestages trat die am 30. April verabschiedete Verordnung am 1. Mai 2024 in Kraft.

Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Energieträgers für Erzeuger, Versorger und Endkunden transparent. Mit der Führung der Herkunftsnachweisregister durch das Umweltbundesamt in Form elektronischer Datenbanken liegen, jeweils auf Antrag, die Ausstellung, die Anerkennung, Übertragung und die Entwertung von Herkunftsnachweisen in den Händen einer staatlichen Behörde. Diese sorgt für vertrauenswürdige Tatsachenfeststellung und dafür, dass die Qualität der erneuerbaren Herkunft nur einmal berücksichtigt, d.h. vermarktet, werden kann, sodass Verbraucher sich auf die Angaben in Herkunftsnachweisen verlassen können.

Anlagenbetreiber können Herkunftsnachweise zur Refinanzierung ihrer privaten Investitionen in Wärmewendeprojekte handeln. Beispielsweise ist eine unterstützende Wirkung für den Markthochlauf von Wasserstoff in einer Phase denkbar, in der das Wasserstoffkernnetz noch nicht zur Verfügung steht.

Die Verordnung über Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme oder Kälte enthält insbesondere

  • Regelungen zu den Grundsätzen für die Registrierung von Anlagen im Herkunftsnachweisregister und für die Verwendung, Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas, Wärme oder Kälte sowie
  • die Festlegung von Mindestinhalten für Herkunftsnachweise sowie von weiteren Inhalten speziell für Herkunftsnachweise für Gas sowie Wärme oder Kälte.
  • Regelungen zur Zuständigkeit des Umweltbundesamtes, zur elektronischen Datenbank, Datenverarbeitung, Kommunikation und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten.

Dürfen wir vorstellen: Die Service- und Beratungsstelle der KKB im UBA (02/2024)

Die KKB wird seit Anfang 2023 bei ihren Arbeiten zur klimaneutralen Bundesverwaltung von einer Service- und Beratungsstelle im Umweltbundesamt (SBS-KKB) unterstützt. Die SBS-KKB berät und unterstützt die KKB mit bisher 6 Mitarbeitenden in fachlichen Fragen rund um die Themen Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung, Veranstaltungen und Bilanzierung. Durch eine neu eingeführte Organisationsstruktur im UBA ist es der SBS-KKB möglich, aufkommende Fragestellungen direkt mit den Facheinheiten im UBA zu erörtern und die sich daraus ergebenen fachlichen Empfehlungen an die KKB weiterzugeben.

Die Arbeiten der SBS-KKB sind im UBA direkt an das Umweltmanagement (EMAS) gekoppelt, weil sich aus der langjährigen EMAS-Erfahrung heraus gezeigt hat, dass die Themen Umweltmanagement und Klima- bzw. Treibhausgasneutralität nicht scharf voneinander abgrenzbar sind. Das Umweltmanagement im UBA arbeitet seit 2016 am Schwerpunkt Treibhausgasneutralität und hat mit der Verknüpfung bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Die mit dieser Struktur gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeiten und Empfehlungen der KKB ein.

Online-Tool zur Beschaffung umweltfreundlicher Pkw (02/2024)

Die Fuhrparke verursachen einen erheblichen Anteil des Ressourcenverbrauchs und damit einhergehender Treibhausgasemissionen der öffentlichen Verwaltung. Die öffentliche Hand beschafft allein in Deutschland jährlich ca. 40.000 neue Fahrzeuge (ohne ÖPNV und Eigenbetriebe wie Müllentsorgung). Neben dem Umstieg auf Verkehrsmittel mit geringerer Umweltwirkung (z.B. Zweiräder, Pedelec, öffentlicher Verkehr) und der Reduzierung des Fuhrparks bieten emissionsarme und vor allem Pkw mit alternativen Antrieben eine Möglichkeit, Treibhausgasemissionen weiter deutlich zu reduzieren.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz formuliert dazu zentrale Zielvorgaben. Um diesen nachzukommen, ist das Projekt „Entwicklung von Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen“ durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) initiiert worden. Es beinhaltet folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Ableitung von Umweltanforderungen, die als Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien in die Ausschreibung von Pkw übernommen werden können
  • Erstellung eines Online-Tools zur Sensibilisierung und Information über Alternativen zum Pkw-Kauf und zur Beschaffung von Pkw mit alternativen Antrieben
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung eines Lebenszykluskosten-Berechnungstools

Unter www.nachhaltige-oeffentliche-pkw-beschaffung.de steht die aktuelle Version des Online-Tools mit entsprechenden Hintergrundinformationen zur Anwendung zur Verfügung. Für das Jahr 2024 sind Überarbeitungen und weitere Ergänzungen durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) geplant.

Blauer Engel für Kantinen und Catering (02/2024)

Seit Juli 2023 besteht die Möglichkeit, das Umweltzeichen „Blauer Engel“ auch für die Produktgruppe „Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb“ zu verleihen. Unternehmen können mit diesem bewährten und glaubwürdigen Umweltzeichen ein besonderes Maß an Nachhaltigkeit und ein hohes ökologisches Niveau ihrer Dienstleistungen zertifizieren lassen. Insgesamt wurden für das Veranstaltungscatering 24 und für den Kantinenbetrieb 29 verpflichtende Kriterien festgelegt. Darüber hinaus sind für beide Bereiche zusätzlich jeweils sieben KANN-Kriterien entwickelt worden, von denen zwei erfüllt werden müssen. Die Kriterien werden dabei thematisch untergliedert in: Anforderungen auf (1) Ebene der Mahlzeiten, (2) Nicht-Lebensmittel-Materialien, (3) betriebliche Infrastruktur, (4) Kommunikation und Personal.

