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Artikel - Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit in der Wirtschaft

Einleitung

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sind Richtschnur der Politik der Bundesregierung. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung müssen Hand in Hand gehen, damit Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Ein zentraler Akteur und Multiplikator für mehr Nachhaltigkeit ist die Wirtschaft.

Deutschland setzt die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie um. Diese wird in regelmäßigen Abständen weiterentwickelt. Informationen darüber, wie sich wichtige Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland im Hinblick auf die Ziele entwickeln, gibt der Indikatorenbericht „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes, der alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Innerhalb der Bundesregierung ist das BMWK für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele „Bezahlbare und saubere Energie“ (SDG 7), „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ (SDG 8) und Klimaschutz (SDG 13) vornehmlich verantwortlich. Das BMWK ist darüber hinaus aber auch allen anderen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet und berücksichtigt deren Umsetzung in seiner Arbeit.

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.

© Bundesregierung

Das BMWK setzt die Rahmenbedingungen für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftspolitik. So werden die regionale Entwicklung und der Strukturwandel in den Braunkohleregionen unterstützt, die Energiewende vorangetrieben, bürokratische Belastungen reduziert, der Mittelstand gestärkt und die Sicherung von Fachkräften gefördert sowie die öffentliche Beschaffung nachhaltig gestaltet. Industriepolitik und Digitalisierung werden nachhaltig ausgerichtet, um adäquate Rahmenbedingungen für Transformationstechnologien bereitzustellen. Entsprechend unterstützt die Bundesregierung im EU-Rahmen auch eine ehrgeizige EU-Handelsagenda.

Auch die Wirtschaft selbst trägt ihren Teil zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Kleine, mittelständische, wie auch global agierende Unternehmen tragen als Produzenten und Anbieter von Waren und Dienstleistungen, als Treiber von Forschung und Entwicklung, als Innovatoren für zukunftsfähige Verfahren und Strukturen, als Nachfrager von Rohstoffen und Vorprodukten, als Arbeitgeber beispielsweise in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei der Förderung von Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie in ihrem regionalen Umfeld eine große Verantwortung für die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Dabei sind nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten von entscheidender Bedeutung. Mit der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit steigt das öffentliche Interesse an den sozialen und ökologischen Auswirkungen von unternehmerischem Handeln wie auch das Interesse der Unternehmen selbst, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Auch der Finanzmarkt ist gefordert, bei der Transformation unserer Wirtschaft ein wichtiger Partner zu sein. Dafür werden Maßnahmen im Bereich Sustainable Finance umgesetzt.

Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen

Förderung von nachhaltigen unternehmerischen Initiativen

Zum Gelingen einer nachhaltigen Entwicklung tragen die großen deutschen Industriekonzerne ebenso wie die zahlenmäßig überwiegenden kleinen und mittelständischen Betriebe und Unternehmen bei. Das BMWK unterstützt unternehmerische Initiativen, die im Zeichen der Nachhaltigkeit stehen, in vielfältiger Weise und gibt Anstöße zu mehr Nachhaltigkeit.

Die Industrie ist aufgrund der besonderen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft maßgeblich gefordert, den globalen Herausforderungen wie zum Beispiel dem Klimaschutz zu begegnen. Das BMWK unterstützt die industriellen Branchen dabei, sich an diese Herausforderungen anzupassen. Ein Beispiel hierfür ist das „Handlungskonzept Stahl“. Ziel dieser Initiative ist es, eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige und klimaneutrale Stahlproduktion am Standort Deutschland zu erreichen.

Der Klimaschutz erfordert den Umstieg auf eine emissionsfreie Mobilität. Daher steht auch die Fahrzeugindustrie vor einem großen Umbruch, den sie mit Hilfe von Innovationen meistern muss und hierin wird sie von der Bundesregierung mit zahlreichen Förderprogrammen unterstützt. Die Förderung des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur schafft die Voraussetzung für eine erfolgreiche Elektromobilität. Das BMWK engagiert sich gleichermaßen im Seeverkehr für die Einführung klimafreundlicher Kraftstoffe als auch in der Luftfahrt für die Entwicklung klimaneutraler Konzepte für Antriebstechnologien um künftige Emissionsanforderungen der Luftfahrt zu erfüllen.

