Das Verfahren zur Neubesetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) soll auf Bitten des BMWK überprüft und gegebenenfalls neu aufgesetzt werden. Es sind zwar rein rechtlich keine Fehler im Verfahren aufgetreten; die Beschlüsse des Aufsichtsrats der dena sind wirksam. Aber aufgrund eines Fehlers in einem vorgeschalteten Vorauswahlprozess könnte der Anschein einer möglichen Befangenheit entstanden sein. Dies hat eine auf Bitten von Minister Habeck eingeleitete interne Prüfung ergeben.
 
Daher hat heute der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Aufsichtsratsvorsitzender der dena den Aufsichtsrat der dena und die Gesellschafterversammlung informiert und zugleich eine Überprüfung und mögliche Neuaufsetzung des Verfahrens empfohlen, um jeglichen Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Eine Entscheidung darüber liegt beim Aufsichtsrat. Dieser muss über einen solchen Schritt entscheiden.
 
Hintergrund ist, dass das Auswahlverfahren für die Neubesetzung in mehreren Etappen erfolgt. Im Vorfeld des Auswahlverfahrens war eine Findungskommission gebildet worden. Diese bestand aus dem parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel als Aufsichtsratsvorsitzenden der dena, dem fachlich zuständigen Staatssekretär Patrick Graichen, dem für die Beteiligungsführung zuständigen Referatsleiter sowie als Gast der zweiten dena-Geschäftsführerin. Ein externer Personaldienstleister wurde mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten beauftragt. Die Findungskommission führte daraufhin Gespräche mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten, traf eine Vorauswahl und legte dem Aufsichtsrat der dena einen Personalvorschlag auf Basis der besten Qualifikation vor.
 
Die Personalentscheidung selbst oblag dem Aufsichtsrat der dena mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hatte sich nach einem Auswahlgespräch aufgrund der herausragenden Qualifikation einstimmig für Herrn Michael Schäfer entschieden. Die Gesellschafterversammlung stimmte zu.
 
Im Aufsichtsrat sind unter anderem die KfW, die GIZ, das BMDV und das BMUV vertreten. Die Gesellschafterversammlung besteht aus KfW sowie dem Bund, vertreten durch das BMWK, das im Einvernehmen mit dem BMDV, BMEL und dem BMUV entscheidet. Im BKWK wird die Beteiligungsführung unter der Federführung des zuständigen Staatssekretärs Udo Philipp wahrgenommen.
 
Der Fehler liegt nach Ansicht des BMWK in der dem formellen Auswahlverfahren vorgeschalteten Etappe. Patrick Graichen hatte Bundesminister Habeck zu Wochenbeginn darüber informiert, dass Schäfer sein Trauzeuge war. Mithin kann der Anschein einer möglichen Befangenheit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Minister bat daraufhin unmittelbar zu Wochenbeginn um interne Prüfung. Um den Fehler zu heilen, hat Stefan Wenzel als Aufsichtsratsvorsitzender der dena heute den Aufsichtsrat gebeten, das Verfahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen.