Praktische Informationen für Unternehmen

Durch die Corona-Pandemie sind das öffentliche und wirtschaftliche Leben in vielen Ländern eingeschränkt. In einem umfangreichen Themenspecial beleuchtet die Germany Trade & Invest (GTAI) die wirtschaftlichen Auswirkungen weltweit.

Dazu stellen die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstehenden Zollbehörden ein umfassendes, öffentlich zugängliches Informationsangebot zur Verfügung.

Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Zoll finden Sie hier.

Die deutsche Tourismus-Wirtschaft benötigt während der Corona-Pandemie Transparenz und einen schnellen Zugang zu relevanten Informationen aus Deutschland und aller Welt. Das Info-Portal Corona-Navigator.de des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bündelt alle wichtigen Maßnahmen der Bundesländer im Überblick. Ergänzt wird das Angebot durch einen Förderwegweiser.

Das Bundesamt für Sicherheit weist darauf hin, dass die Corona-Pandemie Einfluss auf die Methoden von Cyber-Kriminellen nimmt. Diese nutzen verstärkt die Gelegenheit, mit Hilfe der derzeitigen Pandemie, ihre Schadsoftware in Form von Fake-News, Spam-Mails mit betrügerischen Anhängen oder virenbehafteten Links in gezielte Angriffe umzusetzen, um Netzwerkinfrastrukturen erheblich zu schädigen.

Was Unternehmen beachten müssen, steht hier.

Die verschiedenen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren haben ihr digitales Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie um eine Vielzahl von Webinaren erweitert. Welches Kompetenzzentrum welches Webinar angeboten hat, können Sie hier nachlesen.

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft informiert auf seiner Internetseite über Terminverschiebungen, Neuterminierungen und Absagen von Messen in Deutschland und im Ausland. Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert.

Um die Richtigkeit der Informationen zu bestätigen, empfiehlt es sich, sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Kontaktdaten können in der Regel über die Datenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft recherchiert werden.

Aussteller des Auslandsmesseprogramms wenden sich bitte zunächst an die jeweiligen Durchführungsgesellschaften.

Darüber hinaus hat der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft auf seiner Internetseite Informationen zu Hygienekonzepten sowie zu den Einreisebestimmungen für Teilnehmer an Messen in Deutschland zusammengestellt.

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kolleginnen und Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen FAQs zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus.

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Informationen für die Fachöffentlichkeit bereit:

Das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch-Institut bieten auf dem Portal „Zusammen gegen Corona“ umfassende Informationen, wie Sie sich schützen und anderen helfen können:

Weitere Informationen veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch auf ihrer Website zum Infektionsschutz:

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zum Umgang mit dem Coronavirus aus Sicht des Arbeitsschutzes:

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne unterliegt oder unterworfen wird beziehungsweise wurde, kann Entschädigung nach dem Infektionsentschädigungsgesetz auf Antrag erhalten. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall.

Entschädigungsberechtigt sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Trägerinnen und Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind. Die zuständige Behörde ist beim jeweiligen Bundesland angesiedelt.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann sich zudem bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung ergeben. Dies gilt, wenn Schulen, Kitas oder Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen geschlossen wurden.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen im Detail und die Antragstellung erhalten Sie auf der Website zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Länder.

Geschäftsreisen

Die Lage kann sich schnell verändern und entwickeln. Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt:

  • Aktuelle Informationen auf der Website des Auswärtigen Amts beachten. Dort finden sich Hinweise zur Sicherheitslage und den Einreiseregelungen in einzelnen Ländern.
  • Die Nachrichten verfolgen.
  • Auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen.

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Website über die aktuellen Regelungen und Pflichten bei Einreisen nach Deutschland und innerhalb Deutschlands:

Corona-Warn-App

Die Coronavirus-Pandemie ist eine Herausforderung für die gesamte Bevölkerung. Jede und jeder kann dabei freiwillig einen Beitrag für den besseren Schutz der gesamten Gesellschaft vor der Ausbreitung von Covid19 beitragen: Die Applikation kann in der Zeit der Pandemie helfen, Infektionsketten zu erkennen, die Betroffenen zu informieren und so das Infektionsgeschehen schneller einzudämmen. Aber auch mit der App bleiben Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung.

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist und bleibt freiwillig – es gibt weder eine gesetzliche Pflicht noch einen sonstigen Zwang. Sie wird in verschiedenen Sprachen angeboten und ist komplett kosten- und barrierefrei. Für die Corona-Warn-App wird Bluetooth erstmals weltweit zur Distanzmessung eingesetzt. Sie nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Dabei können zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort gezogen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Der Schutz von Privatsphäre hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Deshalb wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen entspricht. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden gewesen. Das BSI unterstützt die Entwicklung der App im Hinblick auf Fragen zur IT-Sicherheit. So prüfte das BSI bereits im Entwicklungsprozess laufend die von den Entwicklungsteams zur Verfügung gestellten Versionen der App sowie der zugehörigen Infrastruktur und berät hinsichtlich des zu erstellenden Sicherheitskonzepts. Die Daten sind jederzeit sicher. Bei einer Anmeldung müssen keinerlei persönliche Daten hinterlegt werden. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung garantieren ein Höchstmaß an Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es werden kurzlebige Zufallscodes der Personen gespeichert, denen man begegnet ist.