Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Potenzialschätzung der Bundesregierung zur Ableitung der Konjunkturkomponente weiter zu erhöhen, werden alle notwendigen Daten und Programme für die Frühjahrsprojektion 2024 hier vollumfänglich veröffentlicht.

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials erfolgt in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen EU-Verfahren nach dem Produktionsfunktionsansatz. Diese gemeinsame EU-Methode wurde in der technischen EU-Arbeitsgruppe „Produktionspotenzial“ (Potential Output Working Group, POWG; bis April unter dem Namen „Produktionslücken“, Output Gap Working Group, OGWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union konzipiert und wird dort kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt – auch im Hinblick auf in der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte (wie Korrekturanfälligkeit des Indikators, übermäßige Prozyklizität oder Unterschätzung des Produktionspotenzials). Die Bundesregierung wird sich diesbezüglich weiter aktiv einbringen.

Darüber hinaus evaluiert die Bundesregierung gemäß dem gesetzlich festgelegten und im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode vereinbarten Auftrag das Konjunkturbereinigungsverfahren der nationalen Schuldenbremse auf Grundlage der in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnisse – zum Beispiel durch systemische Krisen. Im Zuge der Frühjahrsprojektion 2024 wurden als ein Ergebnis zwei Anpassungen im Bereich der Potenzialschätzung im Rahmen der bestehenden gemeinsamen EU-Methode vorgenommen; diese sind im zugehörigen BMWK Schlaglichter-Artikel 05/2024 erläutert. Weitere Informationen zur Evaluierung der Konjunkturbereinigung sind hier verfügbar.

Weitere Details/Verweise einschließlich der Informationen über das von der Europäischen Kommission auch für andere EU-Mitgliedstaaten angewandte Verfahren finden sich im ebenfalls hier veröffentlichten Hinweisblatt „Ergänzende Unterlagen zur Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials“.