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10.07.2023 - Artikel - Innovationspolitik

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Einleitung

Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Erfolgreiche Beispiele für die Erprobung etwa von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen zeigen die vielfältigen Potenziale von Reallaboren.

Das Bundeskabinett hat im November 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz) beschlossen. Den Entwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Was sind Reallabore?

Reallabore (englisch.: „regulatory sandboxes“) machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die gerade auch für den digitalen und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind: 

  • Reallabore machen es möglich, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen).
  • Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen können im Mittelpunkt stehen.
  • Reallabore beschleunigen die sozial-ökologische Transformation. Sie ermöglichen es zum Beispiel, wegweisende neue klima- und umweltschonende Technologien und Konzepte zu erproben. Sie schaffen Freiräume und helfen zugleich zu lernen, wie wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
  • Reallabore schaffen Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.

Mit seinen Schlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln hat sich der Rat der Europäischen Union auf ein entsprechendes Verständnis von Reallaboren geeinigt und deren Potenziale für Innovation und eine zukunftsorientierte Gesetzgebung betont.

In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

Das Personenbeförderungsgesetz zeigt, wie eine solche Experimentierklausel aussehen kann.

Experimentierklausel im §2 (7) Personenbeförderungsgesetz

"Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens fünf Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen."

Auch in anderen Bereichen gibt es solche Experimentierklauseln, zum Beispiel im Bereich Autonomes Fahren oder im Postgesetz. Je mehr Gestaltungsspielräume durch Experimentierklauseln und andere Instrumente geschaffen werden, umso besser sind die Voraussetzungen für die Erprobung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.

In anderen Kontexten wird der Begriff des Reallabors manchmal ebenso für verwandte und sich vielfach überschneidende Erprobungskonzepte genutzt, wie etwa im Kontext der transdisziplinären Forschung, für Testinfrastrukturen, Living Labs oder für Förderprojekte wie etwa das BMWK-Förderformat „Reallabore der Energiewende“.

Computerchip zum Thema Digitalisierung

© Raimundas/stock.adobe.com

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Reallabore-Gesetz

Zukunftslösungen auf den Weg bringen

Das Bundeskabinett hat im November 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz) beschlossen.

Mit dem Reallabore-Gesetz setzt das BMWK einen wichtigen Baustein zur Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore um. Das Gesetz soll eine einfachere und häufigere Nutzung von Reallaboren in vielen Innovationsbereichen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert. So unterstützt das Gesetz eine innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess, damit Reallabore häufiger genehmigt werden können.

Außerdem macht es verschiedene Verfahrensvorgaben wie eine angemessene Befristung und Verlängerung der Erprobung in Reallaboren. Auch der Wissenstransfer als wichtiges Element des regulatorischen Lernens wird mit verschiedenen Maßnahmen gefördert, damit sichergestellt wird, dass erfolgreiche Reallabore auch in einer Anpassung des Rechtsrahmens münden und die erfolgreich erprobten Innovationen allgemein zugelassen werden können. Zudem wird das Reallabore-Innovationsportal gesetzlich verankert, das neben Aufgaben im Bereich Beratung, Information und Vernetzung auch wichtige Aufgaben zur Umsetzung des Gesetzes übernimmt.

Die Schaffung des Reallabore-Gesetzes dient auch der Umsetzung verschiedener Strategien der Bundesregierung (u.a. Digitalstrategie, Start-up-Strategie, Zukunftsstrategie Forschung und Innovation).

Das Gesetz wird flankiert von einer Reihe weiterer Maßnahmen:

  • Neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen:
    BMWK arbeitet mit den Bundesministerien mit Hochdruck daran, zusätzlich zum Reallabore-Gesetz neue rechtliche Möglichkeiten für Reallabore in Form von neuen Experimentierklauseln in unterschiedlichen Fachgesetzen zu verankern.
  • Prüfung der Erforderlichkeit von Experimentierklauseln in Gesetzgebungsprozessen:
    Ab dem Frühjahr 2025 werden alle Gesetzentwürfe von Bundesministerien mit einem digitalen Prüfschema daraufhin geprüft werden, ob die Implementierung weiterer fachgesetzlicher Experimentierklauseln erforderlich ist, um neue Erprobungsmöglichkeiten zu schaffen. Die vom BMWK bereitgestellte Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln unterstützt bei der rechtsicheren und leistungsstarken Formulierung der Klauseln.
  • Aufbau und Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals:
    Der Aufbau eines Reallabore-Innovationsportals startet im November 2024. Es wird als primär digitale Anlaufstelle für an Reallaboren Beteiligte dienen und Informationen sowie Beratung bereitstellen, aber auch die Vernetzung der Stakeholder fördern und den Wissenstransfer aus Reallaboren in die Gesetzgebung unterstützen. Der maximal vierjährige Pilotbetrieb startet im Mai 2025.

Mit diesem Maßnahmenpaket werden Innovatorinnen und Innovatoren auf dem gesamten Weg einer Idee ins Reallabor und von dort in den Markt unterstützt. Es basiert auf einer umfangreichen öffentlichen Konsultation im Jahr 2023, deren Ergebnisse in den Gesetzesentwurf und die begleitenden Maßnahmen eingeflossen sind. Grundlage dafür war das Grünbuch Reallabore.

Eingeflossen sind auch die Ergebnisse eines Forschungsgutachtens zu den rechtlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von Standards für Reallabore im Auftrag des BMWK. Das Gutachten finden Sie hier.

Unsere Strategie

Die Reallabore-Strategie des BMWK

Die Reallabore-Strategie (PDF, 796 KB) aus dem Jahr 2019 ist die Grundlage für die Arbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore. Dazu verfolgt die Reallabore-Strategie des BMWK drei Ziele:

1. Reallabore brauchen rechtliche Spielräume

Ein Kernziel der Reallabore-Strategie besteht darin, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Erprobung von innovativen Technologien, Produkten, Dienstleistungen oder Ansätzen ermöglicht und erleichtert wird.

Mehr Luft zum Atmen: Experimentierklauseln

Wenn wir dem Fortschritt nicht „regulatorisch hinterherlaufen“ wollen, brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität und „Luft zum Atmen“. Experimentierklauseln stellen zentrale Bausteine dar, um den Rechtsrahmen innovationsoffen und zukunftsorientiert zu gestalten. Die Reallabore-Strategie zielt deshalb darauf ab, neuen Gesetzen und Verordnungen durch die verstärkte Anwendung von Experimentierklausel mehr Flexibilität zu verleihen sowie bestehende Klauseln zu verbessern.

Es ist von entscheidender Bedeutung, Experimentierklauseln von Anfang an bei der Erarbeitung und Novellierung von Gesetzen mitzudenken und stets ihre Erforderlichkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Daher werden künftig alle Gesetzentwürfe von Bundesministerien verbindlich darauf geprüft, ob mit der Aufnahme von Experimentierklauseln innovativen Ideen mehr Freiraum gegeben werden kann (siehe oben zum Maßnahmenpaket zum Reallabore-Gesetz). Um bei der Formulierung von Experimentierklauseln zu unterstützen, stellt das BMWK zudem eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Arbeitshilfe beschreibt fünf Schritte um eine rechtssichere und innovationsoffene Experimentierklausel zu entwickeln und bietet einen konkreten „Setzkasten“ als Formulierungshilfe. Sie basiert auf einem umfangreichen Gutachten (PDF, 5 MB) der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK. Sie wurde 2024 auf Basis eines ergänzenden Gutachtens der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK aktualisiert und erweitert. Auf Grundlage dieser Arbeitshilfe arbeitet die Geschäftsstelle Reallabore eng mit den betroffenen Ressorts zusammen, um neue Experimentierklauseln zu schaffen und die bestehenden Regelungen zu verbessern.

Im deutschen Recht haben Experimentierklauseln zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen und sind bereits in unterschiedlichen Regelungsbereichen verankert. Bekannte Beispiele im nationalen Recht sind die Regeln zur Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel in der Personenbeförderung (§ 2 Abs. 7 Personenbeförderungsgesetz) und im Bereich des autonomen Fahrens (§ 1 i StVG i. V. m. §16 AFGBV), zur Erprobung neuer Versorgungsdienstleistungen im Bereich Post (§23 PostG) oder der Erprobung neuer Stoffe im Bereich Düngemittel (§4 DüMV).

Internationale Vorbilder und europäischer Rahmen

Auch das europäische Recht spielt oft eine wichtige Rolle für Reallabore. Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft hat der Rat der Europäischen Union am 16. November 2020 Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln beschlossen. Damit haben die EU-Mitgliedstaaten erstmals ein gemeinsames europaweites Verständnis geschaffen, was Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) sind und welche Chancen sie bieten. Außerdem stellen Reallabore eine zentrale Maßnahme der EU-Innovationsagenda dar. Denn wenn es darum geht, die gesetzlichen Grundlagen für Reallabore zu verbessern, ist oftmals auch die Europäische Kommission gefragt.