Um die Nachhaltigkeit von Elektrofahrzeugen weiter zu steigern ist es essentiell, die Herstellungs- und Entsorgungsbedingungen von Batterien zu optimieren. Daher ist die Steigerung der Batterie-Nachhaltigkeit ein zentrales Ziel der beiden „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEIs) im Bereich Batteriezellfertigung, von denen eines vom BMWK koordiniert wird. Dabei stehen gleichermaßen der ökologische Fußabdruck der Batterie-Wertschöpfungskette wie auch die Nachnutzung und das Recycling von Batterien im Fokus.

Mit Blick auf die nachhaltige Entwicklung von Städten und Kommunen ist die Entwicklung des Einzelhandels zentral. Er befindet sich durch den demografischen Wandel, geändertes Verbraucherverhalten, technologische Neuerungen und Digitalisierung in einem Strukturwandel. Um in diesem Strukturwandel neue Perspektiven aufzuzeigen, hat das BMWK Maßnahmen entwickelt, um einer Verödung der Innenstädte und einer Unterversorgung im ländlichen Raum entgegenzuwirken.

Eine Schlüsseltechnologie, die Innovationen in vielen Industriebereichen vorantreibt, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele leistet und gleichzeitig die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärkt, ist der Leichtbau. Vor allem für den nachhaltigen Umbau des Mobilitätssektors und für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind Leichtbautechnologien entscheidend. Die Leichtbaustrategie soll dabei unterstützen die gute Position Deutschlands beim Leichtbau weiter auszubauen. Daher unterstützt das BMWK den Leichtbau seit 2017 mit der Initiative Leichtbau.

Rohstoffe bilden die elementare Grundlage für die industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa. Eine sichere Rohstoffversorgung ist grundlegend für den Technologiestandort Deutschland. Damit geht auch die Verantwortung einher, sich für eine nachhaltige und sozial verträgliche Gewinnung sowie schonende Nutzung von Rohstoffen einzusetzen. Ereignisse mit geopolitischen Auswirkungen wie die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben sowohl die Abhängigkeit von globalen Lieferketten als auch die Risiken für die Rohstoffversorgungssicherheit der Industrie in der EU noch einmal sehr verdeutlicht. Um Unternehmen bei der Sicherung einer nachhaltigen und langfristigen Rohstoffversorgung stärker zu unterstützen, hat das BMWK im Januar 2023 Eckpunkte „Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung“ vorgelegt, mit denen die von der Bundesregierung im Januar 2020 beschlossene Rohstoffstrategie der Bundesregierung fortgeschrieben und weiter konkretisiert wird.

Kreislaufwirtschaft

Zirkuläres Wirtschaften und Kreislaufwirtschaft als Wettbewerbsvorteil

Bei der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) geht es darum, den Rohstoffverbrauch zu senken und Stoffkreisläufe zu schließen. Die Kreislaufwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und ist ein zentraler Bestandteil der Diversifizierung der Rohstoffversorgung für die Wirtschaft.

Im Rahmen der Fortschreibung der Rohstoffstrategie wurde die Kreislaufwirtschaft als eine zentrale Säule neben der Diversifizierung bei Rohstoffimporten und der Stärkung der heimischen Rohstoffgewinnung aufgenommen. Insbesondere in wichtigen Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Elektromobilität oder Photovoltaik ist vieles erst im Aufbau. Die Kreislaufwirtschaft geht über das Recycling hinaus. Es geht darum, dass Produkte langlebig, reparaturfreundlich sind und der Kreislaufgedanke schon beim Produktdesign Eingang findet (Designs for Recycling). So entstehen neue Geschäftsmodelle der zirkulären Wirtschaft, von der Sharing – Economy über zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Bereich Reparatur, Wiederverwendung oder Wiederaufbereitung bis zum Recycling. Gleichzeitig können regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt und Beschäftigung gesichert werden. Zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft hat die Dialogplattform Recyclingrohstoffe bei der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) im Oktober 2023 konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft erarbeitet und vorgeschlagen.

Die industrielle Bioökonomie kann eine wichtige Treiberin für eine geschlossene und klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein. Sie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, dem Ersatz von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren. Das BMWK unterstützt mit dem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Sustainable Finance

Unterstützung nachhaltiger Finanzmärkte

Nachhaltigkeitsziele sollen noch stärker Leitmotiv auch im Finanzsystem werden. Die Bundesregierung hat sich daher vorgenommen eine glaubwürdige Sustainable Finance-Strategie mit internationaler Reichweite zu implementieren.

