Gesetz - Gewerberecht

Gewerbeordnung

Einleitung

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999, I 202

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.12.2012, I 2415

Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor. Die GewO ist zugleich eine wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung.

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