Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
Am 14. August ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen in Kraft getreten. Die Braunkohleregionen erhalten vom Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zusätzliche Unterstützung erhalten ausgewählte Steinkohlekraftwerksstandorte sowie die ehemaligen Braunkohletagebaue Helmstedt und Altenburger Land. Um diese Mammutaufgabe zu begleiten und dabei die richtigen Projekte auszuwählen, arbeiten Bund und Länder im Bund-Länder-Koordinierungsgremium eng zusammen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner bei konkreten Projektideen finden Sie auf den Internetauftritten der Länder:
Sachsen-Anhalt
www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de
Brandenburg
www.lausitz-brandenburg.de
Sachsen
www.strukturentwicklung.sachsen.de
Nordrhein-Westfalen
www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den ersten Bericht zur Evaluierung des Investitionsgesetzes (InvKG) Kohleregionen verabschiedet. Konkret ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verpflichtet, alle zwei Jahre und erstmalig zum 30.06.2023 die Wirkung der finanzierten Maßnahmen auf die Zielgrößen Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen zu untersuchen.
Den Bericht finden Sie hier.
Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“: Kohleausstieg bis 2038, Unterstützung des Strukturwandels und Abfederung sozialer Folgen
Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen hat die Bundesregierung einen zentralen Vorschlag der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt, welche die Bundesregierung als wichtigen Baustein für die Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen am 6. Juni 2018 mit hochrangigen Expertinnen und Experten eingesetzt hat. Ziel der Kommission war es, einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Dabei steht die Schaffung konkreter Perspektiven für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen im Vordergrund.
Mit der Übergabe des Abschlussberichts (PDF, 4 MB) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Darin empfehlen die Expertinnen und Experten der Kommission einen vollständigen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Um die betroffenen Regionen beim Strukturwandel zu unterstützen, sieht der Bericht Mittel in Höhe von über 40 Milliarden Euro vor.
Für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten stand im Bericht die Schaffung konkreter Perspektiven für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze im Vordergrund. Vorderstes Ziel: Vermittlung von guter Arbeit in gute Arbeit. Die Kommission schlug zudem vor, sicherzustellen, dass älteren betroffenen Beschäftigten keine unbilligen sozialen und wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
Entsprechend der Empfehlungen der Kommission wurde von der Bundesregierung und den Sozialpartnern das Instrument Anpassungsgeld (APG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohlenindustrie und von Steinkohlekraftwerken entwickelt, um Übergänge in den gesetzlichen Ruhestand im Bedarfsfall zu erleichtern und negative, soziale Folgen des schrittweisen Kohleausstiegs abzufedern.
Die rechtlichen Grundlagen für das APG wurden in § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) verankert. Näheres bestimmen die APG-Richtlinien (PDF, 624 KB).
Weitere Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ finden Sie hier.
GRW-Förderung und „Unternehmen Revier“ unterstützen Projekte in Braunkohleregionen
Die Braunkohleregionen profitieren von zahlreichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, unter anderem durch Innovationsprogramme und die Europäischen Strukturfonds. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen auch zudem die Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Damit werden neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen auch Projekte zur länder- und landkreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation in Braunkohleregionen unterstützt.
Daneben hat das Bundeswirtschaftsministerium das erfolgreiche Programm „Unternehmen Revier“ aufgelegt, das Ideenwettbewerbe zum Strukturwandel in Braunkohlerevieren fördert.