Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Heute hat das BMWK die Konsultationsdokumente zur Umsetzung dieser Einigung veröffentlicht.

Im ersten Konsultationsdokument "Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom" skizziert das BMWK, wie in einer Dekarbonisierungsmaßnahme der Bau und die Umrüstung von insgesamt 7 GW Gaskraftwerken ausgeschrieben werden könnte. Die Kraftwerke werden später kurzfristig und mit geringem Aufwand auf 100% Wasserstoffbetrieb umgestellt. Das Dokument enthält zudem die geplanten Rahmenbedingungen der Ausschreibungen für 0,5 GW Wasserstoffsprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden sollen, sowie 0,5 GW Langzeitstromspeicher, also Anlagen, die Strom mittels eines Speichermediums über längere Zeit und in großen Mengen kostengünstig speichern können. Die Dekarbonisierungsmaßnahme leistet einen Beitrag um CO2 einzusparen, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Kraftwerksbereich anzustoßen, die Transformation des Stromsektors zu einem vollständig dekarbonisierten Stromsystem zu unterstützen und die Versorgungssicherheit mit Strom abzusichern.

Das zweite Konsultationsdokument "Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit" beschreibt die Eckpunkte eines vorgezogenen Kapazitätsmechanismus. Mit der Maßnahme sollen weitere 5 GW Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten.

Ziel der Konsultation ist es, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu geben. Die Rückmeldungen werden in die politische Gestaltung und rechtliche Umsetzung der Kraftwerksstrategie einfließen. Die Konsultation läuft über einen Zeitraum von sechs Wochen und endet am 23. Oktober 2024.

Sie können sich unter folgender Mailadresse für die Konsultation anmelden: konsultation.kwsg@bmwk.bund.de