So wurden oder werden aktuell in verschiedenen EU-Rechtsakten Reallabore und Experimentierklauseln verankert, zum Beispiel in der KI-Verordnung, im Net Zero Industry Act, Industrieemissionsrichtlinie, Interoperable Europe Act.

Im Bereich Künstlicher Intelligenz hat die EU-Kommission in ihrer am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa gesetzt. Die KI-Verordnung enthält auch Regelungen für sogenannte KI-Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen. Die Verordnung sieht dabei u. a. erweiterte rechtliche Möglichkeiten zur Datennutzung im KI-Reallabor und intensive Begleitung durch die zuständigen Behörden vor. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Start-ups verstärkt berücksichtigt. Gerade für Start-ups und KMU sind Reallabore von zentraler Bedeutung, um neue KI-Systeme rechtsicher zu erproben und zu entwickeln.

Das Gutachten „Reallabore – Überblick über internationale regulatorische Ansätze und ihre Umsetzbarkeit in deutsches Recht“ zeigt, welche rechtlichen Erprobungsansätze weltweit zum Einsatz kommen. Davon ausgehend untersucht es für Frankreich, Dänemark und Japan im Detail, welche Ansätze in das deutsche Recht überführt werden könnten.

2. Know-how-Transfer und Vernetzung

Wir müssen Unsicherheiten und Informationsdefizite abbauen sowie die Vernetzung und den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung verbessern. In vielen laufenden und geplanten Projekten tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Ist so etwas rechtlich möglich? An wen muss ich mich wenden? Wo finde ich mögliche Projektpartner? Wie steht es um Fragen der Haftung und Versicherung? Wer kann mich unterstützen?

Die Beantwortung dieser Fragen kosten Zeit und Kraft – nicht selten ein Grund dafür, dass innovative und Erfolg versprechende Ideen nicht umgesetzt werden.

Reallabore-Innovationsportal

Als Teil des Maßnahmenpakets zum Reallabore-Gesetz wird ab Frühjahr 2025 das Reallabore-Innovationsportal als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer rund um Reallabore dienen. Als digitale Plattform soll es leicht zugänglich und bürokratiearm die Planung, Umsetzung, Durchführung und Evaluierung von Reallaboren in der Praxis unterstützen und Erkenntnisse aus Reallaboren an die für die relevanten rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen weitergeben. So können die Regeln für Innovationen schnell angepasst und eine zügige Zulassung und Skalierung von erfolgreich im Reallabor erprobten Innovationen erreicht werden.

Das Reallabore-Innovationsportal wurde im Reallabore-Gesetz verankert und soll zunächst im Rahmen eines maximal vierjährigen Pilotbetriebs getestet werden. Ein Dienstleistungsauftrag wurde bereits vergeben und der Aufbau des Reallabore-Innovationsportals startet im November 2024.

„Netzwerk Reallabore“

Mit Inbetriebnahme des Reallabore-Innovationsportals wird auch das seit 2019 bestehende „Netzwerk Reallabore“ in die digitale Plattform integriert. Im Rahmen der Beratung durch das Reallabore-Innovationsportal wird die Vermittlung des Kontakts zu Praktikerinnen und Praktikern aus dem Netzwerk Reallabore bei spezifischen Einzelfragen eine wichtige Rolle spielen. Hierzu wird im Rahmen des bestehenden Netzwerks Reallabore eine Struktur mit themenspezifischen Fachgruppen aus Expertinnen und Experten sowie ein Mentoringprogramm mit freiwilligen Patinnen und Paten für Reallabore aufgebaut. Das Netzwerk kann auch dazu dienen, Projektpartner, wie zum Beispiel ein Start-up mit einer innovativen Idee und eine experimentierfreudige Gemeinde, zusammenzuführen. Mittlerweile hat das Netzwerk über 1.000 Mitglieder.

Handbuch Reallabore

Unser Ziel ist es, Informationsdefizite abzubauen, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelarbeit zu vermeiden. Daher hat das BMWK bereits 2019 das „Handbuch Reallabore“ entwickelt. Damit sollen die relevanten Akteure die richtigen und notwendigen Fragen stellen und gleichzeitig bei der Beantwortung unterstützt werden. Das Handbuch informiert über rechtliche Fragestellungen und zeigt gelungene Beispiele aus der Praxis. Auf der Basis von Informationen aus dem Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals ist eine Aktualisierung des „Handbuch Reallabore“ geplant, um Unterstützung optimal an die Bedürfnisse der Anwender anzupassen.

„Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“

Für Reallabore ist die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO häufig mit Herausforderungen verbunden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen enthalten jedoch an vielen Stellen Spielräume, die sich gerade für die Erprobung digitaler Innovationen nutzbar machen lassen. Das Datenschutzrecht gibt dem Rechtsanwender eine Reihe flexibler Instrumente an die Hand, die eine rechtskonforme Erprobung digitaler Innovationen zulassen und in der Praxis oftmals unterschätzt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit der Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren eine Broschüre vorgelegt, in der die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Erprobung von Innovationen in Reallaboren aufgezeigt und Hinweise gegeben werden, wie Unternehmen damit erfolgreich umgehen können. Die Praxishilfe basiert auf einem umfangreichen Gutachten der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK.

Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore und Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore

Die konkreten Anwendungsfelder von Reallaboren sind vielfältig und gehen weit über die Zuständigkeiten des BMWK hinaus. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie mit den Ländern ist daher zentrale Voraussetzung für die stete Verbesserung und Gestaltung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore.

Um den Austausch zu vereinfachen, wurde die „Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore“ ins Leben gerufen, die seit 2019 regelmäßig tagt. Ebenso existiert seit Mai 2023 ein Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore, der insbesondere die Einbindung der Länder in die Erarbeitung des Reallabore-Gesetzes und der begleitenden Maßnahmen sicherstellt. Es gibt einen breiten Konsens der Ressorts und Länder, dass Reallabore in Zeiten des digitalen und nachhaltigen Wandels ein wichtiges und notwendiges Instrument darstellen, um den Regulierungsrahmen weiterzuentwickeln und Innovation in Deutschland zu ermöglichen.

3. Reallabore in der Praxis erproben

Wir wollen Reallabore durch mehr Sichtbarkeit und durch die Begleitung von Best-Practice-Beispielen unterstützen und zeigen, dass Reallabore einen wertvollen Beitrag für Innovationen in Deutschland leisten können.

Innovationspreis Reallabore

Reallabore sichtbar machen, innovative Ideen würdigen und zu neuen Reallaboren ermuntern – das sind die Ziele des Wettbewerbs „Innovationspreis Reallabore“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 31.05.22 in einer feierlichen Preisverleihung vor rund 300 Zuschauern in Berlin bereits zum zweiten Mal vergeben hat.
Der Innovationspreis wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in drei Kategorien: „Ausblicke“ für Ideen für Reallabore, „Einblicke“ für Reallabore in der Umsetzung und „Rückblicke“ für abgeschlossene Reallabore.

Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore und den Siegerprojekten sowie Nominierten finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten für Ihr Reallabor-Projekt

Die Reallabore-Strategie des BMWK umfasst keine eigenen finanziellen Förderinstrumente, sondern zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore ab. Gleichwohl existieren an anderen Stellen vielfältige Fördermöglichkeiten, die zum Teil auch finanzielle Mittel zur Umsetzung von Reallabor-Projekten bereitstellen.

Einen zentralen Überblick über das Förderangebot auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene liefert die Förderdatenbank des Bundes. Stärker auf Beratung fokussiert sich beispielsweise die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes. Zudem gibt es auch eine Förder- und Finanzierungsberatung im BMWK. Mitarbeitende bieten dort Beratung unter anderem zu aktuellen Förderprogrammen, bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen und Konditionen von Förderprogrammen. Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer eigene Beratungsstellen. Auf Ebene der Europäischen Union können Sie sich über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission über die verschiedenen EU-Fördervehikel erkundigen (verfügbar ausschließlich auf Englisch). Informationen und Erläuterungen hierzu finden sich in deutscher Sprache auf dem deutschen Portal für Horizon Europe.

Wenn Sie an dem Förderformat „Reallabore der Energiewende“ im 8. Energieforschungsprogramm interessiert sind, finden Sie Informationen auf der Webseite www.energieforschung.de.

Ebenfalls besteht zukünftig die Möglichkeit der Information und des Austauschs zum Thema Förderung im Reallabore-Innovationsportal.

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© Kirti Patel / iStock

Handbuch Reallabore

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Formeln an einer Tafel zum Thema Innovationspolitik; Quelle: stock.adobe.com – pict rider

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Bei Fragen und Anregungen oder zur Teilnahme am Netzwerk können Sie sich gern per Mail an reallabore@bmwk.bund.de wenden.

Publikationen

Pressemitteilungen

  • 10.07.2023 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für die Erprobung von Innovationen: BMWK startet Konsultation zum Reallabore-Gesetz

    Öffnet Einzelsicht
  • 31.05.2022 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Ausgezeichnete Reallabore:
    Bundeswirtschaftsministerium würdigt Testräume für digitale und ökologische Transformation

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Quadrocopter zum Thema Reallabore

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