Ein nachhaltiges Finanzsystem ist ein entscheidender Hebel für die Transformation der Wirtschaft, um die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Ziele des Pariser Klimaabkommens über eine Anpassung der notwendigen realwirtschaftlichen Aktivitäten zu erreichen. Daher setzen die federführenden Bundesministerien, das BMF und BMUV, in enger Abstimmung mit dem BMWK und dem BMJ ihre enge Zusammenarbeit mit dem Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung fort. Als unabhängiges Multistakeholder-Gremium unterstützt dieser die Bundesregierung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Sustainable Finance-Strategie und leistet wertvolle Impulse.

Der Bund hat im Jahr 2020 erstmals und seitdem jedes Jahr Grüne Bundeswertpapiere emittiert. Die Grünen Bundeswertpapiere finden international große Anerkennung bei Investorinnen und Investoren und Branchenexpertinnen und Branchenexperten. Die Emission Grüner Bundeswertpapiere ist mit einem umfassenden Berichtswesen verbunden. Damit schafft die Bundesregierung Transparenz über die Ausgaben des Bundes für Klima- und Umweltschutz. Außerdem stärkt sie den Markt für nachhaltige Anlageformen und setzt Anreize, stärker in eine umwelt- und klimafreundliche Wirtschaft zu investieren.

Innovation und Digitalisierung

Innovationen und Digitalisierung - Treiber nachhaltiger Entwicklung

Nachhaltigkeitsaspekte sind bei Innovationsprozessen, insbesondere im Kontext der Digitalisierung, von Beginn an konsequent zu berücksichtigen. Es gilt die Chancen für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen und gleichsam Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden.

Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine nachhaltige Entwicklung. Digitale Technologien und Innovationen sind von zentraler Bedeutung für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele. Zum einen ermöglichen mit Digitalisierung verbundene Innovationen deutliche Effizienzsteigerungen. Dies bedeutet Kostensenkungen, schafft Wohlstandsgewinne durch Vernetzung und Automatisierung und führt zu geringeren Energie- und Ressourcenverbräuchen. Zudem erlaubt Digitalisierung ganz neue Ansätze einschließlich neuer Geschäftsmodelle für Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und zur Anpassung an den Klimawandel. Zum anderen führt Digitalisierung selbst auch zu höheren Energieverbräuchen und steigert den Bedarf an kritischen Ressourcen wie Seltenen Erden.

Im Rahmen einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft setzt sich das BMWK daher dafür ein, das Potenzial und die Ausrichtung von Innovation und Fortschritt stärker im Sinne der Nachhaltigkeitsziele auszurichten. Die folgenden Aktivitäten stehen stellvertretend für die digitalpolitischen Maßnahmen, mit denen das BMWK Innovationen und Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung unterstützt.

Mit dem Technologieprogramm „GreenTech Innovationswettbewerb“ fördert das BMWK die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien zur Steigerung von Ressourceneffizienz und Optimierung zirkulärer Wertschöpfungsketten. Mit dem Projekt GAIA-X treibt das BMWK den Aufbau eines offenen, sicheren und vernetzten europäischen Daten- und Infrastrukturökosystems mit höchsten Ansprüchen an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung weiter voran. GAIA-X wird zudem die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten in der Branche beschleunigen.

Nachhaltigkeit ist ebenfalls eines der drei zentralen Handlungsfelder im Leitbild 2030 der Plattform Industrie 4.0. Industrie 4.0 bezeichnet die intelligente Vernetzung von Maschinen und Abläufen in der Industrie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie. So können Produkte individuell auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Überproduktion und ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage können auf diese Weise reduziert werden, was den Ressourcenverbrauch insgesamt senkt. Ebenso kann durch das gemeinsame Datennutzen in Wertschöpfungsketten ein Beitrag zu geschlossenen Produktkreisläufen geleistet werden.

Das bundesweite Netzwerk „Mittelstand-Digital“ unterstützt den Mittelstand, insbesondere KMU, Handwerk und Start-ups, bei allen Aspekten der nachhaltigen Digitalisierung. Die 29 Zentren sensibilisieren, informieren, qualifizieren und bieten konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten (rd. 160 Lern- oder Demonstrationsorte). Im Netzwerk wird eine breite Anzahl an Publikationen, Demonstratoren und Digitalisierungsvorhaben angeboten, die den Mittelstand auch zu Themen wie z.B. Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft oder KI informieren und qualifizieren.

