Versorgungssicherheit und langfristig Klimaneutralität – das sind die beiden zentralen Ziele der deutschen Energiepolitik. Das gilt auch für den Strommarkt. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Netzbetreiber.
Sie sind für den sicheren Netzbetrieb zuständig (Paragraph 12, 14 Energiewirtschaftsgesetz, EnWG). Die Unternehmen planen und warten das Netz, regeln den Netzbetrieb und stimmen Stromerzeugung und -nachfrage aufeinander ab.
Als Maß für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung für Endverbraucherinnen und -verbraucher dient der sogenannte SAIDI (System Average Interruption Duration Index). Dieser Index zeigt, wie lange jede Letztverbraucherin und jeder Letztverbraucher aus Netzgründen während eines Jahres durchschnittlich keinen Strom zur Verfügung hatte. Dieser Nichtverfügbarkeitswert wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur erfasst – er zeigt einen deutlich sinkenden Trend seit 2006. Das zeigt, dass die Versorgungssicherheit auch in einem Strommarkt mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien nicht beeinträchtigt wird. Im Jahr 2021 waren die Menschen und Unternehmen bundesweit im Durchschnitt nur rund 13 Minuten ohne Strom, was ein im internationalen Vergleich sehr guter Wert ist. Hauptursache war damals ein Starkregenereignis im Westen und Südwesten Deutschlands.
Zur Untersuchung der Versorgungssicherheit am Strommarkt wird die Kenngröße Lastüberhangswahrscheinlichkeit betrachtet. Diese sagt aus, ob jederzeit eine ausreichende Stromproduktion zur Deckung der Stromnachfrage zur Verfügung steht.
Informationen zur Versorgungssicherheit beim Stromnetzbetrieb finden sie hier.
Laufende Beobachtung der Versorgungssicherheit
Die Bundesnetzagentur überwacht durchgehend die Versorgungssicherheit in Deutschland. Dabei berücksichtigen die zugrunde liegenden Untersuchungen auch Situationen mit geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen sowie den Ausstieg aus der Atom- und der Kohleverstromung. Die Untersuchungen zeigen, dass die Nachfrage am Strommarkt in Deutschland bis 2030 in allen untersuchten Szenarien gedeckt werden kann. Dabei ist eine höhere Nachfrage, unter anderem durch elektrisch betriebene Wärmepumpen und Elektromobilität, bereits berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur legt nach Paragraph 51 des EnWG alle zwei Jahre einen Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität vor. Der aktuelle Bericht (hier) basiert auf zwei Gutachten: Das erste wurde von consentec, IER und FfE (Gutachten consentec et al., Datenanhang) angefertigt, eine Aktualisierung wurde von r2b vorgelegt (Gutachten r2b, Datenhang).
Unter dem Begriff Versorgungssicherheit wird im Rahmen dieses Monitoringberichts die angemessene Deckung des Strombedarfs verstanden. Diese umfasst die Aspekte Stromerzeugung, Stromtransport und die Verfügbarkeit von Energieträgern für die Stromerzeugung. Die Bundesregierung hat auf Basis des Berichtes der Bundesnetzagentur dem Bundestag Handlungsempfehlungen vorgelegt, diese finden Sie hier.
Der Bericht stellt die bestehende Versorgungslage und deren Entwicklung unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Marktgegebenheiten dar. Im Bericht werden keine Risiken mit unvorhersehbarer Eintrittswahrscheinlichkeit untersucht, da der Strommarkt hierfür selbst keine Vorsorge treffen kann. Die Absicherung für diese Risiken fällt in den Bereich der staatlichen Risikovorsorge durch Reserven, die zusätzlich zum Strommarkt in Extremsituationen zur Verfügung stehen.