Erneuerbare Energien – Solaranlage

Mit dem Solarpaket I wurden erstmals sogenannte naturschutzfachliche Mindestkriterien in das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen. Ziel dieser Mindestkriterien ist die Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-Freiflächenanlagen. Die Mindestkriterien enthalten Vorgaben zum maximalen Bedeckungsgrad, zur biodiversitätsfördernden Aufwertung sowie zur Pflege der Fläche, zur Durchgängigkeit für Tierarten und zur Verwendung von Reinigungsmitteln. Diese neuen Anforderungen an Freiflächenanlagen schaffen einen Mehrwert für den Naturschutz und die Akzeptanz der Photovoltaik in der Fläche. Um den Mehraufwand auf Seiten der Anlagenbetreiber zu begrenzen, können diese aus einer Liste von fünf Mindestkriterien drei auswählen, die auf die Gegebenheiten vor Ort besonders gut passen.

Mit dem Leitfaden gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Hinweise für die Umsetzung in der Praxis, insbesondere zu den Anforderungen der verschiedenen naturschutzfachlichen Mindestkriterien, zu geeigneten Nachweisen – einschließlich der Rolle von Eigenerklärungen – sowie zur Vollzugskontrolle durch die Netzbetreiber. Der Leitfaden soll dazu beitragen, die Mindestkriterien schnell und erfolgreich in der Praxis umzusetzen.