Das Zentrum Klima.Neutral.Digital, mit Standorten u.a. in Freiburg und Stuttgart, verfolgt speziell das Ziel, KMU mit Hilfe digitaler Technologien in die Lage zu versetzen, konkrete Schritte zur Klimaneutralität bis 2035 zu gehen.

Mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) fördert das BMWK (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) disruptive Innovationen und Technologien, die soziale, ökonomische und ökologische Herausforderungen lösen sollen. Innovatorinnen und Innovatoren werden von der SprinD bei der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Services unterstützt, die das Leben der Menschen nachhaltig besser machen sollen. Die Innovationswettbewerbe und Projekte der SprinD adressieren unter anderem Herausforderungen im Bereich Klima, Nachhaltigkeit und Energie.

Außenwirtschaft

Verantwortung für nachhaltige Entwicklung in der Außenwirtschaft

Die erfolgreiche Umsetzung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen erfordert auch eine an internationalen Nachhaltigkeitszielen ausgerichtete Außenwirtschaft, die Aspekte wie Klima- und Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung miteinander verbindet. Im Rahmen internationaler Wirtschaftsbeziehungen tragen dabei auch Unternehmen eine Verantwortung für die Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards.

Mit ihrer Handelsstrategie vom Februar 2021 hat die Europäische Kommission – neben der Modernisierung der Welthandelsorganisation (WTO) – den Fokus zugleich auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Förderung verantwortlicher und nachhaltiger Lieferketten gelegt. Ergänzend hat die Kommission im Juni 2022 in ihrer Mitteilung „Die Kraft der Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ ihren neuen Ansatz zur Um- und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen in EU-Handelsabkommen vorgelegt. Dies unterstützt das BMWK im Rahmen seiner handelspolitischen Zuständigkeit.

Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die klare Erwartungshaltung festgeschrieben, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entlang ihrer globalen Lieferketten gerecht werden. Das BMWK bringt sich aktiv in entsprechende Gesetzgebungsaktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene ein mit dem Ziel, durch klare und praktikable Regeln ein gemeinsames internationales Verständnis von unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit Blick auf Menschenrechte zu fördern, Rechtsklarheit für Unternehmen zu schaffen, die Rechte Betroffener zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erzielen. Am 3. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen.

Die durch das BMWK geförderten deutschen Auslandshandelskammern unterstützen die Aktivitäten deutscher Unternehmen auf ausländischen Märkten. Dies gilt insbesondere auch für wachsende und neue Märkte im Bereich Nachhaltigkeit. Mit dem Markterschließungsprogramm (MEP) und den Exportinitiativen unterstützt das BMWK zudem vor allem kleine und mittlere Unternehmen, neue Märkte zu erschließen beziehungsweise bestehende Märkte zu sichern und eine nachhaltige Präsenz sowie Netzwerke aufzubauen. Ein weiteres wesentliches Ziel der Exportinitiativen ist der Transfer von nachhaltigen Innovationen in neue Märkte und Zielregionen. Mit den Exportkreditgarantien (sogenannte „Hermesdeckungen“) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Exportgeschäfte, indem das Risiko eines wirtschaftlich oder politisch bedingten Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank auf den Bund übertragen wird. Mit den Investitionsgarantien sichert die Bundesregierung Beteiligungen deutscher Unternehmen in förderungswürdigen Projekten im Ausland gegen politische Risiken ab. Bei der Prüfung, ob ein Exportgeschäft oder eine Investition förderungswürdig ist, spielen schon seit langem Nachhaltigkeitserwägungen eine wichtige Rolle. Mit Inkrafttreten der Klimastrategie für die Garantieinstrumente – welche auch die Ungebundenen Finanzkredite (UFK-Garantien) umfasst – werden Projekte seit November 2023 auf ihre Vereinbarkeit mit der globalen 1,5°C-Grenze hin überprüft. Für Projekte, die auf besonders klimafreundliche Technologien setzen, wurden Deckungserleichterungen eingeführt.

Weiterführende Informationen:

Windräder auf einem Feld

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