Neue Meisterprüfungsverordnung im Hörakustiker-Handwerk Bild vergrößern

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Mit der Neuordnung der sogenannten Hörakustikermeisterverordnung wurden die Regelungen zur Meisterprüfung und die Anforderungen an das Berufsbild auf den neuesten technischen und didaktischen Stand gebracht und zukunftsorientiert ausgestaltet. Im technischen Bereich erfordern insbesondere die fortschreitende Entwicklung der Hörsysteme und deren Anpassung auch im Wege der Teleaudiologie eine Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung. Um die meisterliche Handlungskompetenz erfassen zu können, war es außerdem notwendig, ganzheitliche Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hörakustiker-Handwerk in der Meisterprüfung abzubilden.

An der Novellierung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 25. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Wie sieht die Tätigkeit einer Meisterin oder eines Meisters im Hörakustiker-Handwerk aus?

Meisterinnen und Meister im Hörakustiker-Handwerk besitzen die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb selbständig zu führen. Dabei berücksichtigen sie unter anderem Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagements, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit, des Sozial- und Medizinprodukterechts sowie des Personalwesens. Der Meister oder die Meisterin ermittelt die Wünsche der Kundinnen und Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse.

Das Tätigkeitsspektrum der Meisterinnen und Meister in diesem Handwerk ist sehr vielfältig und abwechslungsreich.

Es reicht von der Erhebung otoskopischer Befunde, der Aufnahme einer Anamnese der Hörbeeinträchtigten, der Feststellung von Indikationen und Kontraindikationen für die Versorgung mit Hörsystemen über die Erstellung von Hörprofilen bis hin zur Anfertigung von dreidimensionalen Abbildern des äußeren Ohres und individuellen Ohrpassstücken (Otoplastiken), der Fertigung und Anpassung von komplexen Hörsystemen sowie der Durchführung von Hörtraining und Audiotherapie.

Diese Tätigkeiten erfordern eine ausgezeichnete Qualifikation, welche durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen werden.