Die im Folgenden dargestellten ERP- und KfW-Förderkreditprogramme werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des BMWK umgesetzt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
Die Programme im Einzelnen:
- Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen durchführen möchten. Mit diesem Förderangebot können auch Nachfolgen finanziert werden. Auch kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union [Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro] sind antragsberechtigt, ebenso wie kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. [Mehr erfahren]
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Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission Union [Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro], Einzelunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredithöchstgrenze beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 %. Hierdurch soll die Kreditvergabebereitschaft der Banken und Sparkassen erhöht werden. [Mehr erfahren]
- Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand steht für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro einschließlich Nachfolgerinnen und Nachfolgern mit zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung. Die Kredithöchstgrenze beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 %. Hierdurch soll die Kreditvergabebereitschaft der Banken und Sparkassen erhöht werden. [Mehr erfahren]
- Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit steht zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben zur Verfügung. Er ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert wird der Investitions- und Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit einem Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben oder innovativer Unternehmen. Der Kreditbetrag liegt zwischen mindestens 25.000 Euro und 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben innovativer Unternehmen. [Mehr erfahren]
- ERP-Mezzanine für Innovation dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder technischer Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland. Mit dem Programm werden private Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind, gefördert. Der Kreditbetrag liegt zwischen mindestens 25.000 Euro und maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann als integriertes Finanzierungspaket zur Verfügung gestellt werden, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Alternativ kann die Finanzierung als reine Fremdkapitalfinanzierung (klassisches Darlehen) zur Verfügung gestellt werden. [Mehr erfahren]
- Konsortialfinanzierung für großvolumigere Finanzierungen mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Innovation:
Der KfW Kredit für Wachstum bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen. Es werden Vorhaben finanziert, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln. Es können auch Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digital¬isierung eines Unter¬nehmens beitragen.
Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz bis in der Regel 2 Milliarden Euro beträgt. Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Finanzierungen. Dabei übernimmt die KfW anteilig Kreditrisiken des finanzierten Unternehmens und bietet den beteiligten Banken optional eine Refinanzierung an. Die Finanzierungsstrukturen sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmt. [Mehr erfahren]
- Konsortialfinanzierung für großvolumigere Finanzierungen mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit:
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet gewerblichen mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Es können die gesamten Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten, finanziert werden- für Vorhaben, die einen objektiv nachweisbaren positiven Beitrag zur Erreichung mindestens eines der definierten Umweltziele leisten (“Vorhabenvariante“) z.B. Vorhaben/Maßnahmen zur Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz oder Kreislaufwirtschaft. Die definierten technischen Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit lehnen sich inhaltlich an die EU-Taxonomie an.
- für Antragsteller, die ihr Geschäftsmodell nach den definierten Umweltzielen Finanzierung und Herstellung von klimafreundlichen Technologien und Produkten (gemäß EU-Taxonomie) ausgerichtet haben bzw. innerhalb der Kreditlaufzeit ausrichten werden und dies auf geeignete Art und Weise dokumentieren und nachweisen können („Geschäftsmodellvariante“).
Damit sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beizutragen. [Mehr erfahren]