KI-generiertes Bild von landwirtschaftlichen Maschinen auf einem stilisierten Acker

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk (Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung) erlassen. Die Verordnung wurde am 13.09.2024 im Bundesgesetzblatt (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 277 vom 13.09.2024) veröffentlicht.

In das Neuordnungsverfahren wurden die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschafen sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) einbezogen.

Mit der Neuordnung wird das Meisterprüfungsberufsbild im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk auf den neuesten Stand gebracht. Bei der Neuordnung stehen die Ausrichtung an aktuellen Erfordernissen der Arbeitspraxis, die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und der Umgang mit Gefährdungen am Arbeitsplatz im Vordergrund.

Bereits heute sind smarte und autonome Technologien in der Landwirtschaft im Einsatz. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Drohnen und autonome Maschinen unterstützen beispielsweise bei der Saat, dem zielgenauen Düngen sowie dem Entfernen von Unkraut. Auch landwirtschaftliche Maschinen, wie Traktoren, sind seit einiger Zeit mit satellitengestützten Lenksystemen und Sensoren ausgestattet, die das Arbeiten auf dem Feld und während der Ernte effektiver und kostensparender werden lassen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung in der Landwirtschaft wurden die Anwendung von smarten und autonomen Techniken in die Meisterprüfungsverordnung aufgenommen, um zukunftsfeste und entwicklungsoffene rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?

Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, davon werden Teil I und II durch die Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung geregelt.

Die Prüfung in Teil I beinhaltet die Durchführung eines Meisterprojektes, eines Fachgesprächs sowie einer Situationsaufgabe, um festzustellen, ob der Prüfling die Tätigkeiten im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk meisterhaft verrichtet. Die Prüfung in Teil II besteht aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden. Durch diese Prüfungsarbeiten wird festgestellt, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse in seinem Handwerk beherrscht und anwenden kann.

Die Prüfungsleistungen in den Teilen III (für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung) und IV (für die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung) werden in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung geregelt. Diese Regelungen bleiben unverändert.

Bei einem Bestehen der Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk darf sowohl der Meistertitel als auch der Titel „Bachelor Professional im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk“ geführt werden.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die neue Verordnung tritt zum 01. August 2025 in Kraft und ersetzt damit die bisher gültige Verordnung über die Meisterprüfung.

Wie sieht die Tätigkeit einer Meisterin oder eines Meisters im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk aus?

Eine Meisterin oder ein Meister im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb selbständig zu führen. Als Führungskräfte übernehmen sie Verwaltungsaufgaben, Kostenkalkulationen, Kundenberatung und die Auftragsakquise. Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterinnen und -meister sind Spezialisten im Umgang mit Land- und Baumaschinen sowie Motorgeräten. Sie stellen Schäden an Anlagen und Geräten fest, beheben diese, bauen Maschinen auf oder fertigen mechanische Bauteile selbst an. Auch Aspekte der Qualitätssicherung und der Instandhaltung und Instandsetzung von Maschinen gehören zur Arbeit der Meisterinnen und Meister.