Inhaltlich legt die Kennzeichnung mit dem „Blauen Engel“ besonderen Wert auf:

  • Klimaschutz durch Ermittlung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen pro Mahlzeit
  • Anforderungen u.a. zum Einsatz von Produkten aus ökologischer Erzeugung, zum Angebot von vegetarischen und veganen Mahlzeiten, zur artgerechten Tierhaltung, zum saisonalen Einsatz von Obst und Gemüse, Angebot von Leitungswasser und Verzicht auf Flugware
  • die Vermeidung von Einwegmaterialien, die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, den Einsatz ressourceneffizienter technischer Geräte und eine umweltfreundliche Logistik
  • fair gehandelte Lebensmittel und Anforderungen an Arbeitsbedingungen

Die Anforderungen enthalten konkrete Zielvorgaben und viele Umsetzungshilfen. Der „Blaue Engel“ leistet damit einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesverwaltung aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit im Handlungsfeld „Kantinenbetrieb / Gemeinschaftsverpflegung“.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Blauen Engels.

Das Großprojekt FMS (09/2023)

Zum zweiten Mal hat 2023 eine umfangreiche Datenerhebung mit Hilfe des Formular-Management-Systems des ITZBund stattgefunden, um eine Vielzahl von Daten für die Bereiche Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu erheben. Mit dem Ziel, möglichst viele Erhebungen zu bündeln und damit den Aufwand für die Behörden der Bundesverwaltung so gering wie möglich zu halten, entsteht ein gemeinsames Großprojekt verschiedener Ressorts: Die Grundlage bildet die Erhebung für das Monitoring zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit unter Gesamtfederführung des Bundeskanzleramts. Die KKB erhebt ergänzend Daten, die für die Klimabilanz der Bundesverwaltung genutzt werden. Aber auch weitere Programme werden in die Erhebung integriert: so zum Beispiel das Monitoring zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz und zu den Vorgaben des Masterplans Ladesäuleninfrastruktur II des BMDV. Insgesamt sind über einen Zeitraum von sechs Wochen etwa 950 Fragebögen mit Daten zu den verschiedenen Handlungsfeldern zu befüllen. Diese Mammutaufgabe wird durch die Zusammenarbeit von knapp 3.000 Beschäftigten erledigt, die eine der vielen Rollen in FMS einnehmen.

Umweltmanagement – ein großer Schritt nach vorne (09/2023)

Für ein erfolgreiches Umweltmanagement muss eine Vielzahl von Daten erhoben und verwaltet werden. Bislang haben sich die Behörden oft mit individuellen Lösungen (vorrangig Excel-Tabellen) beholfen – doch nun geht die Bundesverwaltung einen großen Schritt Richtung Digitalisierung voran. Das ITZBund bietet den Behörden der Bundesverwaltung ein Umweltmanagement-Tool an, mit dessen Hilfe umweltrelevante Daten in einer zentralen Datenbanklösung verwaltet und mit Hilfe von Dashboards und Reports ausgewertet werden können. Das Projekt wurde bereits in der Generealzolldirektion getestet. In einem nächsten Schritt wird seit September 2023 die Pilotierung auf circa 50 weitere Behörden ausgeweitet. Das Tool bietet erstmals die Möglichkeit, verschiedene Standorte pro Behörde anzulegen und diesen Standorten jahresweise die unterschiedlichen Verbräuche mit Relevanz für das eigene Umweltmanagement zuzuweisen – ganz nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Behörde. Außerdem ist es möglich, diesen Verbräuchen individuelle Attribute zuzuweisen, wie bspw. einen CO2-Umrechnungsfaktor. Die EMAS-Kernindikatoren können mit Hilfe von Grafiken und Tabellen ausgewertet werden, ebenso die Entwicklung der einzelnen Kennzahlen über mehrere Jahre. Das Tool bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten und wird sukzessive weiterentwickelt, um den Anforderungen der Bundesbehörden zu entsprechen. Die KKB unterstützt das ITZBund bei der Einführung hinsichtlich der Organisation der Pilotierung sowie der fachlichen Weiterentwicklung.

EMAS geht in Serie (06/2023)

Der Einführung des Europäischen Umweltmanagement- und Auditierungssystems (EMAS) kommt bei der Erreichung der klimaneutralen Organisation bis 2030 eine zentrale Rolle zu. Darunter fallen die systematische Erhebung, Erfassung und Steuerung von Verbräuchen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur klimaneutralen Ausrichtung sämtlicher Aspekte des Verwaltungsbetriebs. Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält die Zielsetzung, EMAS bis zum Jahr 2025 in allen obersten Bundesbehörden und zusätzlich mindestens 300 weiteren Standorten einzuführen.

Dazu haben unter anderem auch zwei EMAS-Konvois der KKB mit insgesamt dreizehn teilnehmenden Behörden beigetragen.

Zudem hat das Beschaffungsamt des BMI in Abstimmung mit der KKB im Oktober 2022 dreizehn Rahmenvereinbarungen über Unterstützungsleistungen zur Einführung und Aufrechterhaltung von EMAS abgeschlossen. Neben individuellen Beratungen wurden darunter auch drei Verfahren im bewährten Konvoiformat beauftragt.

Die im Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in §6 vorgesehenen Einsparverpflichtungen für öffentliche Stellen sowie die Vorgabe zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems ab einem bestimmten Gesamtenergieverbrauch werden voraussichtlich die Verbreitung von EMAS in den Behördenstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen beschleunigen.

Um diesem zunehmenden Bedarf Rechnung zu tragen, bietet unter anderem der Arbeitsbereich „Nachhaltigkeit und Klimaneutralität“ der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) den Behörden neben zahlreichen Informations- und Fortbildungsangeboten auch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zum Thema Umweltmanagement an.

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